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Verfahrensangaben

Upgrade Multifunktionsanzeiger

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
09.03.2026 10:00 Uhr
24.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
HRB 8213 (Amtsgericht Dresden)
Trachenberger Str. 40
01129
Dresden
Deutschland
DED21
UB Beschaffung & Logistik, Abteilung Einkauf
einkauf-service@dvbag.de
+49 351 8572882

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
03419773800
Braustr. 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
vergabekammer@lds.sachsen.de
0341 977 3800
0341 977 1049

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
03419773800
Braustr. 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
vergabekammer@lds.sachsen.de
0341 977 3800
0341 977 1049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31711200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Upgrade von Multifunktionsanzeigen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Upgrades der Multifunktionsanzeigen in den Straßenbahnen NGT D12 DD und NGT D8 DD durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG.

Die Landeshauptstadt Dresden ist Oberzentrum einer Region, die durch eine zukunftsfähige Wirtschaft mit hohen Wachstumsraten, eine geringe Arbeitslosigkeit, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine hohe Lebensqualität gekennzeichnet ist.

Sie gehört zu den bedeutendsten Forschungsstandorten in Deutschland. Mit ihrer ausgeprägten Bildungs- und Hochschullandschaft, darunter die "Exzellenz-Universität" TU Dresden, besitzt die Stadt eine erhebliche Attraktivität für junge Menschen, Studierende und Wissenschaftler. Als Zentrum von Kunst und Kultur, mit der wieder aufgebauten Altstadt, der einzigartigen Lage im Elbtal und als Eingangstor zur Sächsischen Schweiz hat Dresden eine hohe touristische Anziehungskraft und ist nach Berlin die meistbesuchte Stadt im Osten Deutschlands.

Die dynamische Entwicklung der Stadt, einhergehend mit einem weiter anhaltenden Bevölkerungswachstum, stellt die Landeshauptstadt Dresden vor die Herausforderung, den zunehmenden Mobilitätsbedarf stadtverträglich zu bewältigen. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP 2025plus) setzt die Landeshauptstadt Dresden dabei den Schwerpunkt auf eine ÖPNV-Orientierung des städtischen Verkehrs.

Die Landeshauptstadt Dresden verfolgt neben dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus weitere konkrete Konzepte, die auf eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs abzielen. Hierzu zählen folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der Luftqualität (Luftreinhalteplan von 2011),
- Klimaschutz (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept von 2012),
- Lärmminderung (Lärmminderungsplan 2008/Entwurf 2014).

Schon heute leistet der ÖPNV einen bedeutenden Beitrag, um Feinstaubbelastung, CO2-Ausstoß und Lärmemissionen nachhaltig zu verringern. Für das Erreichen der o. g. Ziele, ist jedoch eine qualitative Weiterentwicklung und kapazitative Ausweitung des ÖPNV unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG, die Beschaffung eines Upgrades der Multifunktionsanzeigen für die Straßenbahnen NGT D12 DD und NGT D8 DD.

Eine Beschreibung zu den Eckpunkten des Leistungsgegenstandes ist der beigefügten Anlage "2025-00019_MFA_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schlehenstraße 25
01169
Dresden
Deutschland
DED21

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Produkt

Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

Gewichtung
68,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

Gewichtung
32,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CMBA7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung
über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen
weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen
Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sin-ne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue
Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von
Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den
Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung
maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei
vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem
Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach
§ 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis
etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen,
dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

siehe § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen.
Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in drei Teilen:

Teil A und Teil B: Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Es erfolgt die Vergabe von 10 Punkte je vergleichbarer Referenz. Sollten weniger als drei Referenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch können dann nur die eingereichten Referenzen bewertet werden. Nicht eingereichte Referenzen werden somit mit "0" Punkten bewertet. Für jede Referenz darf lediglich ein einzelnes Projekt als Referenzprojekt angegeben werden. Das heißt die Beantwortung / Referenzangaben der jeweiligen unterschiedlichen Kriterien je geforderter Referenz (Referenz 1 - 3) müssen für die jeweilige geforderte Referenz vom selben Referenzprojekt stammen. Durch den Bewerber sind die entsprechenden Angaben je Referenz in der Unterlage Referenzfragebogen selbst auszufüllen. Zudem sollte durch den Bewerber zu jeder Referenz ein entsprechender Referenzsteckbrief mit den entsprechenden Angaben und weiteren Details eingereicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Vertragsunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vertragsbedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung