KIT-Shuttlebetrieb CN - CO - CS
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.12.2025
22.12.2025 10:00 Uhr
22.12.2025 10:10 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
08-A279-27
Kaiserstr. 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
filomena.schulz@kit.edu
+49 721 608 25324

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60130000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der KIT-Shuttlebetrieb des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wurde eingeführt, um die einzelnen Standorte miteinander zu verbinden und für Mitarbeitende und Studierenden eine flexible Möglichkeit zu schaffen, für dienstliche Zwecke die verschiedenen Standorte zu errei-chen.
Das KIT-Shuttle vernetzt aktuell die Standorte Campus Nord in Leopoldshafen-Eggenstein mit den Standorten Campus Ost (Rintheimer Querallee) sowie dem Campus Süd am Adenauerring.
Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sucht einen Dienstleister zur Durchführung des Shuttlebetriebs mit einem Standardlinienbus mit in der Regel 35-45 Sitzplätzen und 30-50 Stehplätzen, sowie einem Gelenkbus mit 41 - 44 Sitzplätzen und 55 - 59 Stehplätzen, an Wochentagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 bis 19.30 Uhr im halbstündlichen/stündlichen Rhythmus auf festgelegten Strecken (siehe Anlage "11_KIT Shuttle_Fahrplan).
Ausgenommen sind Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie gesetzlich festgelegte Feiertage in Baden-Württemberg. Des Weiteren ist in der Zeit zwischen Weihnachten 24.12. und Neujahr 01.01. kein Shuttlebetrieb erforderlich.

Streckenverbindung laut Anlage zwischen den KIT-Standorten Campus Nord, Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, dem KIT-Standort Campus Süd, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe, sowie dem Zwischenhalt am Campus Ost, Rintheimer Querallee 2, 76131 Karlsruhe,

Der Auftraggeber (AG), das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beauftragt an den zukünftigen Auftragnehmer (AN) nachfolgende Leistungen:
Durchführung des KIT-Shuttlebetriebs mit zwei Linienbussen auf der Strecke gemäß beigefügter Anlage "KIT Shuttle_Fahrplan" an Werktagen von montags bis freitags. Die Busse pendeln halbstündlich/stündlich zwischen dem Campus Nord und dem Campus Süd mit Zwischenaufenthalt am Campus Ost gemäß dem beigefügten Fahrplan. Kleinere organisatorische Abweichungen vom Fahrplan können nach Absprache mit dem AG gestattet werden.
Die Leistungserbringung erfolgt in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.30 Uhr täglich im halbstündlichen/stündlichen Rhythmus.
Einer der beiden Busse ist in der Ausführung als Gelenkbus bereitzustellen, um die erforderlichen Kapazitäten zu gewährleisten.

Die Vertragslaufzeit ist von 15.06.2026 bis 14.06.2031 festgelegt mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 14.06.2032.
Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung" und Anlage B "Besondere Vertragsbedingungen".

Umfang der Auftragsvergabe

2.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Der Auftrag hat eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren (15.06.26 - 14.06.2031) mit Option auf Verlängerung um 1 weiteres Jahr bis zum 14.06.2032.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Das KIT-Shuttle vernetzt aktuell die Standorte Campus Nord in Leopoldshafen-Eggenstein mit den Standorten Campus Ost (Rintheimer Querallee in Karslruhe) sowie dem Campus Süd am Adenauerring in Karlsruhe.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt ausschließlich nach Preis und Monetarisierung der CO2-Emissionen, weil diese beiden Kriterien
die wirtschaftlich sinnvollste und objektiv messbare Entscheidungsgrundlage bieten. Preis und CO2-Emissionen sind klar quantifizierbare, objektive Größen. Sie ermöglichen eine eindeutige, nicht interpretierbare Bewertung, die für alle Bieter nachvollziehbar ist

Zuschlagskriterium

Preis
Preis und Monetarisierung der CO2-Emissionen

1. Schritt: Ermittlung des Angebotspreises, Preis pro Kilometer
2. Schritt: Berechnung der CO2-Emissionen
Für jeden Bieter wird berechnet, wie viel CO2 seine Busse voraussichtlich verursachen.

Emissionen des Fahrzeugs pro km (z. B. g CO2/km oder kg CO2/km)
x geplante Jahreskilometer
= Gesamtemissionen pro Jahr

3. Schritt: Monetarisierung der CO2-Emissionen
Die berechneten Emissionen werden anschließend mit einem CO2-Preis bewertet (z. B. 300 EUR pro Tonne CO2 - häufig nach EU- oder nationalen Vorgaben).

Beispiel Dieselbus:
45.000 kg CO2 = 45 t × 300 EUR/t = 13.500 EUR CO2-Kosten

4. Schritt: Bildung der "Gesamtkosten"

Gesamtbewertung = Angebotspreis + monetarisierte CO2-Kosten

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03MD8W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Englisch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

"Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu unterzeichnende diesbezügliche "Eigenerklärung zur Ausschreibung". Die vorgenannten GWB-Gesetzestexte sind abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Darüber hinaus gelten die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV (Verordnungstext abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__57.html)"

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Qualifikation des Bieters und seines Personals:

Hiermit erklären wir, dass wir die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der hinreichenden Erfahrung unseres Projektteams bei vergleichbaren Leistungen erfüllen. In mindestens zwei Projekten innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre - bzw. seit Geschäftsaufnahme, sofern diese weniger als fünf Jahre zurückliegt - können wir u. a. folgende Referenzen vorweisen:

Vergleichbare Referenzen sind solche, die die folgenden Eignungskriterien bzw. Mindestvoraussetzungen nachweisen:

- Komplexität: vergleichbarer Umfang zum ausgeschriebenen Auftrag
- Zeitlicher Rahmen: Der Projektbeginn des jeweiligen Referenzprojekts muss nach dem 01/2020 liegen
- Erfahrung in der Beförderung von Personen im Shuttle Betrieb

zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden über eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.

Des Weiteren erklären wir, dass das eingesetzte Personal über mindestens gute Deutschkenntnisse in
Wort und Schrift verfügt, im Besitz eines Führerscheins der Klassen B und D sowie des Personenbeförderungsscheins ist und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Haftung:
1. Der AN verpflichtet sich, als Halter der von ihm eingesetzten Kraftfahrzeuge für sich und sein Fahrpersonal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100.000.000,00 EUR abzuschließen und den Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplatzzahlen für den Linienverkehr zugelassen und haftpflichtversichert sein.
Der AN wird den AG unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm eine Zahlungsfrist nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gestellt oder wenn das Versicherungsverhältnis ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wurde.
Der AN ermächtigt den Versicherer, den AG über die Mitteilung nach § 38 VVG zu unterrichten.
2. Fahrzeuge, deren Versicherung sich nicht auf alle zugelassenen Plätze bezieht, dürfen nicht für Leistungen nach diesem Vertrag eingesetzt werden.
3. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der AN eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen und den Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall min-destens 10.000.000,00 EUR, für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens 20.000.000,00 EUR. Absatz 1 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
4. Der AN hat dem AG die Versicherungen gem. Abs. 1 und 3 vor Betriebsaufnahme unaufgefordert nachzuweisen.
5. Der AN unterlässt jede Handlung und jedes Unterlassen, das den vorgenannten Versicherungs-schutz gefährden könnte.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:

(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)

Verpflichtungserklärung über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)bvom 16.Juli 2021:

Aufgrund der Anwendbarkeit des LkSG auf das KIT, ist das KIT gemäß § 6 Abs. 4 LkSG verpflichtet, angemessene Prä-ventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern. Sämtliche nachfolgenden §§ sind solche des LkSG. Vor diesem Hintergrund gilt folgendes:
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)

Eigenerklärung für diese Ausschreibung/Vergabe zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022:

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ge-nannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, als beteiligte Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die in den Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Weitere Informationen sind in der Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV zu finden. Diese ist vollständig vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung