Stadt Viersen - Vergabe externe juristische Vergabeprüfung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Viersen
Rathausmarkt 1
41747
Viersen
Deutschland
DE 119 112 051
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
info@abante.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMU96

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMU96/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Viersen beabsichtigt, an fünf Schulstandorten den Bau einer Schulmensa.
Um die zu wartende und vorzuhaltende Technik möglichst überschaubar zu halten, ist der Stadt Viersen sehr an einer "Systemgleichheit" gelegen, weshalb individuelle Ausstattungen vor allem der Küchen vermieden werden sollen. Identische Ausstattungen der Küchen werden auch einen möglichst flexiblen und standortübergreifenden Einsatz von Personal erleichtern und identische hygienische Grundvoraussetzungen sicherstellen. Identische Ausstattungen der Mensen (Stühle, Tische) bieten aus Sicht der Stadt Viersen Vorteile bei der Ersatzbevorratung und der Möglichkeit des Austausches unter den Standorten bzw. der Aufstockung/Kombination der an einem Standort vorhandenen Ausstattung mit derer der anderen Standorte.
Um die vorstehenden Ziel zu erreichen hat sich die Stadt Viersen entschieden, sämtliche Planungs- und Bauleistungen für den Bau der fünf Schulmensen an einen oder mehrere Totalunternehmer in zwei zeitlich getrennten Ausschreibungspaketen und noch zu definierenden Teillosen zu vergeben.
Mit der Beschaffung der Totalunternehmerleistungen (Anzahl je nach Losaufteilung) hat die Stadt Viersen einen juristischen und einen wirtschaftlich/technischen Berater beauftragt.
Die Stadt Viersen sucht für den im hiesigen Verfahren zu vergebenden Auftrag qualifizierte Rechtsanwälte, welche das Vergabeverfahren für den bzw. die vorbeschriebenen Totalunternehmer-Auftrag bzw. -aufträge hinsichtlich seiner bzw. ihrer Übereinstimmung mit den Vorgaben der vergaberechtlichen Bestimmungen überprüft und damit die Leistung erbringt, die ein städtisches Rechnungsprüfungsamt in einem solchen Verfahren erbringen würde. Die Prüfungsleistungen sind hierbei effizient und zeitnah ggf. unter der Zuhilfenahme von Nachunternehmern (Betriebswirte, Ingenieure, etc.) zu erbringen. Die Stadt Viersen erwartet von ihrem Auftragnehmer eine hohe fachliche Qualität.

Haupterfüllungsort

Stadt Viersen
Rathausmarkt 1
41747
Viersen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.

1.2 Fachanwalt für Vergaberecht
Für die Funktion des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils ein Rechtsanwalt zu benennen, der berechtigt ist, die Bezeichnung "Fachanwalt für Vergaberecht" zu führen.
Für jede benannte Person ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass sie seit mindestens einem Jahr ununterbrochen zur Führung dieser Fachanwaltsbezeichnung berechtigt ist.

1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

1.4 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber
1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden.
1.4.2 Leistungen der Unterauftragnehmer
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.
1.4.3 Leistungen der Eignungsleihgeber
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gem. § 33 UVgO i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an.
Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 200.000 EUR brutto pro Jahr.

2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 33 UVgO i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR, je Schadensfall zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.1 Referenzen - § 33 UVgO i. V. m. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung Bekanntmachung, nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn sich der Inhalt auf die Beschaffung von Leistungen eines Totalunternehmers oder eines Generalübernehmers oder die rechtliche Prüfung eines solchen Vergabeverfahrens bezieht.

Sonstige

4.1 Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.

4.2 "Russland-Erklärung"
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").

4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Vertragsbedingungen des Landes NRW
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)

4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.09.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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