Verfahrensangaben

Sanierung der denkmalgeschützten Schlossmauern Brand

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.08.2026
08.09.2026 10:00 Uhr
18.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Große Kreisstadt Marktredwitz
479136-95615-31
Egerstraße 2
95615
Marktredwitz
Deutschland
DE24D
Vergabestelle Marktredwitz
vergabestelle@marktredwitz.de
+49 9231 501 188
+49 9231 501 184

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
09-0358002-61
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277
+49 98153-1837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71327000-6
71247000-1
71242000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sanierung der denkmalgeschützten Schlossmauern Brand

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Marktredwitz beabsichtigt, die denkmalgeschützten Schlossmauern des Brandner Schlosses, welches in dem Gemeindeteil Brand belegen ist, zu sanieren. Zunächst ist die Sicherung, Instandsetzung und dauerhafte Erhaltung der historischen Einfriedung- und Stützmauern zu planen.

Gegenstand der Beschaffung sind damit Generalplanerleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (HOAI)) und Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI).

Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) enthält eine Beschreibung der dafür erforderlichen Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung einschließlich der technischen Betreuung, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie der fachtechnischen Objektüberwachung aus Sicht der Auftraggeberin.

Der Auftragnehmer soll die vorliegenden Voruntersuchungen fachlich übernehmen, plausibilisieren, in eine umsetzungsreife Gesamtplanung überführen, die Baugenehmigung erwirken, die erforderlichen statischen Berechnungen durchzuführen, die technischen Vergabeunterlagen für die erforderlichen Bauleistungen erstellen und nach Vergabe der Bauarbeiten die Ausführung fachtechnisch überwachen.

Die Leistung ist auf das Ergebnis gerichtet: Stand- und verkehrssichere, denkmalverträgliche und dauerhaft instand gesetzte Mauer- und Begleitkonstruktionen unter Berücksichtigung der im Gutachten festgelegten Prioritäten, der bauzeitlichen Sicherung, der Wirtschaftlichkeit und der Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers.

Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere:
- Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 bis 44 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI;
- Ingenieurleistungen Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Verbindung mit Anlage 14 HOAI;
- Technische Betreuung;
- Ausschreibung der Bauleistungen; und
- fachtechnische Objektüberwachung.

Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds des Freistaates Bayern (Sondervermögen, welches von dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird) realisiert werden.

Die Leistungen werden stufenweise vergeben (siehe dazu die Ausführungen unter Kapitel 6.2.6).

Für weitere Einzelheiten zu dem Leistungsgegenstand und -umfang wird auf die Ausführungen in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) und den Generalplanervertrag (Anlage 906) verwiesen.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

- Anlage 802 - Leistungsbeschreibung;
- Anlage 810 - Anlagenverzeichnis Projektunterlagen
- Anlage 801 - Leistungs- und Vergütungskatalog
- Anlage 906 - Vertrag.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schlossstr. 9-13
95615
Marktredwitz
Deutschland
DE24D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Erfahrung des Projektteams

a) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten:

Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend benannten Teammitglieder in den nachfolgend bezeichneten Funktionen in früher gemeinsam ausgeführten Planungsprojekten:

- Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.a.);

- Stellvertretender Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.b.); und

- Projektleiter Tragwerksplanung (1.c.)

(gemeinsam Projektteam).

Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benennen.

Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funktionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke als auch als Projektleiter Tragwerksplanung benannt werden.

Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der folgenden Teammitgliedskonstellationen:

- Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.a.) und stellvertretender Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.b.);

- Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.a.) und Projektleiter Tragwerksplanung (1.c.);

sowie

- stellvertretender Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (1.b.) und Projektleiter Tragwerksplanung (1.c.).

Voraussetzung für die Erzielung von fünf (5) Punkten je Teammitgliedskonstellation ist, dass
- eine Zusammenarbeit in demselben Planungsprojekt erfolgt ist, und
- jedes der beiden Teammitglieder in dem Planungsprojekt jeweils mindestens 100 Arbeitsstunden erbracht hat.

Sofern der Bieter für zwei Teammitglieder ein und dieselbe Person benennt, ist dies zulässig. In diesem Fall gilt die Voraussetzung der Zusammenarbeit der beiden Teammitglieder als erfüllt, sofern die benannte Person in dem angegebenen Planungsprojekt in jeder der übernommenen Funktionen jeweils mindestens 100 Arbeitsstunden erbracht hat. Die Mindestzahl der Arbeitsstunden ist für jede übernommene Funktion gesondert anzugeben.

Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation fünf (5) Punkte. Maximal können daher 15 Punkte (3 x 5) erzielt werden.

Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 "Zusammenarbeit des Projektteams" die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt "Teammitglieder" sowie in dem Tabellenblatt "Zusammenarbeit" auszufüllen.

Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der Anlage 600 mit "Ja" angibt, hat er das gemeinsame Planungsprojekt kurz zu beschreiben sowie die Mindestzahl der in dem Planungsprojekt erbrachten Arbeitsstunden des erstgenannten und des zweitgenannten Teammitglieds anzugeben. Die angegebene Arbeitsstundenzahl muss den tatsächlichen Gegebenheiten in jedem Fall entsprechen.

b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams:

Der Bieter hat für das einzusetzende Projektteam je Person mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für die Instandsetzung oder Sanierung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks mit dem Angebot einzureichen, welches die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt.

a) Der Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.

b) Der stellvertretende Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben.

c) Der Projektleiter Tragwerksplanung muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.

d) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte sind jeweils wie folgt:

(i.) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte

Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke und stellvertretender Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke:

- Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI für die Sanierung oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks für mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8, umfasst haben.

- Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8;
(bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt).

Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend.

o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 2 bis 8, die der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 90.000,- Euro (netto).

Fortsetzung folgt***.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Erfahrung des Projektteams

Beginn Fortsetzung Teil 1***:

Projektleiter Tragwerksplanung:

- Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI für die Sanierung oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks für mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6, umfasst haben.

- Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 6 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6;

(bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren.

- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 6, die der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 75.000,- Euro (netto).

Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters Objektplanung Ingenieurbauwerke und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters Tragwerksplanung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:

- Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters);

- Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter);

- Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die betreffenden Leistungen für die Sanierung oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks des persönlichen Referenzprojekts, die der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat;

- Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte.

(ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt:

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich für alle Teammitglieder anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien. Das Kriterium 4 findet ausschließlich auf den Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie den stellvertretenden Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke Anwendung.

- Kriterium 1:

Das persönliche Referenzprojekt umfasste die Sanierung oder Instandsetzung von historischem Natursteinmauerwerk.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 2:

Das persönliche Referenzprojekt umfasste die Planung für Stützmauern, Einfriedungsmauern und / oder vergleichbare Mauerwerkskonstruktionen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 3:

Das persönliche Referenzprojekt umfasste die Planung zur Standsicherung, insbesondere Injektions-, Vernadelungs- oder Verankerungsmaßnahmen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 4:

Das persönliche Referenzprojekt umfasste die Planung für Entwässerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Instandsetzung oder Sanierung der Mauerwerkskonstruktion.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 5:

Das persönliche Referenzprojekt umfasste die Erstellung einer Bauzustandsanalyse bzw. Bauzustandsbewertung des Bestandsbauwerks.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

Der Bieter hat durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" anzugeben, ob das persönliche Referenzprojekt die jeweilige Anforderung des Kriteriums erfüllt. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die Anforderung des Kriteriums erfüllt ist. Das betreffende Kriterium bleibt bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Mindestanforderung:
Das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie des stellvertretenden Projektleiters Objektplanung Ingenieurbauwerke muss mindestens eines der vorstehenden Kriterien 1 bis 5 erfüllen.

Das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters Tragwerksplanung muss mindestens eines der vorstehenden Kriterien 1 bis 3 sowie 5 erfüllen

Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss daher mindestens einen (1) Punkt erzielen.

Wird diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, wird das persönliche Referenzprojekt bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Die für die jeweils anwendbaren Kriterien erzielten Punkte werden addiert.

Der Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der stellvertretende Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke können je persönlichem Referenzprojekt maximal fünf (5) Punkte erzielen.

Der Projektleiter Tragwerksplanung kann je persönlichem Referenzprojekt maximal vier (4) Punkte erzielen.

Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 15 Punkte für den Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke, maximal 15 Punkte für den stellvertretenden Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie maximal 12 Punkte für den Projektleiter Tragwerksplanung erzielen; das heißt insgesamt maximal 42 Punkte.

***Ende Fortsetzung Teil 1

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Erfahrung des Projektteams

Beginn Fortsetzung Teil 2***:

Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.

Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams".

