Gegenstand des Auftrags ist die Abfallentsorgung einschließlich Transportdienstleistungen für die verschiedenen Standorte der Unternehmensgruppe St. Georg
Entsorgung incl. Transport der in den Vergabeunterlagen genannten Abfallarten an verschiedenen Standorten der Unternehmensgruppe. Los 1 Krankenhaustypischer Abfall Teil 1 Entsorgung Teil 2 Lieferung von EntsorgungsbehälternLos 2 Biologischer Abfall (Speisereste)Los 3 nicht gefährlicher Abfall/Wertstoffe inklusive Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 18 01 04 (B Müll) Los 4 Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt Los 5 Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbHDer Auftrag ist auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen beschränkt. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Auftragsnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen für den Bedarf der St. Georg Unternehmensgruppe besteht nicht.
nur Los 5
Gesamtpreis je Los
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im Formular die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1,00 EURO entschieden.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.1) gegen § 134 verstoßen hat oder;2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Transport und Entsorgung von krankenhaustypischem Abfall (turnusmäßiger Sonderabfall) sowie Lieferung von Einweg-Entsorgungsbehältern.
Transport und Entsorgung von biologischen Abfällen (Fettabscheiderinhalt, Küchenabfälle) auf Abruf
Transport und Entsorgung von Abfällen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
Transport und Entsorgung von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier).
Transport und Entsorgung von verschiedenen Krankenhausabfällen sowie von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier) im Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH.
für Abfallschlüssel 200101 (Pappe/Papier), welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt, sind im geringen Umfang zusätzlich folgende Erfüllungsorte anzufahren:- 01591 Riesa und 04860 Torgau