Zu den Aufgaben der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zählt die Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung (§ 3 Abs. 3 der Satzung) sowie der beruflichen Weiterbildung. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister geschlossen werden, auf deren Grundlage Lehrgänge zur Vorbereitung auf Aus- oder Fortbildungsprüfungen der IHK sowie Zertifikatslehrgänge (nach DIHK- und eigenen Konzepten) durchgeführt werden. TeilnehmerInnen sind Auszubildende, Personen mit abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung im Rahmen einer Maßnahme zur beruflichen Fort- oder Weiterbildung oder zu Ausbilder-Eignungsprüfung. Die Lehrgänge sind nach Wahl des Auftraggebers als synchrone Online-Veranstaltungen vorrangig berufsbegleitend durchzuführen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, - im Rahmen von sychronen Online-Veranstaltungen die Online-Plattform, die Kurs- und Stundenplanung, den Dozenteneinsatz (inkl. Abrechnung der Dozentenhonorare), die Anwesenheitserfassung, die Literatur und Unterrichtsmaterialien, regelmäßige Evaluierungen und Abschlusstests (bei Zertifikatslehrgängen) zu stellen und zu organisieren;- Zugangsdaten und Unterrichtsmaterial an die Teilnehmenden zu verschicken;- Anträge zur Anerkennung durch die Zentrale für Fernunterricht (ZFU) zu stellen, sofern erforderlich.
Die feste Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung dauert drei Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2029). Zusätzlich kann der Auftraggeber einseitig die Laufzeit einmal um ein weiteres Jahr verlängern (bis zum 31.12.2030). Die darauf bezogene Erklärung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der festen Vertragslaufzeit abzugeben (bis zum 30.06.2029).
Bewertet wird ein durchschnittlicher Preis je Teilnehmer/in je Unterrichtsstunde je Kursangebot, den die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim an den Auftragnehmer zahlt.
Bewertet wird die Qualifikation des mit dem Konzept vorgestellten Teams der Dozenten / Dozentinnen.
Bewertet wird ein mit dem Angebot einzureichendes Konzept zur Aufstellung neuer und innovativer Kurs-/Lehrgangsinhalte, moderner didaktischer Methoden und moderner technischer Arbeitsmittel sowie die Vielfalt der angebotenen Lehrgangsthemen und -termine.
Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien hat der Bieter mit dem Angebot vorzulegen:- eine Beschreibung der Personen und ihrer akademischen/fachlichen sowie beruflichen Qualifikation, die für die Durchführung der Kurse und Lehrgänge vorgesehen sind (Dozenten(team))- ein Konzept, das darstellt, auf welche Weise neue und innovative Kurs-/Lehrgangsinhalte identifiziert und in die Veranstaltungen übernommen werden, welche modernen didaktischen Methoden angewandt und welche modernen technischen Arbeitsmittel (z.B. Einsatz von KI-Software) eingesetzt werden.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt.
Dieser Beschaffungsvorgang fällt nicht in den Anwendungsbereich vergaberechtlicher Vorschriften, weil die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB eingeordnet werden kann. Hierzu wird auf die Rechtsprechung des EuGH (U. v. 12.09.2013, Rs. C-526/11) und der VK Leipzig (B. v. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15) verwiesen. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt S erfolgt ebenso wie das weitere Verfahren in freiwilliger Orientierung an den vergaberechtlichen Vorschriften des GWB und der VgV für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen.Für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist auf dieser Grundlage nicht die Vergabekammer Lüneburg die zuständige Stelle, sondern das Landgericht Osnabrück, an das ggf. ein Antrag auf Erlass einer Anordnung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Grundlage der Zivilprozessordnung zu stellen ist.
Die Angebote werden im 4-Augen-Prinzip elektronisch über das Vergabeportal geöffnet. Die Angebotsöffnung ist bis zum Ablauf der mitgeteilten Abgabefrist für Angebote gesperrt. Die Angebotsöffnung soll umgehend im Anschluss daran erfolgen.
Über die Nachforderung entscheidet der Auftraggeber im Rahmen des durch § 56 VgV eröffneten Ermessens.
1. Der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; dafür ist der Vordruck 2 des Angebotsformulars zu verwenden (Eigenerklärung).2. Der Bieter hat die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 4, 13 NTVergG abzugeben; dafür ist der Vordruck 3 zu verwenden (Eigenerklärung).3. Dem Angebot ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen; es sei denn, die Rechtsform des Unternehmens ermöglicht das nicht. Der Registerauszug darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Anforderungen an die Eignung zu erfüllen hat; es sei denn, es wird von der Möglichkeit einer Eignungsleihe Gebrauch gemacht.
Der Bieter gibt die Höhe der Jahresumsätze des Unternehmens (insgesamt) sowie der Umsätze für vergleichbare Leistungen an (Vordruck 4 des Angebotsformulars), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung). Ein durchschnittlicher Honorarumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von jährlich 300.000 EUR wird als Mindestbedingung vorausgesetzt. Andernfalls kann die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht bejaht werden.Für den Fall, dass der Bieter sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (Eignungsleihe, § 47 VgV); dafür ist der Vordruck 6 des Angebotsformulars sowie das abrufbare Formular 533 EU zu verwenden.Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Der Bieter gibt die durchschnittliche Zahl der festangestellten und der freien Mitarbeitenden an (Vordruck 5 des Angebotsformulars), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung). Eine durchschnittliche Zahl von 5 VZ-Stellen für festangestellte Mitarbeitende wird als Mindestbedingung vorausgesetzt. Andernfalls kann die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht bejaht werden.Für den Fall, dass der Bieter sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (Eignungsleihe, § 47 VgV); dafür ist der Vordruck 6 des Angebotsformulars sowie das abrufbare Formular 533 EU zu verwenden.Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Der Bieter stellt 2 Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen dar. Vergleichbar sind Referenzaufträge, wenn sie im Hinblick auf die Zielgruppe auf Seiten des Auftraggebers und im Hinblick auf die Inhalte und Formen der Kurse und Lehrgänge vergleichbar sind.Die Referenzaufträge müssen im Zeitraum seit 2022 erbracht worden sein (Abschluss der Aufträge).Zu nennen sind der Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der Projektleiter des Bewerbers. Zu verwenden ist das abrufbare Formulare Referenzen.Für den Fall, dass der Bieter sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist der Vordruck 6 des Angebotsformulars sowie ggf. das abrufbare Formular 533 EU zu verwenden.Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Bestätigung des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Kopie ausreichend, bei Ablauf der Bewerbungsfrist möglichst nicht alter als drei Monate) oder Bestätigungsschreiben eines Versicherungsgebers, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen.