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Verfahrensangaben

Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.04.2026
29.04.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
08-A6924-39
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
USt-IDNr. DE815371100
Fasanenstraße 61
10719
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
0204:08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72262000-9
72267000-4
72212000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basieren.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET.
Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Er kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 (Kennzahl K). Die detaillierte Bewertung der Qualität erfolgt u. a. anhand der Qualifikation des angebotenen Personals sowie der Qualität der Konzepte.

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Wertungspreis gemäß Preisblatt

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebots

Qualität des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Das Verfahren unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen). Die Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag zwingend eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung einreichen (siehe Anlage TWB 11). Fehlt diese Erklärung, führt dies zum Ausschluss.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UMLDC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Teilnehmer/Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, 22 LkSG

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate); ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

A. Mindestanforderungen an Referenzen (KO-Kriterien)

Hinweis: Eine Referenz wird nur anerkannt, wenn die IT-Anwendung aktuell beim Kunden im Wirkbetrieb ist oder dies für mindestens sechs Monate war. Es werden nur abgenommene Leistungen berücksichtigt.

Die Bewerber müssen seit dem 01.01.2022 durchgeführte Aufträge in folgenden Bereichen nachweisen.

Entwicklung von IT-Anwendungen (E-2.1): Mindestens zwei Referenzen mit einem Netto-Auftragsvolumen von jeweils über 350.000 Euro

ASP.NET & C# (E-2.2): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung komplexer ASP.NET Webanwendungen in der Programmiersprache C#

Container-Technologien (E-2.3): Mindestens eine Referenz über die Erstellung und Orchestrierung von Container-Anwendungen mit Docker, Kubernetes und/oder OpenShift

Öffentliche Verwaltung (E-2.4): Mindestens eine Referenz über die Entwicklung von IT-Anwendungen für Verwaltungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung von Baden-Württemberg

Personalsoftware (E-2.7): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung von Software zur Personalgewinnung und -verwaltung

B. Bewertungskriterien für die Auswahl zur Angebotsaufforderung

Über die Mindestanforderungen hinaus können Bewerber durch Referenzen Punkte sammeln, um ihre Platzierung im Ranking zu verbessern (siehe auch Bewertungsmatrix - Anlage TWB 1 der Vergabeunterlagen):

Zusatzpunkte für ASP.NET / C# (E-2.2): Eine Staffelung von 1 Punkt (bei einer Referenz) bis zu 5 Punkten (bei sechs oder mehr Referenzen). Dieser Wert wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert

Zusatzpunkte für Container-Anwendungen (E-2.3): Maximal 2 Punkte für zwei Referenzen (Gewichtungsfaktor 1)

Fokus Baden-Württemberg (E-2.4, E-2.5, E-2.6):

-Allgemeine Verwaltung BW (E-2.4): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5)

-Bildungsbereich BW (E-2.5): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1)

-Schul- und Kultusverwaltung BW (E-2.6): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1)

Fokus Personalwesen (E-2.7, E-2.8):

-Allgemeine Personalgewinnung (E-2.7): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5)

-Gewinnung von Lehrkräften (E-2.8): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1)

Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend folgende Unterlagen einzureichen:

- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage TWB 5)
- Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Anlage TWB 6)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
68,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

1. Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)

Um als geeignet eingestuft zu werden, muss ein Bewerber im jährlichen Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bzw. seit Gründung) folgende personelle Mindestbesetzung nachweisen:

-Entwickler:innen von IT-Anwendungen (E-1.10): Mindestens 6 festangestellte Mitarbeitende

-Softwarearchitekt:innen (E-1.11): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende

-Projektleiter:innen (E-1.12): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende

2. Bewertungskriterium (Punktesystem)

Zusätzlich zur reinen Anzahl wird die Beständigkeit des Personals in den oben genannten Gruppen bewertet:

-Personalfluktuation (E-2.9): Es wird die kumulierte Anzahl der Personalabgänge in den Gruppen Projektleiter:innen, Softwarearchitekt:innen und Entwickler:innen seit dem 01.01.2023 betrachtet.

-Punktvergabe:
5 Punkte: Weniger als 2 Abgänge
4 Punkte: 2 Abgänge
3 Punkte: 3 Abgänge
2 Punkte: 4 Abgänge
1 Punkt: 5 Abgänge
0 Punkte: 6 oder mehr Abgänge

Gewichtung: Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 5 multipliziert (maximal 25 Eignungspunkte)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
25,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001) (E-2.10)

Bewertung im Punktesystem:
0 Punkte: Kein Nachweis eingereicht
2 Punkte: Nachweis erfolgt lediglich durch eine Darstellung
4 Punkte: Nachweis erfolgt durch eine Zertifizierung

Gewichtung: Die erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
3,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2023, 2024 und 2025 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet). Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt: Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 1,4 Mio. Euro

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

-Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate); muss bei Bewerbergemeinschaften zwingend von jedem Mitglied eingereicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung
2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Vertraulichkeit
3. Erklärung zur Distanzierung von der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Schutzerklärung)
4. Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014)
5. EVB zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung