1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/
die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und
Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Die Nachweise über die Eintragungen, Anmeldungen oder
Mitgliedschaften dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus
dem Handelsregister vorbehält. Der Nachweis über die Handelsregistereintragung darf nicht älter als 12 Monate
sein.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere
nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu
machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen
etc. vorbehält. Die Auszüge etc. dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
1.3 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der
Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und
in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der
Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass
er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit -
den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen
Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/
die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/
die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen
sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im
Tätigkeitsbereich Generalunternehmer in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und
Verlustrechnungen etc. vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
2.2 Versicherungsnachweis: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber
(falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000
EUR, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle
wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Die
Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert sein. Der Versicherungsnachweise darf nicht älter
als 12 Monate sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der
Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/
die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den
Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
3.1.1 Referenzen Typ 1: Heizungs- und Sanitärinstallation in Bestandsgebäuden: Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/
verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/
erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das
Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Arbeiten der Heizungs- und
Sanitärinstallation in Bestandsgebäuden im Bereich der Erneuerung/Sanierung von Steig-/Strangleitungen und
angeschlossenen Installationen im laufenden Betrieb erfolgte und erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurde.
Je Referenz hat der Mindestauftragswert der Heizungs- und Sanitärarbeiten im laufenden Betrieb 350.000,00
EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h.,
dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur
Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/
die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer
ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.2 Referenzen Typ 2: Lüftungs-/RLT-Installation: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
(2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das
Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Sanierungsvorhaben der
Lüftungs-/RLT-Installation erfolgte, welche erfolgreich abgeschlossen (Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für RLT-/Lüftungsarbeiten von 200.000,00 EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h.,
dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur
Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/
die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer
ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.3 Referenzen Typ 3: Elektroinstallationsarbeiten inklusive fernmelde- und informationstechnischer Anlagen:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher
Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das
Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer Elektroinstallationsarbeiten
inklusive fernmelde- und informationstechnischer Anlagen erfolgte, welche erfolgreich abgeschlossen
(Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für Elektroarbeiten inklusive fernmelde- und informationstechnischer
Anlagen von 350.000,00 EUR netto zu betragen.
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h.,
dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur
Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/
die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer
ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.1.4 Referenzen Typ 4: Generalunternehmerleistungen im Bestand und im laufenden Betrieb
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher
Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2025) nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das
Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Ausführung vergleichbarer
Generalunternehmerleistungen im Bestandsgebäude im laufenden Betrieb erfolgte, welche erfolgreich
abgeschlossen (Abnahme) wurden.
Die Referenz hat einen Mindestauftragswert für Generalunternehmerleistungen von 350.000,00 EUR netto zu
betragen.
Der Nachweis zur Erbringung der Referenzen der Typen 1 bis 4 kann kumuliert erbracht werden. D. h.,
dass mittels einer Referenz mehrere Referenztypen nachgewiesen werden können. Die Vorgaben zur
Vergleichbarkeit und zum Mindestauftragswert müssen gleichwohl beibehalten werden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Referenzbestätigungen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/
die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer
ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2 Qualifikationsnachweise
3.2.1 Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen einen gültigen Nachweis einer notifizierten Stelle über
die Zertifizierung und Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 für tragende
Bauteile aus Stahl bis einschließlich Ausführungsklasse EXC2 (System 2+) erbringen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw.
vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 3.2.2 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der
DIN EN ISO 3834 in einem zur Ausführungsklasse EXC2 passenden Umfang (Zertifikat oder gleichwertiger
Nachweis; alternativ als entsprechend ausgewiesener Bestandteil des Zertifikats nach DIN EN 1090-1)
erbringen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw.
vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2.3 Schweißaufsicht/Schweißkoordination
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen die verantwortliche Schweißaufsicht/Schweißkoordination
nach DIN EN ISO 14731 unter Beifügung des Qualifikationsnachweises (z. B. IWS, IWT, IWE oder gleichwertig)
benennen, sofern diese nicht bereits im vorgelegten Zertifikat namentlich aufgeführt ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw.
vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.2.4 Schweißerqualifikationen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen gültige Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606-1 für
die vorgesehenen Schweißprozesse, Werkstoffe und Schweißpositionen vorlegen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Einreichung des Zertifikats o. glw.
vorbehält.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
3.3 Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft
und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss/müssen
seinen/ihre jeweilige Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Tätigkeitsbereich
Generalunternehmer in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer Aufstellung der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
3.4 Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher
Hinsicht verleiht) muss/müssen angeben, dass er/sie die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorbehält. Der angeforderte Nachweis darf nicht
älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
3.5 Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss/müssen angeben, dass
er/sie in der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung einer Anmeldung in der
einschlägigen Berufsgenossenschaft vorbehält. Der angeforderte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht. 4.1 Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung
gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen
sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur
Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den
Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.2 "Russland-Erklärung": Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/
die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem
Angebot einreichen: - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA) Ergänzende
Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer);
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA).
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter
verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.