Stadt Gelnhausen - Sanierung der Stadthalle - Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges
Der Magistrat der Stadt Gelnhausen beabsichtigt die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle Gelnhausen. In diesem Zusammenhang werden auch funktionale Verbesserungen und Anbauten vorgenommen, welche das Gebäude für zukünftige Anforderungen an einen zentralen Veranstaltungsort der Kreisstadt ertüchtigen soll.
Ausgeschrieben sind hier die Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges.
Der Auftraggeber möchte auf folgende Regelung zum Umgang mit Umlagen gesondert hinweisen:Der Verbrauch von Baustrom und Bauwasser ist über eigene Unterverteilungen mit Zwischenzählern festzustellen und mit der Auftraggeberin zu verrechnen. Sofern eine verbrauchsgenaue Erfassung im Einzelfall nicht erfolgt oder nicht möglich ist, wird ersatzweise eine Pauschalumlage der Nettoschlussrechnungssumme des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die Auftraggeberin hat eine Bau-Kombi-Versicherung abgeschlossen, welche neben einer Bauleistungsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für alle an der Ausführung Beteiligten umfasst. Das projektspezifische Haftpflichtrisiko ist hierüber abgedeckt und kann durch den Auftragnehmer in seiner eigenen Haftpflichtversicherung entsprechend reduziert werden. Die anteiligen Umlagen für die ausführenden Gewerke wurden wie folgt ermittelt:
a) Pauschalumlage Verbrauch - 0,40 % der Nettoschlussrechnungssummeb) Bauleistungsversicherung - 0,22 % der Bruttoschlussrechnungssummec) Haftpflichtversicherung - 0,43 % der Bruttoschlussrechnungssumme
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Preis
Ausführungszeitraum:- Beginn Werkplanung 21.09.2026 (Dauer ca. 3 Wochen)- Montage 08.11.2027- Fertigstellung 03.12.2027
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachforderung gemäß § 16a VOB/A-EU.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Eintragung in das Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Auswahl Eintragung in das Handelsregister erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren.(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Arbeiten, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Arbeiten erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.(2) Eigenerklärung zu den einschlägigen Erfahrungen/Referenzen aus den letzten drei Jahren (2023-2025) sowie dem laufenden Geschäftsjahr (2026), die in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die die Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges zum Gegenstand haben. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten)- Projektbeschreibung / Umfang der erbrachten Leistungen- Leistungszeitraum
[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf den Anteil der Unterauftragsvergabe, sondern auch auf die weiteren nachstehenden Anforderungen. Die Auswahl Anteil der Unterauftragsvergabe erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.(2) Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.