Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH 2026 mit Möglichkeit der viermaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis spätestens 2030
Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung erstrecken sich auf Folgendes:* Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig* Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH * Erweiterte Prüfung gem. § 53 HGrG unter Beachtung der IDW PS 720* Bearbeitung von Sonderthemen wie Going Concern, Fördermittel, Verschmeldzungssachverhalten* Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH* Erstellung der Testate und Bescheinigungen gemäß den gesetzlichen VorgabenDie Prüfungen beziehen sich auf folgende Einrichtungen:* Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig* Konzernabschlussprüfung
* Optional Beauftragung zur Prüfung der Tochtergesellschaften sowie des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Dem Auftraggeber wird max. 4 mal eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monateeingeräumt. Die Option ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben.
Gesamtpreis
Krankenhaus- und Branchenkompetenz, siehe beiliegende Wertungsmatrix
Qualität des Prüfungsteams, siehe beiliegende Wertungsmatrix
Fachliche Qualität des Prüfungsansatzes, siehe beiliegende Wertungsmatrix
Darstellung der Unterlagen und Aufbereitung der Informationen, siehe beigefügte Wertungsmatrix
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Zusätzliche Angaben:Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift (Textform) zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Klinikum St. Georg gGmbH, Ausschreibungsstelle
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bewerber diese dem Auftraggeber innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist zu übermitteln. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf der Vergabeplattform.
5.1 Fehlen von AusschlussgründenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung. nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
5.2.a) Erklärung Berufs- oder Handelsregister:Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, dass der Bewerber als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB im öffentlichen Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen ist, bzw. nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, für die vorliegende Berufsausübung befähigt ist (Vorlage Kopie, nicht älter als 6 Monate)
5.2.b) Erklärung zu InteressenkonfliktVorlage einer Erklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bietergemeinschaft..5.2.c) Erklärung Mandatatierung für den AuftraggeberVorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter keine Abschlussprüfungen für den Auftraggeber oder dessen Tochtergesellschaften für die Wirtschaftsjahre von 2023 bis 2025 durchgeführt hat. Das Formblatt "Erklärung Mandatierung" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bietergemeinschaft..5.2.d) Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlanderklärung)Das Formblatt "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen..5.2.e) Erklärung Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)Das Formblatt "Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
5.3 Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen(Vorlage Kopie)
5.4. a) Erklärung zum digitalen geschützten AustauschEigenerklärung über das Vorhandensein bzw. die Nutzung eines cloudbasierten Prüfungs- und Dokumentationstools mit Benennung des ToolsDas Formblatt "Erklärung zum digitalen geschützten Austausch" ist zu verwenden
5.4.b) Vom Bewerber sind Referenzen des Unternehmens über die Beratung bzw. Prüfung eines Krankenhauses mit einer Bettengröße mit als 500 Betten pro IK-Nummer im Zeitraum 2023 - 2025 nachzuweisen.Das Formblatt "Referenzen" ist zu verwenden.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Bietergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Verfahren ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bietergemeinschaft" ist zu verwenden.Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Bieter dürfen sich in einem Los nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bieters, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.