Unverändert sind Gegenstand der Ausschreibung Dienstleistungen zur Beratung und zum Projektmanagement des folgenden Projektes, unter Berücksichtigung von Anpassungen nach den durchgeführten Bietergesprächen, die in der bereitgestellten neuen Fassung der Projekt-/Leistungsbeschreibung sichtbar sind (Anlage B1 (final/geändert):Das Gesamtziel des Auftrags besteht darin, relevante Fragestellungen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung und dem Aufbau einer Medizinischen Hochschule Osnabrück zu konkretisieren, anschließend fundiert aufzuarbeiten und bis zur "schlüsselfertigen" Eröffnung der Hochschule für Medizin Osnabrück sowie dem damit verbundenen Beginn des Lehrbetriebs in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Aufbau des Studiengangs Humanmedizin sowie der dafür erforderlichen universitären Strukturen.
Das Projekt soll in vier Projektphasen durchgeführt werden. Gegenstand der Projektphase I, die fest beauftragt wird, ist die Erarbeitung des detaillierten und umsetzungsfähigen Gesamtkonzepts zum Aufbau einer universitätsgleichgestellten medizinischen Hochschule und des Studiengangs Humanmedizin einschließlich der Vorbereitung der Zulassungsanträge beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat. In dieser ersten Projektphase sollen die Studiengangentwicklung inhaltlich erarbeitet, soll der Aufbau der Hochschule konzeptionell und in den gesellschaftsrechtlichen Strukturen definiert, soll eine Ressourcen- und Zeitplanung für die Gründung erstellt, soll ein Marketingkonzept erarbeitet und ein Business Case mit einer Investmentplanung aufgestellt werden. Einzelheiten erläutert die Projektbeschreibung (Anlage B1 final/geändert, unter 3.1). Für die Projektphase I ist ein festes Pauschalhonorar anzubieten.Die in den folgenden Projektphasen II bis IV zu erbringenden Dienstleistungen sind folgende - nach Maßgabe der überarbeiteten Projekt-/Leistungsbeschreibung:- Projektphase II: Detailplanung aus dem Memorandum of Understanding bis zu unterschriftsreif ausverhandelten Verträgen, sodass eine eigene funktionsfähige Entität für die HMO gegründet werden kann. Das Akkreditierungsverfahren wird abschließend vorbereitet. Erste Marketingmaßnahmen gehen in die Implementierung.- Projektphase III: Implementierungsplanung und Start der Umsetzung inkl. des Personalaufbaus zum Aufbau der Verwaltungs- und Governance-Strukturen, Vorbereitung des Lehr- und Forschungsbetriebs und Implementation von Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von Studierenden und Lehrpersonal. Das Akkreditierungsverfahren wird erfolgreich abgeschlossen.- Projektphase IV: Konkrete Vorbereitung des Studienbetriebs inkl. Durchführung erster Auswahlverfahren für StudierendeFür diese Projektphasen II bis IV sind Stunden- oder Tageshonorarsätze anzubieten. Der Auftraggeber hat Optionsrechte, diese Projektphasen zu beauftragen (Stufen-Dienstleistungsauftrag).Insgesamt sollen die beschriebenen Projektphasen in einem Ziel-Zeitraum von 2,5 Jahren durchgeführt werden.
Der Auftrag wird in mehreren Projektphasen durchgeführt. Die erste Projektphase wird fest vergeben. Der Auftrag für die folgenden Projektphasen II bis IV wird optional ausgeschrieben (3 Optionen).
Die erste Projektphase wird mit einem festen Pauschalhonorar vergütet. Für die folgenden Projektphasen sind Stunden- oder Tagessätze anzubieten. Beide werden nach einer für die erste Angebotsphase mitzuteilenden Gewichtung bewertet.
Bewertet werden mehrere qualitative (Unter-)Kriterien, die insbesondere auf die Qualifikation der Teamleitung und des Projektteams und ein Umsetzungskonzept abstellen. Die Kriterien werden nach einer für die erste Angebotsphase mitzuteilenden Gewichtung bewertet.
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten (mit Konzepten) wird keine Entschädigung gezahlt - weder im Falle von Absagen noch im Erfolgsfall.
Siehe § 17 VgV. Die abzugebenden Erstangebote haben noch keine rechtsgeschäftlich bindende Wirkung (indikative Angebote).
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter 8.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.