Die gegenständlichen Angaben und Unterlagen sind lediglich Informationen und Bedingungen über den Teilnahmeantrag zur Beschränkten Ausschreibung.
Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt nur bei positiver Bewertung der Eignung aufgrund der vorgelegten Nachweise (siehe Bedingungen). Die entsprechenden Firmen erhalten hierzu eine separate Aufforderung.
Die den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen beigefügte Angebotsaufforderung dient lediglich der Information über die Grundlagen und Bedingungen des Verfahrens.
Angebote von Firmen, die nicht zur Abgabe aufgefordert wurden (s.o.), sind nicht zulässig und werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.