Im Rahmen von Veranstaltungen in der Elbphilharmonie sollen Sanitätsdienstleistungen (medizinische Betreuung der Konzertbesucher im Notfall) erbracht werden. Der Sanitätsdienst umfasst die Erstversorgung (Erste Hilfe) sowie die Versorgung leichter Erkrankungen und Verletzungen, eventuelle Transporte innerhalb der Elbphilharmonie und ggf. die Alarmierung eines Rettungswagens (der nicht von der Ausschreibung umfasst ist). Die Leistungen sind im Großen Saal (2.100 Plätze) und im Kleinen Saal (550 Plätze) zu erbringen.
Die Elbphilharmonie wird nahezu ganzjährig - bis auf eine variable Sommerpause von 2 - 6 Wochen - einschließlich vonWochenenden und Feiertagen bespielt. Die Konzerte finden in der Regel am Abend statt, es sind aber auch bis zu drei Vorstellungen (vormittags, nachmittags sowie abends), an Wochenenden auch bis zu fünf Vorstellungen am Tag möglich. Der Auslastungsgrad der Veranstaltungen ist in der Regel hoch. Ab einer Gästeanzahl von 500 Personen in der Elbphilharmonie im Rahmen der vorgenannten Veranstaltungsszenarien soll der Sanitätsdienst zum Einsatz kommen. Erforderlich sind stets zwei Sanitäter:innen, davon ein/e ausgildete/r Rettungssanitäter:in, die während der Veranstaltungen vor Ort sind. Auch bei parallel oder zeitlich überlappend stattfindenden Veranstaltungen im Großen und Kleinen Saal werden insgesamt nur zwei Sanitäter:inen benötigt.
Es soll ein Rahmenvertrag für die Dauer von 2 Jahren mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt zwei weitere Jahre abgeschlossen werden. Der Auftraggeber ruft 14-täglich die Bedarfe für den Sanitätsdienst ab. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Abrufen, einen bestimmten Werteumfang oder einen bestimmten Umsatz des Auftragnehmers besteht nicht.