Beschaffung eines automatisierten Vollkommissioniersystems für dieKrankenhausapotheke
Für die Unternehmensgruppe Klinikum St. Georg soll ein automatisiertes Vollkommissioniersystem für die Krankenhausapotheke einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Fördertechnik, weitere Regale, Steuerungssoftware, Schnittstellenintegration, Schulung sowie Service- und Wartungsvertrag beschafft werden. Der Aufbau und die Integration in die vorhandenen Apothekenräumlichkeiten sind von entscheidender Bedeutung. Der zur Verfügung stehende Platz darf durch die Kommissionieranlage nicht überschritten werden und muss den Prozessablauf optimal unterstützen. Die Zuführung und Ausgabe der Medikamente müssen automatisiert erfolgen können. Der Kommissionier-Vollautomat muss so dimensioniert werden, um bei bauseitig begrenztem Platzangebot eine optimale Nutzung und Maximierung der Lagerfläche zu ermöglichen. Die Fördertechnik und Steuerungssoftware müssen so gestaltet sein, dass die Ein- und Auslagerungen mit größtmöglicher Flexibilität und Geschwindigkeit erfolgen.
Die beschriebenen Leistungen sind aufgrund ihrer funktionalen und technischen Abhängigkeiten als untrennbare Sachgesamtheit anzusehen. Die Aufteilung in einzelne Lose oder die Vergabe von Teilleistungen würde die Koordination, Qualitätssicherung und wirtschaftliche Leistungserbringung erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist ausschließlich ein Gesamtangebot zulässig.
Haus 45, Krankenhausapotheke
Preis-Leistungs-Verhältnis nach einfacher Richtwertmethode
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal drei Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand eines Punkterankings in der Tabelle "026 26_09_Stufe1_Anlage_Bietereignung" durchgeführt. Bei Punktgleichstand zwischen Bietern, entscheidet die höchste Punktzahl aus dem Bereich Referenzen. Ist auch dann keine Entscheidung möglich, wird gelost. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach erfolgter Eignungsprüfung weniger als 3 geeignete Bewerber verbleiben.
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Zusätzliche Angaben:Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Teilnahmeanträge bzw. Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Teilnahmeantrages bzw. Angebotes verantwortlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
5.1 Fehlen von AusschlussgründenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "026 26_03_Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
5.2 Allgemeine Eignung des Bieters: a) weitere Nachweise zur Eignung sind gemäß Anlage "026 26_09_Stufe1_Anlage_Bietereignung" zu erbringen
5.2. b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "026 26_04_Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.3 a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Vollautomatische Apothekenkommissioniertechnik, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen aufgeteilt nach Dienstleistung und Hard- / Software / Lizenzen.Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenes Geschäftsjahr in Höhe von mind. 30 Mio EUR. Das Formblatt "026 26_05_Umsatz" ist zu verwenden.
5.3 b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflicht-versicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
5.2 c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bietergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "026 26_02_Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Bewerber dürfen sich in einem Los nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.