Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des MKK im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der interkommunalen Zusammenarbeit den Abschluss einer Einpartner-Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen (ca. 11.5000 t/a, TS-Gehalt ca. 22-30%) inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport).
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der IKZ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport). Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber verfügt über eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Die Menge der zu transportierenden / verwertenden Klärschlämme wird insgesamt auf ca. 11.500 t/a geschätzt (TS-Gehalt ca. 22-30%). Ein zusätzlicher Mengenanstieg der zu entsorgenden Klärschlämme kann sich darüber hinaus auch durch eine in der Vertragslaufzeit möglichen Aufnahme weiterer kommunaler Kooperationspartner in die IKZ ergeben. Die individuellen logistischen Anforderungen der einzelnen Kooperationspartner / Kläranlagenstandorte (Abholungsrhythmus, Abholungszeiten, Disposition, Containertyp etc.) sind Gegenstand des Leistungsumfangs. Die zum jetzigen Zeitpunkt teilnehmenden Kooperationspartner der IKZ sind: 1) AV Oberes Krebsbachtal/Kläranlage Marköbel, 2) Stadt Langenselbold, 3) Gemeinde Rodenbach, 4) AV Oberer Fallbach / Gemeinde Ronneburg, 5) Stadt Bad Soden-Salmünster, 6) AV Bracht / Kläranlage Wächtersbach, 7) Gemeinde Jossgrund, 8) Gemeinde Sinntal / Kläranlage Mottgers, 9) Gemeinde Flörsbachtal, 10) Stadt Erlensee und 11) Abwasserverband Gelnhausen / Gruppenkläranlage Gründau-Lieblos.
Die Höchstabrufmenge der unter der Einpartner-Rahmenvereinbarung zu verwertenden Klärschlämme beträgt für die maximale Vertragslaufzeit 70.000 Mg.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Es besteht eine Grundlaufzeit von drei Jahren und eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption des Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um zwei weitere Jahre. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erreicht werden.
Preis
Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)
Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit
Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden.
Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Zuschlag auf das Erstangebot eines Bieters zu erteilen, wird vorbehalten. Einseitige Option des Auftraggebers, die Einpartner-Rahmenvereinbarung ein Mal um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bewerber haben zum Beleg ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschluss-gründen die in dem Bewerber-Formblatt bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Bewerber können sich als Einzelbewerber ohne Nachunternehmer, als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen bzw. im Rahmen einer Eignungsleihe am Wettbewerb beteiligen. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (vgl. VHB- Formblatt 233). Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt (vgl. VHB-Formblatt 235), sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (vgl. VHB-Formblatt 236).