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Verfahrensangaben

Landeskrankenhaus (AöR) - Beschaffung einer Dokumentations- und Abrechnungssoftwar...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskrankenhaus (AöR)
Amtsgericht Koblenz, HRA 13129
Vulkanstraße 58
56626
Andernach
Deutschland
DEB17
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
vergabestelle@goerg.de
+49 69170000154

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer Rheinland-Pfalz -
+49 6131162234
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48200000-0
72000000-5
72260000-5
72263000-6
72264000-3
72267000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer Dokumentations- und Abrechnungssoftware einschließlich Pflegeleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt für den Betrieb des Landeskrankenhauses in Andernach sowie für den Betrieb aller seiner Standorte eine neue Dokumentations- und Abrechnungssoftware einschließlich der dazugehörigen Pflegeleistungen zu beschaffen. Die bisherigen Dokumentations- und Abrechnungssysteme werden abgelöst durch geeignete und zeitgemäße Programme in den Fach- bzw. Finanzierungsbereichen SGB XI Pflege (vs; ts; amb.;) und SGB IX Eingliederungshilfe (vs; ts;amb.;) sowie im ambulanten Betrieb.

Bei der Software handelt es sich um eine On-Premise-Lösung, die in den jeweiligen Kliniken implementiert, eingeführt und in Betrieb genommen wird. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Software gemäß den Anforderungen der jeweiligen Klinik bzw. den jeweiligen Mandanten.

Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um ein Jahr verlängert werden (Gesamtlaufzeit somit maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Andernach
Deutschland
DEB17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis (50 %) nach Maßgabe der folgenden Unterkriterien:
- Angebotener Brutto-Gesamtpreis (40 %)
- Durchschnitts-Stundensätze der im Preisblatt genannten Mitarbeiterkategorien (10%)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Güte und Qualität des Lösungskonzepts

Güte und Qualität des Lösungskonzepts

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des angebotenen Produkts

Qualität des angebotenen Produkts

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfüllungsgrad der zusätzlichen technischen Anforderungen (Archivierung, Spracherkennung)

Erfüllungsgrad der zusätzlichen technischen Anforderungen (Archivierung, Spracherkennung)

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um ein Jahr verlängert werden (Gesamtlaufzeit somit maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Der Bieter hat mit seinem Angebot nachrichtlich anzugeben, ob er während der Laufzeit eine Umstellung der Software von einer On-Premise-Lösung auf eine entsprechende cloudbasierte Lösung zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall hat der der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Vertrags das Recht, vom Auftragnehmer die Umstellung der Software von einer On-Premise-Lösung auf eine cloudbasierte Lösung zu verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine entsprechende cloudbasierte Lösung zur Verfügung stellen und die mit einer derartigen Umstellung verbundenen Leistungen erbringen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 15.4 des EVB-IT Vertrages.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung

Die Durchführung des Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb war gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV statthaft.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote