Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz beschafft die Bereitstellung, den Betrieb und die Pflege einer Schulmanagementsoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich der hierfür erforderlichen System-, Betriebs- und Supportleistungen sowie der Schulungen.
Die Lösung umfasst insbesondere die Funktionsbereiche Stundenplanung, Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Kurswahl (Oberstufe) sowie Funktionen zur Veröffentlichung und Anbindung bzw. Schnittstellen gemäß Leistungsbeschreibung, insbesondere C.0_Kriterienkatalog.
Der Auftragnehmer stellt die Lösung dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über eine Cloud-Infrastruktur bereit und erbringt insbesondere:
1. Bereitstellung bzw. Betrieb der Cloud-Leistung einschließlich Monitoring sowie Fehlerbehebung im laufenden Betrieb2. Einführungs- und Konfigurationsleistungen gemäß Abruf (z.B. Pilotierung, Einrichtung, Mandantenanlage nach Maßgabe des Preisblattes)3. Fachliche Anforderungen Leistungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere Module bzw. Funktionsbereiche wie Stunden- und Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Fach- bzw. Kurswahlen, Kurs- bzw. Bänderplanung, Veröffentlichungsfunktionen sowie Anbindungen und Schnittstellen4. Nicht-funktionale Anforderungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere Datenschutz nach DSGVO, IT-Sicherheit, Betriebsort, Supportorganisation und Verfügbarkeit
Die Laufzeit beginnt am Tag nach dem Zuschlag und beträgt fix zwei Jahre mit der einseitigen Option des Auftraggebers, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr zu verlängern, begrenzt auf die Gesamtdauer von maximal vier Jahren.
Preis gem. Vergabeunterlagen B.2 Zuschlagskriterien
Qualität gem. 17 BE Kriterien nach Anlage C.0 Kriterienkatalog
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.