Erstellung einer Anwendungssoftware für die Digitalisierung der Korrektur von Abiturprüfungen
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung einer webbasierten Soft-wareanwendung für die digitale Korrektur von Abiturprüfungen sowie perspektivisch auch von Abschlussprüfungen zur fachgebundenen Hochschulreife. Ziel ist die Entwicklung und Einfüh-rung eines skalierbaren Systems, das allen Lehrkräften des Landes zur Verfügung steht, die an Beruflichen Gymnasien, perspektivisch auch an Berufsoberschulen, allgemeinbildenden Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, Waldorfschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Schulen besonderer Art und SBBZ mit Bildungsgang Gymnasium schriftliche Prü-fungsfächer unterrichten und korrigieren. Das System soll den bisherigen physischen Austausch von Prüfungsunterlagen und deren analoge Korrektur durch eine vollständig digitale Lösung ersetzen und eine zentrale, revisionssichere Archivierung der korrigierten Prüfungsun-terlagen ermöglichen.Jeweils optional sind vom Auftragnehmer Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung durch-zuführen und für einen Zeitraum von 60 Monaten eine an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung zu erbrin-gen. Die Ausübung der Optionen steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 (https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/ufab/ufab-node.html)
Aufgrund der Preisangaben des Bieters im Preisblatt ermittelter Wertungspreis des Angebotes
Qualität des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
- optional Beauftragung von Schulungen- optional für eine Dauer von 60 Monaten an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung
Zunächst wird eine Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der anschließenden Verhandlungsstufe werden zunächst die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen (bis zu sechs) Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Mit der Angebotsaufforderung werden die weiteren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertrag, Zuschlagskriterien) zur Verfügung gestellt. Die Angebotsaufforderung wird über die e-Vergabeplattform erfolgen. Nach Auswertung dieser Erstangebote werden die drei bestplatzierten Bieter zu Verhandlungen eingeladen. Die Übrigen Bieter werden zu diesem Zeitpunkt abgschichtet und für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt. Es ist vorgesehen, die Verhandlungsstufe mit einer Verhandlungsrunde durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich jedoch gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, bei Vorliegen passender Angebote den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlungen zu erteilen. Auch die Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Die Verhandlungsrunde besteht voraussichtlich je Bieter aus einer Präsentation und einer unmittelbar anschließenden Verhandlung. Die Verhandlungsrunde kann nach Wahl des Auftraggebers in einem Präsenztermin, hybrid oder online als Videokonferenz stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen entsprechend der Verhandlungsergebnisse durch den Auftraggeber überarbeitet und die Bieter zur erneuten Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls noch eine zweite Verhandlungsrunde durchzuführen, wenn nach Eingang der überarbeiteten Angebote weitere Verhandlungen notwendig erscheinen sollten.Der Auftraggeber behält sich vor, bei weiteren Verhandlungsrunden den nach Bewertung der überarbeiteten Angebote letztplatzierten Bieter abzuschichten und an weiteren Verhandlungsrunden nicht mehr zu beteiligen.
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang die-ser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachpru?fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Teilnehmer/Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.
Vorliegen eines gesetzlich normierten Ausschlussgrunds: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG
E-1.3 Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
E-1.8 Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
E-1.7 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate)
E-1.9 Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2023, 2024 und 2025 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet). Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt: Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro.
E-1.10 Mindestens sechs (6) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Softwareentwickler oder Soft-wareentwicklerinnen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet)
E-1.11 Mindestens zwei (2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Softwarearchitekten oder Soft-warearchitektinnen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet)
E-1.12 Mindestens zwei (2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Projektleiter oder Projektleiterin-nen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet)
E-2.8 Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001). Mindestanforderung: Darstellung eines QM-Systems
E-2.9 Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen.
E-2.1 Referenzen über mindestens zwei seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer 200.000 Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten).Mindestanforderung: 2 Referenzen
E-2.2 Referenzen über mindestens zwei seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Konzeption und Entwicklung von modularen Webanwendungen Mindestanforderung: 2 Referenzen
E-2.3 Referenzen über seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Erstellung und Orchestrierung von skalierbaren Container-Anwendungen (z.B. Kubernetes)
E-2.4 Referenzen über seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen für den öffentlichen Dienst
E-2.5 Referenzen über seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen im Bildungsbereich.
E-2.6 Referenzen über seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen für IT-Verfahren in der öffentlichen Schul- und/oder der Kultusverwaltung von Baden-Württemberg.
E-2.7 Referenzen über seit 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Verfahren im Bereich Prüfungskorrektur.
- Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Einhaltung von Sanktionsvorschriften)- BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard- EVB zur meldung von Sicherheitsvorfällen- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten desAuftragnehmers bei der Leistungserbringung