1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird in die Verfahrensbedingungen verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungen, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird max. 4 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben.
2. Bewerberreduzierung
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollte die Bewertung des 5.-platzierten zu dem 4.-platzierten Bewerber einen unerheblichen Abstand aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, den 5.-platzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 4.-platzierten Bewerber zu den ersten 3 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bei einem Gleichstand zwischen zwei Bewerbern gibt das Eignungskriterium "Referenzen End User Services" gemäß Ziffer II.4.4.2.1 der Bewerbungsaufforderung den Ausschlag, sofern dieses auch gleich bewertet ist, entscheidet das Los.
2.1. Bewertungsschlüssel für Reduzierung
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen.
Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den für die Bewerberreduzierung relevanten Kriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
2.2. Beurteilung der Angaben zu den Bewerberreduzierungskriterien
Bei der Bewertung der Unternehmensreferenzen (siehe Ziffer II.4.4.2 der Bewerbungsaufforderung) und des Umweltmanagements (Ziffer II.4.4.6 der Bewerbungsaufforderung) übt der Auftraggeber jeweils seinen subjektiven Beurteilungsspielraum - neben weiteren in dieser Bewerbungsaufforderung benannten Bewertungsaspekten - aus und nimmt jeweils eine entsprechende Bewertung vor. Er wird dabei folgende Punktvergabe anwenden:
- 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)
- 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt)
- 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitreichenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt)
- 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt)
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen auszuschließen, bei denen mindestens eines der qualitäts- und/oder erfahrungsbezogenen Wertungskriterien nur mit 2 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber nicht bereit ist, mangelbehaftete bzw. ungenügende Darstellungen/Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Ergebnis der Bewerberreduzierung:
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) gemäß den obigen Ausführungen zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.