Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.
In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen:
- Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte:
Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung der Sanierung der denkmalgeschützten Einfriedungs- und Stützmauern entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen.
Der Bieter hat darzustellen,
- wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat,
- welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht,
- wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und
- wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird.
- Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte:
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen.
Der Bieter hat darzustellen,
- in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird,
- wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, der Auftraggeberin und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird;
- wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden,
- welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen.
- Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte:
Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen.
Der Bieter hat darzustellen,
- wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf);
- welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan);
- welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt;
- welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird.
Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept
- Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen.
- Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.
- Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet.
- Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.).
- Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten(Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3).
- Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden.
Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.
Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt.
Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen:
Anlage 602_Ausführungskonzept
Fortsetzung folgt***