Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des MKK im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der interkommunalen Zusammenarbeit den Abschluss einer Einpartner-Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen (ca. 11.5000 t/a, TS-Gehalt ca. 22-30%) inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport).
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der IKZ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport). Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber verfügt über eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Die Menge der zu transportierenden / verwertenden Klärschlämme wird insgesamt auf ca. 11.500 t/a geschätzt (TS-Gehalt ca. 22-30%). Ein zusätzlicher Mengenanstieg der zu entsorgenden Klärschlämme kann sich darüber hinaus auch durch eine in der Vertragslaufzeit möglichen Aufnahme weiterer kommunaler Kooperationspartner in die IKZ ergeben. Die individuellen logistischen Anforderungen der einzelnen Kooperationspartner / Kläranlagenstandorte (Abholungsrhythmus, Abholungszeiten, Disposition, Containertyp etc.) sind Gegenstand des Leistungsumfangs. Die zum jetzigen Zeitpunkt teilnehmenden Kooperationspartner der IKZ sind: 1) AV Oberes Krebsbachtal/Kläranlage Marköbel, 2) Stadt Langenselbold, 3) Gemeinde Rodenbach, 4) AV Oberer Fallbach / Gemeinde Ronneburg, 5) Stadt Bad Soden-Salmünster, 6) AV Bracht / Kläranlage Wächtersbach, 7) Gemeinde Jossgrund, 8) Gemeinde Sinntal / Kläranlage Mottgers, 9) Gemeinde Flörsbachtal, 10) Stadt Erlensee und 11) Abwasserverband Gelnhausen / Gruppenkläranlage Gründau-Lieblos.
Die Höchstabrufmenge der unter der Einpartner-Rahmenvereinbarung zu verwertenden Klärschlämme beträgt für die maximale Vertragslaufzeit 70.000 Mg.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Es besteht eine Grundlaufzeit von drei Jahren und eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption des Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um zwei weitere Jahre. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren erreicht werden.
Preis
Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)
Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit
Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden.
Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Zuschlag auf das Erstangebot eines Bieters zu erteilen, wird vorbehalten. Einseitige Option des Auftraggebers, die Einpartner-Rahmenvereinbarung ein Mal um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bewerber haben zum Beleg ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschluss-gründen die in dem Bewerber-Formblatt bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Bewerber können sich als Einzelbewerber ohne Nachunternehmer, als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen bzw. im Rahmen einer Eignungsleihe am Wettbewerb beteiligen. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (vgl. VHB- Formblatt 233). Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt (vgl. VHB-Formblatt 235), sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (vgl. VHB-Formblatt 236).
Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung nach § 44 VgV: a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung c) Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis d) Erklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreugesetz (HVTG) e) Erklärung Russlandsanktionen f) Bei Bewerbergemeinschaft und / oder Eignungsleihesituation: Aussagekräftige Darstellung (structure chart) der beabsichtigten Bewerber- / Bieterstruktur mit (Teil-)Leistungsbereichen g) Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV: a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar (insbesondere Verwertung kommunaler Klärschlämme inkl. Transportlogistik) sind, jeweils in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024). b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 300.000 für Vermögensschäden.Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen c) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z.B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV: a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Leistungen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (insbesondere Verwertung kommunaler Klärschlämme inkl. Transportlogistik) sind (Referenzliste), unter Angabe - je Referenz - von: - Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich), - der Leistungszeit (Beginn/Ende), - Auftragsvolumen, - Art und Umfang der Leistungserbringung, insbesondere ob die Leistung unter Einbindung von Nachunternehmen erbracht worden sind, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. b) Erklärung zur Anzahl der in den letzten 5 Jahren (2020 bis 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. c) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals. d) Erklärung/Darlegung über die dem Bewerber für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung. e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt 5.1.9. vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte.
Einhaltung der Vorgaben gemäß dem Hessischen Vergabe- und Tariftreugesetz (HVTG).
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden und EUR 300.000 für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr.
Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb.
Geforderter Mindeststandard für die eingesetzten Transportfahrzeuge von der / den Übernahmestelle(n) zu den Verwertungsanlagen des Auftragsnehmers: Euro-Abgasnorm VI.