Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)
Verpflichtungserklärung über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)bvom 16.Juli 2021:
Aufgrund der Anwendbarkeit des LkSG auf das KIT, ist das KIT gemäß § 6 Abs. 4 LkSG verpflichtet, angemessene Prä-ventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern. Sämtliche nachfolgenden §§ sind solche des LkSG. Vor diesem Hintergrund gilt folgendes:
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)
Eigenerklärung für diese Ausschreibung/Vergabe zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ge-nannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, als beteiligte Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die in den Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Weitere Informationen sind in der Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV zu finden. Diese ist vollständig vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen.