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Verfahrensangaben

Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 4 - stufenweise fü...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.03.2026 10:00 Uhr
23.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
DE 129522908
Von-Kahl-Straße 4
86971
Peiting
Deutschland
DE21N
Geschäftsbereich Herzogsägmühle
info@herzogsaegmuehle.de
+49 8861 219-0
+49 8861 219-201

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
DE 811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:
Leistungsstufe A:
- Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
- Vorplanung (Leistungsphase 2)
Leistungsstufe B:
- Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
- Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A.
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann.
Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule.
Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen.
Ziel des Projekts ist:
- die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
- die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume),
- sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote.
Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist
Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen.
Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen.
Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:
- Anlage 802 - Leistungsbeschreibung;
- Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG);
- Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ;
- Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG);
- Anlage 906 - Vertrag.

Umfang der Auftragsvergabe

510.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.06.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Von-Kahl-Straße 13
86971
Peiting-Herzogsägmühle
Deutschland
DE21N

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus

- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretenden Projektleiter

anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.

a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.

b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.

c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:

(i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Neubau oder Erweiterungsbau;

- die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI;

- Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4.
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von
o mindestens 200.000,- EUR (netto).

Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:

- Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;

- Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;

- Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;

- Gegenstand der Leistungen waren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt:

o Neubau oder Erweiterungsbau;

o die Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI;
- Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4.

o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat]

o von mindestens 200.000,- EUR (netto).

- Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m²

- Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts.

(ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:

1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts
>= 510.000 EUR (netto) 4 Punkte
= 200.000 EUR (netto) 0 Punkte
< 200.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt

Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 510.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 355.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,00 Punkte.

2. Art der Nutzung
Schulgebäude [Ein Schulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in der Kindern und Jugendlichen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 1 Punkt
kein Schulgebäude: 0 Punkte
Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.) und die Art der Nutzung (2.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert.
Siehe Weiterführung in "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams".

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams

Fortführung des Zuschlagskriteriums: "Persönliche Erfahrung des Projektteams":

Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden.

Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt.

Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams".
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.

HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 100,00 Leistungspunkte erzielt werden.

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungskonzept

Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.

In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen:

- Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %):
Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen.
(Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.
- Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %):
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird;
(Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Berücksichtigung der Urheberrechte (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %)
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung der architektonischen Gestaltung des Bestands erfolgt; dafür können Handskizzen eingereicht werden, die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen sollen; es wird darauf hingewiesenweisen, dass die Ausarbeitungen nicht vergütet werden;
(Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %)
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die Zielvorgaben an eine nachhaltige Sanierung und ein nachhaltiges Bauen des Hauptgebäudes im Sinne der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erreicht werden.
(Unterkriterium 2.4: 0 bis 5 Bewertungspunkte).

Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.4 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %)
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von Kosteneinsparungen darzustellen;
(Unterkriterium 2.5: 0 bis 5 Bewertungspunkte).

Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.5 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.5 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.
Das Ausführungskonzept darf
- für die Unterkriterien 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams", 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" und 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und die Handskizzen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
- für die Unterkriterien 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele", und 2.5 "Kostenkontrolle" einen Umfang von maximal vier (4) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 5 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt.
- für alle Unterkriterien 2.1 bis 2.5 in seinen Ausführungen die Schriftgröße 8 nicht unterschreiten. Ausführungen je Unterkriterium, welche die Schriftgröße 8 unterschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Siehe Weiterführung in "Fortführung Ausführungskonzept".

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fortführung Ausführungskonzept

Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.).
Mit der Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden.

Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit.

HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 200,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.4 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.5) erzielen.

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801].

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
- das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5TCG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Bewerber- / Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,

- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden.
Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

2. Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder

- das Unternehmen

o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume):
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft

- in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

"Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen.

Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist.

Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - mindestens LPH 1 bis 4) einzureichen.
Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau;

- die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI;

- Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. ;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von
o mindestens 200.000,- EUR (netto).

[Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.]

Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:

- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

- Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 1 bis 4;

- Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);

- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 200.000,- EUR (netto);

- Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4.
- Art der Nutzung des Referenzprojekts;
- öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.

Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

3. Hinweis
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

Siehe Weiterführung in "Fortführung Unternehmensbezogenes Referenzprojekt"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
55

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Fortführung: Unternehmensbezogenes Referenzprojekt

4. Auswahlkriterien
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 1 bis 4, anzugeben.

Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und des Auftragswerts (netto) (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:

(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts
>= 5.000 m² 5 Punkte
= 2.500 m² 0 Punkte

Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 2.500 m² und 5.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 3.750 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.

(2.) Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts
>= 510.000 EUR (netto) 5 Punkte
= 200.000 EUR (netto) 0 Punkte
< 200.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt

Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 510.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:
Bei einem Auftragswert des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 355.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.

(3.) Art der Nutzung
Schulgebäude [Ein Schulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird: 1 Punkt
kein Schulgebäude: 0 Punkte.

Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (1.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts, der Auftragswert (2.) und die Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert.

Bei maximal fünf (5) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 55,00 Punkte (5 Referenzprojekte x 11,00 (5,00 Punkte + 5,00 Punkte + 1,00 Punkt).
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gemäß der Anlage 206 chronologisch ersten fünf (5) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.

Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.

Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und die Zahl seiner / ihrer Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist.
Es dürfen nur solche Beschäftigte und Führungskräfte angegeben werden, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens drei (3) Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2023, 2024 und 2025), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024 und 2025) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung).

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
5. Erklärung Bezug Russland

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung