Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von ca. 240 Mittelspannungsschaltanlagen für die sekundäre Verteilebene (10 kV) für 2 Jahre abzuschließen.
Die Ausschreibung umfasst 5 Positionen:1. KKT2. KKT motorisiert3. KKKT motorisiert4. KKKKT motorisiert5. Einzelfelder K und T, davon K motorisiertEine genauere Beschreibung des Lieferumfanges wird im Detail in Form einer Liefer- und Leistungsbeschreibung bei der nachfolgenden Ausschreibung erfolgen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll 2 Jahre betragen und optional zweimal für jeweils 1 Jahr verlängerbar sein.
Der AG behält sich das Recht vor, die Vergabe - je Los an mehrere Auftragnehmer zu vergeben- je Auftragnehmer mehrere Lose zu vergeben- bei Vergabe mehrerer Lose an einen Auftragnehmer, diese in einem Vertrag zu bündeln
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG führen das Vergabeverfahren in fremden Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zum Verfahren:Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2. Organigramm der Unternehmensstruktur3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können4. Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gemäß der auf der Plattform der DTVP hinterlegten Vorlage5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts8. Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann9. Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren10. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei, z. B. Creditreform oder D&B, mit einem Rating von maximal 250 bei Creditreform beziehungsweise mindestens 75 bei D&B, jeweils gemessen am deutschen Markt11. Nachweis einer Haftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme12. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB vorliegen, gemäß der auf der Plattform der DTVP hinterlegten Vorlage13. Eigenerklärung zum Datenschutz gemäß der auf der Plattform der DTVP hinterlegten Vorlage, siehe Ziffer I.314. Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprechend der auf der Plattform der DTVP hinterlegten Vorlage
15. Angabe von Referenzen: Bitte geben Sie mindestens 1, höchstens jedoch 4 Referenzen (max. 2 A4-Seiten je Referenz) zu vergleichbaren bereitgestellten Lösungen an. Diese sollten nicht älter als 3 Jahre sein.- Bitte benennen/erläutern Sie, soweit für die Lösung zutreffend:o Branche und Kunde mit Ansprechpartnero Vertragszeitraumo Auftragsvoluminao Projekterfolg
16. Angaben zur Anzahl der gelieferten Schaltanlagenkomponenten der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre.16. Der Bewerber muss gemäß DIN ISO 27001, DIN ISO 9001, DIN ISO 14000 und DIN ISO 45001 oder gleichwertig zertifiziert sein.17.Ersatzteile sind für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss des Lieferauftrages vorzuhalten (Eigenerklärung ausreichend)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist. Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.