Zu der punktemäßigen Bewertung:

- Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert.

- Der Bieter kann daher maximal 57 Punkte (15 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 42 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen.

- Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 0,3509 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke und den benannten stellvertretenden Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie den benannten Projektleiter Tragwerksplanung zu erbringen.

Der benannte Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke, der stellvertretende Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke und der benannte Projektleiter Tragwerksplanung darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter, der neue stellvertretende Projektleiter oder der neue Projektleiter Tragwerksplanung nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person.

Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. der neue stellvertretende Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. der neue Projektleiter Tragwerksplanung mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke oder als stellvertretender Projektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke oder als Projektleiter Tragwerksplanung angeboten worden wäre.

***Ende Fortsetzung Teil 2.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Ausführungskonzept

Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.

In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen:

- Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte:

Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung der Sanierung der denkmalgeschützten Einfriedungs- und Stützmauern entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen.

Der Bieter hat darzustellen,

- wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat,

- welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht,

- wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und

- wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird.

- Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte:

Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen.

Der Bieter hat darzustellen,

- in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird,

- wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, der Auftraggeberin und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird;

- wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden,

- welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen.

- Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte:

Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen.

Der Bieter hat darzustellen,

- wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf);

- welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan);

- welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt;

- welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird.

Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept

- Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen.

- Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.

- Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet.

- Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.).

- Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten(Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3).

- Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden.

Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.

Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt.

Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen:

Anlage 602_Ausführungskonzept

Fortsetzung folgt***

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Ausführungskonzept

Beginn der Fortsetzung***:

Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil.

HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte erzielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2,6667 multipliziert und das Ergebnis mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen.

Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergü-tungskatalog [Anlage 801].

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Ertei-lung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Sollte die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

2. Stufenweise Beauftragung:

Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise. Nach § 3 Abs. 4 des Generalplanervertrags (Anlage 906) sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:

- Leistungsstufe 1:

o Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1);
o Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2);
o Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).

- Leistungsstufe 2:

o Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).

- Leistungsstufe 3:

o Ausführungsplanung (Leistungsphase 5);
o Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6);
o Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).

- Leistungsstufe 4:

o Bauoberleitung (Leistungsphase 8).

- Leistungsstufe 5:

o Objektbetreuung (Leistungsphase 9).

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 und die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß § 3 Abs. 3 des Generalplanervertrags der Leistungsstufe 1 für alle Leistungsbilder.

Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 2 und / oder Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß § 3 Abs. 3 des Generalplanervertrags) der Leistungsstufen 2 bis 5 zu beauftragen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen
- der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn die Entwurfsplanung freigegeben der Förderantrag positiv verbeschieden wurde;
- der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Bauantrag gestellt wurde die Baugenehmigung erteilt wurde;
- der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die Ausschreibungsergebnisse dem Kostenanschlag entsprechender Fördermittelbescheid erteilt wurde;
- der Leistungsstufe 5 zu beauftragen, wenn die Bauleistungen erfolgreich abgenommen wurden.

Die Leistungen der Leistungsstufen 2 bis 5 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Generalplanervertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte.

Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufen 2 bis 5 besteht vorbehaltlich anderer Regelungen des Generalplanervertrages nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf von Leistungen der Leistungsstufen 2 bis 5 begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung des Generalplanervertrages.

Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Generalplanervertrages meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils einen (1) Monat vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.

Zusätzliche Angaben

Hinweis zu der angegebenen Laufzeit des Vertrags: Die in der EU-Auftragsbekanntmachung angegebene Vertragslaufzeit beruht auf dem derzeitigen Projektstand und stellt eine Prognose der voraussichtlichen Vertragsdauer dar. Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Fortgang des Projekts und den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden.

Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM388

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Bewerber- / Bietergemeinschaft:

Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,

- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden.

Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

2. Eignungsleihe:

Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer:

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen oder die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen.

Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist.

Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden.

Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 2 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen.

[Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.]

a) Teilleistung 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens Leistungsphase 2 bis 8:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 43 Abs. 1 HOAI, Leistungsphase (LPH) 2 bis 8, für die Instandsetzung oder Sanierung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks - einzureichen.

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI für die Sanierung oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks für mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8, umfasst haben;

- die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase aus-nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;

- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem un-ternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 2 bis 8] von mindestens 90.000,- Euro (netto).

b) Teilleistung 2: Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphase 2 bis 6:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 Abs. 1 HOAI, Leistungsphase (LPH) 2 bis 6 für die Instandsetzung oder Sanierung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks - einzureichen.

