Markterkundung gem. § 26 SektVOZur beabsichtigten Beschaffung eines FGI-Hintergrundsystem
Die DVB AG beabsichtigt, ihr Fahrgastinformationssystem zur Echtzeitauskunft (DFI-System) grundhaft zu modernisieren. Dabei soll auf den aktuell in Entstehung befindlichen VDV-Standard 435 (Internet of Mobility) sowie Standard-Internet-Technologie gesetzt werden.Die DVB betreibt gegenwärtig über 700 DFI-Anzeigen. Der Kernbestandteil ist dabei das FGI-Hintergrundsystem, welches gleichzeitig die Datenweiterleitung und das Anzeigermanagement übernimmt. Durch die lange Geschichte der dynamischen Fahrgastinformation in Dresden ist ein sehr zuverlässiges, historisch gewachsenes System entstanden.Dieses soll nun durch ein flexibleres, moderneres System ersetzt werden, wobei gänzlich neue Ansätze verfolgt werden. Dies wird im Folgenden als DFIS bezeichnet.
Ziel der Markterkundung ist es, durch eine sorgfältige Planung fundierte Vergabeunterlagen zu erstellen und eine verlässliche Kalkulationsbasis zu schaffen. Anforderungen des Lastenhefts sollen auf Basis des Angebots präzisiert werden. Auch Fragen zu Projektablauf und Lizenzierung spielen eine Rolle.
ACHTUNG! Dies ist eine Markterkundung nach § 26 SektVO und keine Ankündigung eines konkreten Wettbewerbes.Systembedingt ist eine eigene Bekanntmachung zur Markterkundung im Datenservice nicht für die SektVO vorgesehen. Daher wird die Ihnen hier vorliegende "Bekanntmachung" hierfür genutzt. Die Angabe einer Leistungsart ist verpflichtend fürdas Auslösen der Bekanntmachung, aber tatsächlich ist diese derzeit noch nicht festgelegt.
Die DVB AG ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Es besteht damit insbesondere kein Anspruch auf die Durchführung des Vergabeverfahrens in einer bestimmten Form oder mit einem bestimmten Inhalt oder auf die spätere Vergabe. Es handelt sich bei dieser Markterkundung nicht um ein Verfahren, dass bereits die Vergabe eines Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Sie dient lediglich zum Informationsaustausch über mögliche technische und kaufmännische Lösungen. Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten. Mit der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Markterkundung ist kein Anspruch auf und keine Vorfestlegung für die Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einem späteren Vergabeverfahren verbunden. Die Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren richtet sich allein nach den dann geltenden Kriterien.
Die Markterkundung wird über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) durchgeführt www.dtvp.de. Sämtliche Kommunikation ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zu richten. Daher sind sowohl Fragen zur Markterkundung sowie Unterlagen, d.h. Ihre unverbindliche Produkt-/Leistungs-/Preisinformation, bitte direkt über das genannte Portal zu stellen bzw. zu hinterlegen.
Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Ermessen der DVBAG
Da es sich um eine Markterkundung handelt existieren keine Eignungskriterien für die Ausführung des Auftrags.
Da es sich um eine Markterkundung handelt existieren keine Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.