Die gegenständlichen Angaben und Unterlagen sind lediglich Informationen und Bedingungen zur Beschränkten Ausschreibung.
Die Teilnahmeunterlagen dienen lediglich der Information über die Grundlagen und Bedingungen des Verfahrens.
Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt nur bei positiver Bewertung der Eignung aufgrund der vorgelegten Nachweise (siehe
Bedingungen). Die entsprechenden Firmen erhalten hierzu eine separate Aufforderung.
Angebote von Firmen, die nicht zur Abgabe aufgefordert wurden (s.o.), sind nicht zulässig und können nicht gewertet werden.