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI für die Sanierung oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Einzelbauwerks für mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6, umfasst haben;

- die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 6 muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6.

Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;

- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 6] von mindestens 75.000,- Euro (netto).

Kombinierbarkeit der Referenzen:

Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 2 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle Anforderungen jeweils vollständig erfüllt sind.

Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:

- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

- Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung;

der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht;

- Angaben zu den ausgeführten Anforderungen je Teilleistung entsprechend Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte";

- Angabe zu den Auswahlkriterien entsprechend Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte";

- Name des Auftraggebers.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Fortsetzung folgt***.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
84

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beginn der Fortsetzung Teil 1***:

Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Ordnungsgemäße Informationen:
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

3. Hinweis:
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.

Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

4. Auswahlkriterien:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben.

Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:

a) Teilleistung 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens Leistungsphase 2 bis 8:

Kriterium 1:
Auftragswert vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 2 bis 8:
Punkte:
>= 140.000,- EUR (netto) = 5 Punkte;
= 90.000,- EUR (netto) = 0 Punkte;
< 90.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.

Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 90.000,- EUR (netto) und 140.000,- EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:
Bei einem Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 115.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.

- Kriterium 2:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Sanierung oder Instandsetzung von historischem Natursteinsichtmauerwerk.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 3:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung für Stützmauern, Einfriedungsmauern und / oder vergleichbare Mauerwerkskonstruktionen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 4:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung zur Standsicherung, insbesondere Injektions-, Vernadelungs- oder Verankerungsmaßnahmen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 5:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung für Entwässerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Instandsetzung oder Sanierung der Mauerwerkskonstruktion.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 6:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Erstellung einer Bauzustandsanalyse bzw. Bauzustandsbewertung des Bestandsbauwerks.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

Der Bieter hat durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" anzugeben, ob das unternehmensbezogene Referenzprojekt die jeweilige Anforderung des Auswahlkriteriums ("Kriterium") erfüllt. Wird weder "ja" noch "nein" ange-kreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die Anforderung des Kriteriums erfüllt ist. Das betreffende Kriterium bleibt bei der Punktebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

b) Teilleistung 2: Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphase 2 bis 6:

Kriterium 1:
Auftragswert vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 6:
Punkte:
>= 120.000,- EUR (netto) = 5 Punkte;
= 75.000,- EUR (netto) = 0 Punkte;
< 75.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.

Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 75.000,- EUR (netto) und 120.000,- EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:
Bei einem Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 97.500,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.

- Kriterium 2:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Sanierung oder Instandsetzung von historischem Natursteinsichtmauerwerk.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 3:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung für Stützmauern, Einfriedungsmauern und / oder vergleichbare Mauerwerkskonstruktionen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

***Ende der Fortsetzung Teil 1.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
84

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beginn der Fortsetzung Teil 2***:

- Kriterium 4:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung zur Standsicherung, insbesondere Injektions-, Vernadelungs- oder Verankerungsmaßnahmen.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

- Kriterium 5:

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Erstellung einer Bauzustandsanalyse bzw. Bauzustandsbewertung des Bestandsbauwerks.

Ja = 1 Punkt.
Nein = 0 Punkte.

Der Bieter hat durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" anzugeben, ob das unternehmensbezogene Referenzprojekt die jeweilige Anforderung des Auswahlkriteriums ("Kriterium") erfüllt. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die Anforderung des Kriteriums erfüllt ist. Das betreffende Kriterium bleibt bei der Punk-tebewertung des Referenzprojekts unberücksichtigt.

Die für die jeweiligen Kriterien erzielten Punkte des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden je Teilleistung addiert.

Für die Teilleistung 1 (Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8) können je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt maximal 11,00 Punkte erzielt werden.

Für die Teilleistung 2 (Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphasen 2 bis 6) können je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt maximal 10,00 Punkte erzielt werden.

Zur punktemäßigen Bewertung:

Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, für die Teilleistung 1 (Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8) maximal 44 Punkte und für die Teilleistung 2 (Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphasen 2 bis 6) maximal 40 Punkte erzielen. Insgesamt können somit maximal 84 Punkte erzielt werden

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.

Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

***Ende der Fortsetzung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
84

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Vertrag:
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen.

Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht.

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.

2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung:
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung