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Pandemieresilienter Umbau "CVBKQ", Generalunternehmerleistungen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH
Weiße Mauer 52
06217
Merseburg
Deutschland
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMKUT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMKUT/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand des Auftrags sind Generalunternehmerleistungen für den Umbau und die Modernisierung von Patientenzimmern und zugehörigen Sanitärräumen im Bestand begleitend zu bauseits durchzuführenden Strangsanierungen im laufenden Krankenhausbetrieb. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Pandemieresilienz durch bauliche und technische Anpassungen zur verbesserten Nutzbarkeit, Hygiene und Versorgungsfähigkeit der Bereiche.

Der Auftrag umfasst die vollständige Ausführung der Arbeiten in den Bereichen Spezialtiefbau, Ausbau, Elektro- und Heizung-, Sanitär- und Lüftungsinstallationsleistungen einschließlich Koordination aller erforderlichen Bauleistungen, Schnittstellenmanagement, Bauablauf-/Logistikorganisation, Inbetriebnahmen, erforderliche Prüfungen sowie Dokumentation und Übergabe.

Für weitere Details wird auf die zusätzlichen Angaben verwiesen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH
Vor dem Nebraer Tor 11
06268
Querfurt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Es sollen folgende anvisierte Ausführungsfristen gelten:

Ausführungsbeginn: 13.07.2026 (KW29/2026)
Ausführungsende: 26.02.2027 (KW8/2027).

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Die Nachweise über die Eintragungen, Anmeldungen oder Mitgliedschaften dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Der Nachweis über die Handelsregistereintragung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Auszüge etc. dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
1.3 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Generalunternehmer in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
2.2 Versicherungsnachweis: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert sein. Der Versicherungsnachweise darf nicht älter als 12 Monate sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
3.1.1 Referenzen Typ 1: Heizungs- und Sanitärinstallation in Bestandsgebäuden: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Arbeiten der Heizungs- und Sanitärinstallation in Bestandsgebäuden im Bereich der Erneuerung/Sanierung von Steig-/Strangleitungen und angeschlossenen Installationen im laufenden Betrieb erfolgte und erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurde.
Je Referenz hat der Mindestauftragswert der Heizungs- und Sanitärarbeiten im laufenden Betrieb 350.000,00 EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h., dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.2 Referenzen Typ 2: Lüftungs-/RLT-Installation: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Sanierungsvorhaben der Lüftungs-/RLT-Installation erfolgte, welche erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für RLT-/Lüftungsarbeiten von 200.000,00 EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h., dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.3 Referenzen Typ 3: Elektroinstallationsarbeiten inklusive fernmelde- und informationstechnischer Anlagen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Elektroinstallationsarbeiten inklusive fernmelde- und informationstechnischer Anlagen erfolgte, welche erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für Elektroarbeiten inklusive fernmelde- und informationstechnischer Anlagen von 350.000,00 EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h., dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.4 Referenzen Typ 4: Generalunternehmerleistungen im Bestand und im laufenden Betrieb
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Generalunternehmerleistungen im Bestandsgebäude im laufenden Betrieb erfolgte, welche erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für Generalunternehmerleistungen von 350.000,00 EUR netto zu betragen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h., dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2 Qualifikationsnachweise
3.2.1 Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen einen gültigen Nachweis einer notifizierten Stelle über die Zertifizierung und Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 für tragende Bauteile aus Stahl bis einschließlich Ausführungsklasse EXC2 (System 2+) erbringen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw. vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2.2 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 3834 in einem zur Ausführungsklasse EXC2 passenden Umfang (Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis; alternativ als entsprechend ausgewiesener Bestandteil des Zertifikats nach DIN EN 1090-1) erbringen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw. vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2.3 Schweißaufsicht/Schweißkoordination
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen die verantwortliche Schweißaufsicht/Schweißkoordination nach DIN EN ISO 14731 unter Beifügung des Qualifikationsnachweises (z. B. IWS, IWT, IWE oder gleichwertig) benennen, sofern diese nicht bereits im vorgelegten Zertifikat namentlich aufgeführt ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw. vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2.4 Schweißerqualifikationen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen gültige Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606-1 für die vorgesehenen Schweißprozesse, Werkstoffe und Schweißpositionen vorlegen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw. vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.3 Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihre jeweilige Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Tätigkeitsbereich Generalunternehmer in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer Aufstellung der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
3.4 Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss/müssen angeben, dass er/sie die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorbehält. Der angeforderte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
3.5 Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss/müssen angeben, dass er/sie in der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer Anmeldung in der einschlägigen Berufsgenossenschaft vorbehält. Der angeforderte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
4.1 Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.2 "Russland-Erklärung": Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen:
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer);
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA).
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.06.2026 12:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die nachfolgenden Angaben dienen der Beschreibung der Beschaffung:

1. Ausbau

a.Abbruch- und Rückbauarbeiten:

ca. 650 m² Bodenbeläge,
ca. 1.100 m² Abhangdecken/Decken-Koffer,
ca. 330 m² Vorsatzschalen und GK-Wände,
ca. 405 m² Mauerwerk,
ca. 370 m² Estrich.

b. Rohbau/Mauerarbeiten:

20 Stk. Türöffnungen ausmauern (d = 11,5 cm und 17,5 cm),
5 Stk. Türöffnungen in Ziegel-MW herstellen,
35 m² Mauerwerk herstellen.

c. Fenster:

4 Stk. Alu-Fensterelemente (verdeckt liegende Bänder, Sicherheitsglas), ca. 3,2 m × 1,2/1,8 m.

d. Putzarbeiten:

ca. 85 m² Gips-Kalk-Putz auf Mauerwerk/Beton,
ca. 850 m² Kalk-Zement-Putz (davon ca. 110 m² auf Mauerwerk/Beton und ca. 740 m² auf Bestandsputz).

e. Trockenbauarbeiten:

ca. 1.200 m² Ständer- und Installationswände, Schächte, Verkofferungen und Vorsatzschalen,
ca. 540 m² Abhangdecken inkl.,
ca. 150 lfm TB-Schürzen,
ca. 65 m² TB-Decken mit OSB-Verkleidung,
ca. 85 m² Metall-Kassettendecken.

f. Estricharbeiten:

ca. 405 m² schwimmender Zementestrich,
ca. 175 lfm Bodenschlitze ausgießen.

g. Fliesenlegearbeiten:

ca. 155 m² Bodenfliesen Feinsteinzeug 30/30,
ca. 80 m² Bodenfliesen Feinsteinzeug Mosaik 5/5,
ca. 1.360 m² Wandfliesen Feinsteinzeug 30/60.

h. Bodenbelagsarbeiten:

ca. 540 m² PVC-Bodenbelag 2 mm inkl. Verfugung,
ca. 1.250 lfm PVC-Standardsockel,
ca. 12 m² Vinyl-Bodenbelag Nasszellen,
ca. 30 m² Vinyl-Wandbelag Nasszellen.

i. Malerarbeiten:

ca. 1.650 m² Mosaiktapete Wände inkl. Anstrich,
ca. 3.000 m² Renovierungsanstrich Wände
ca. 100 m² Renovierungsanstrich Decken,
ca. 1.000 m² Deckenanstrich (neue GK-Decken).

j. Innentüren:

35 Stk. Nassraum-Innentüren mit Umfassungszargen,
4 Stk. Zimmertüren mit Umfassungszargen,
1 Stk. Alu-Glas-Rahmentür mit Fluchttürsteuerung.

2. Spezialtiefbauleistungen

27 m² Abbruch Stahlbetonsohle mit Betonsauberkeitsschicht
30 m² Stahlbetonwände abbrechen
27 m² Bodenplatte mit Sauberkeitsschicht
3 Stk Einzelfundamente 180x180x50cm
20 m² Erdaushub
9 Stk Mikropfähle mit Pfahlkopf für die punktuelle Stützung von Fundamenten
1 Stk Versuchspfahl und Probebelastungen
6 Stk Stahlträger HEM 180/200
6 Stk Stahlträger HEB 140
3 Stk Stahlrahmen HEB 240
2 Stk Stahlrahmen HEM 180

3. Elektroinstallationsleistungen

a. Starkstromanlagen:

Bestandsrückbau Elektro: ca. 400 Stk. Leuchten, ca. 100 Stk. Sicherheits-/Rettungszeichenleuchten, ca. 600 Stk. UP-Geräte, ca. 2.000 m Bestandskabel/-leitungen;
4 Stk. Unterverteiler rückbauen, 4 Stk. Unterverteiler neu, 58 Stk. Stromkreise nachrüsten;
ca. 2.400 Stk. Sammelhalter demontieren, 4.000 Stk. Sammelhalter montieren, 850 m Installationsrohr PE-HD M25;
ca. 10.000 m Energie-/Installationsleitungen bis 5×2,5 mm² neu + umverlegen, ca. 1.000 Stk. Stromkreissuche/Leitungsverfolgung 230/400 V;
ca. 500 Stk. Installationsgeräte (Steckdosen/Schalter/Bewegungsmelder);
ca. 265 Stk. Leuchten Allgemeinbeleuchtung, ca. 110 Stk. Sicherheits-/Rettungszeichenbeleuchtung;
8 Stk. Überspannungsschutzgeräte, ca. 1.000 m Erdungs-/PA-Leitungen bis 1×16 mm²;
4 Stk. Gruppenbatterieanlagen;
5 Stk. Baustromverteiler (Etagen/Außencontainer), Baubeleuchtung.

b. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen:

Strukturierte Datentechnik: ca. 11.000 m Datenkabel Kat. 7, ca. 300 Stk. Datenanschlüsse, 26 Stk. Patchfelder;
Rufanlage: ca. 1.400 m Ruf-Installationskabel (neu + umverlegen), ca. 650 Stk. Ruf-Installationsgeräte inkl. ca. 650 Stk. Anschlüsse, 4 Stk. Stations-/Core-Switch, 4 Stk. Notstromversorgung, 4 Stk. Systemswitch, ca. 200 Stk. Leitungsverfolgung;
Brandmeldeanlage (Leitungen): ca. 2.800 m BMA-Kabel (rot/E30; neu + umverlegen);
Gegensprechanlage / Video / Fluchttürsteuerung: Gegensprech-Komponenten (4 Endgeräte + Programmierung), Video (4 Kameras PoE), Fluchttürsteuerung (2 Zentralen, 10 Geräte, 1 Bedientableau, Verkabelung neu/umverlegen).

4. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationsleistungen

a. Sanitärinstallation:

55 Stk. Duschplätze,
66 Stk. WC (mit UP-Spülkasten),
64 Stk. Waschtischanlagen,
80 m Regenfallleitung DN 100 (muffenloses Gussrohr),
ca.630 m Schmutzwasserleitung DN 50-DN 100 (Kunststoff),
ca.2.000 m Trinkwasserleitung Cu 15×1 bis 54×2,
77 Stk. Absperr- und Regulierventile DN 15-DN 25.

b. Sanitärinstallation:

4 Stk. Hygieneheizkörper 30/400/2200 mit Thermostatventil,
8 Stk. Anpassungen Heizkörper-Rohranschlüsse Stahlrohr 1/2",
64 Stk. elektrische Handtuchheizkörper.

c. Raumlufttechnische Anlagen:

75 Stk. Brandschutzklappen (Schmelzlotauslösung),
253 Stk. Kaltrauchsperren,
4 Stk. Kanalrauchschalter,
124 Stk. Rohrschalldämpfer DN 100-DN 160,
184 Stk. Luftauslässe,
ca.40 m² Rechteck-Luftkanal und Formteile,
ca.700 m Wickelfalzrohr DN 80-DN 200.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Landesverwaltungsamt - 3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
+49 3455141529
+49 3455141115
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
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