1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unternehmensreferenzen über vergleichbare Projekte
Bewerber weisen bitte mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den zurückliegenden 15 Jahren vor, die der Exploration von Geothermie oder von Kohlenwasserstoffen gedient haben, wobei mindestens eine Referenz zwingend aus dem Bereich der Geothermie stammen muss.
Für die Gültigkeit einer Referenz sind zwingend folgende Angaben erforderlich:
- Name und Rechtsform des Referenzunternehmens
- Auftragswert
- Branche
- Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Rolle der Kontaktperson beim Referenzkunden
- Kontaktdaten: Telefonnummer der Kontaktperson
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse der Kontaktperson
Vergleichbare Leistungen sind bereits abgeschlossene und umgesetzte Tiefbohrungen und Sidetracks in Europa mit folgenden Anforderungen:
- Tiefbohrungen mit einer Mindestbohrtiefe von 1800m TVD (True Vertical Depth); Sidetracks mit einer horizontalen Ablenkung ? 400m MD (Measured Depth) sowie Referenzen, die beide Anforderungen in Kombination abbilden. Von den mindestens zwei vorzulegenden Referenzen muss mindestens eine Referenz zwingend einen Sidetrack umfassen.
- Vergleichbare Planungsinhalte, insbesondere Bohrservices sowie vergleichbare geologische Ansprüche (in Karbonatgestein mit ausgeprägter Klüftung/Verkarstung (z. B. Riffkalke) oder mit Explorationscharakter oder in tektonisch komplexen Strukturen (z.B. überdeckter variszischer Falten- und Überschiebungsgürtel)
Darüber hinaus ist zu jeder Referenz eine technische Beschreibung der Bohrung (u. a. Tiefe, Durchmesser, Bohrprogramm) einschließlich Angaben zu Herausforderungen und Lösungen (z. B. Verlustzonen, Bohrlochinstabilitäten, Sidetrack-Technologie, Casing-Programme) einzureichen.
Der Nachweis muss durch Referenzen des Unternehmens erbracht werden.
Sollten die vorgenannten Kontaktdaten (Name, Rolle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) aus rechtlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden können, ist verbindlich zuzusichern, dass auf Anfrage des ausschreibenden Unternehmens innerhalb von fünf (5) Werktagen eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen durch den Bewerber erfolgt.
Werden weder die geforderten Angaben gemacht noch die Kontaktherstellung wie beschrieben verbindlich zugesichert, gilt die jeweilige Referenz als nicht erbracht und wird bei der Eignungsbewertung nicht berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.