Durchführung von Sanierungsarbeiten an Trinkwasser-Rohrleitungen, in offener und grabenloser Bauweise, Austausch von Armaturen und Sanierung veralteter Hausanschlüsse (bis Absperrventil),Ausführung abschnittsweise,Leistungsumfang gemäß Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung.
siehe oben bzw. Leistungsverzeichnis uind Baubeschreibung
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragtwerden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWBgilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglichzu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einenEmpfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründungmuss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mitSachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass dieRüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen
Unterlagen im Sinne von § 16a EU Abs.1 VOB/A-EU werden nachgefordert, bis auf (siehe hierzu auch Angebotsaufforderung Seite 3): Angebotserklärung, FB-225a Stoffpreisverzeichnis
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf den§ 6e EU VOB/A-EU resp. die§§ 123 und 124 GWB und die vom Bieter abzugebende Eigenerklärung zur Eignung gemäß Angebotserklärung. Die vorgenannten VOB/A-EU-Regelungen und GWB?Gesetzestexte sind abrufbar unter:VOB Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU): https://www.verwaltungsvorschriften-im?internet.de/bsvwvbund 31012019 BWl781063060120180001604634.htmGWB § 123 und 124: https://www.gesetze-im?internet.de/gwb/ 123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 124.html.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch Finanzamt ausgestellt)- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zwei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren.Vergleichbar sind Maßnahmen des Neubaus, der Erneuerung oder Instandsetzung von Trinkwasserleitungsnetzen unter laufendem Betrieb auf sensiblen oder betrieblich genutzten Liegenschaften (z. B. Campus-, Forschungs-, Klinik-, Industrie-, Verwaltungs- oder vergleichbare Standorte).
Mindestens eine Referenz muss folgende Merkmale aufweisen:- mindestens ca. 500 m Leitungsbau Trinkwasser- mindestens 10 Haus- / Objekt- / Anlagenanschlüsse- mindestens 4 Umschlüsse / Einbindungen in Bestandsnetze- abschnittsweise Bauausführung bei laufendem Betrieb- Aufrechterhaltung der Versorgung mittels Provisorien- Koordination mehrerer Nutzer / Betreiber / Fachgewerke
Weitere erforderliche Angaben in den Referenzprojekten:- Auftragssumme - Ausführungszeitraum- Benennung des Projektleiters- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer- Angaben der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen- Bestätigung des AG über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Gültiges Zertifikat nach DVGW Arbeitsblatt GW 301 oder gleichwertiger Nachweis.Der Nachweis muss die ausgeschriebenen Leistungsarten und Nennweitenbereiche abdecken.
- Benennung des verantwortlicher ProjektleitersQualifikation: - Federführende Betreuung mindestens einer vergleichbaren Maßnahme (siehe hierzu Eignungskriterium Referenzen)- sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, die eine sichere Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung gewährleisten. Der Nachweis ist erbracht durch Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1, nachgewiesen durch entsprechend anerkanntes Zertifikat oder einer mind. dreijährigen Tätigkeit als verantwortlicher Projektleiter in deutschsprachigen, vergleichbaren Bauprojekten.
siehe Vergabeunterlagen
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) beträgt. Es bleibt dem ANjedoch überlassen, die Sicherheit auch durch die Hinterlegung von Geld zu leisten.Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt,Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.Für Mängelansprüche erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Abnahmezeitpunkt,sofern diese Summe eine Höhe von mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) aufweist.Dieser Betrag wird nicht verzinst. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Bürgschaft abgelöst bzw. dieVertragserfüllungsbürgschaft in eine Mängelansprüchebürgschaft umgewandelt werden.Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird der Ablauf der vertraglichfestgelegten Verjährungsfrist/en vereinbart (= Endtermin der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß Abnahmeprotokoll).Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
siehe oben bzw. Vergabeunterlagen