Die Leistung umfasst die Baustelleneinrichtung, das Verpressen von Hohllagen der Stützenfüße und die Stützenertüchtigung Stb.-Umschnürung
Die Stadt Büdelsdorf hat das Gebäude in derParkallee 21, 24782 Büdelsdorf erworben und plant,dieses als Neues Rathaus wieder herzurichten. Anden Stützenbauteilen in der Tiefgarage sind zum Teilerhebliche Betonschäden vorhanden.Das vorliegende Leistungsverzeichnis Los 01behandelt ausschließlich die Instandsetzung undVerstärkung der Stützen in der Tiefagrage inkl. derhierfür erforderlichen Nebenarbeiten.Insgesamt sind 14 Stützen vorhanden. Es gibt dreiverschiedene Stützentypen:Typ 1 (4 Stück): Okthogonalstützen mit 13 cmSeitenlänge am Fußpunkt und 30 cm Seitenlänge amKopfpunkt. Pilzkopfaufweitung am Stützenkopf.Stützenlänge von OK Fundament bis UK Decke ca.2,25 m, Ausbildung als Fertigteilstütze, Lage imeingeschossigen Teil der Tiefgarage außerhalb desGrundrisses vom aufgehenden Gebäude.Typ 2 (7 Stück): Okthogonalstützen mit 20 cmSeitenlänge am Fußpunkt und 38 cm Seitenlänge amKopfpunkt. Pilzkopfaufweitung am Stützenkopf.Stützenlänge von OK Fundament bis UK Decke ca.2,60 m, Ausbildung als Fertigteilstütze, Lage imBereich der Tiefgarage unterhalb des aufgehendenGebäudes.Typ 3 (3 Stück): Rundstützen mit konstant 30 cmDurchmesser.Die okhogonalen Stützen sind Fertigteilstützen aufeinem Mörtelbett. Die Rundstützen sindOrtbetonstützen.Stützenlänge von OK Fundament bis UK Decke ca.2,60 m, Ausbildung als Fertigteilstütze, Lage imBereich der Tiefgarage unterhalb des aufgehendenGebäudes.
Nähere Informationen sind im Leistungsverzeichnis zu finden.
Die Arbeiten finden in der Tiefgarage des Gebäudes statt.
Preis
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Reiter "Kommunikation".
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen.
Stadt BüdelsdorfAm Markt 124782 Büdelsdorf
Eine Teilnahme der Bietenden im Rahmen des Eröffnungstermins ist nicht zulässig.
Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen des § 123 GWB
siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen des § 124 GWB
Referenzliste über die Rohbauarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre; zur Nachweisführung genügt die mit dem Angebot zu machende Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der mit dem Angebot zu machende Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Rohbauarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§44 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 1), siehe Formblatt 124
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 2)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§46 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 3) siehe Formblatt 124
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die mit dem Angebot zu machende Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der mit dem Angebot zu machende Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Siehe hierzu die Vorgaben in den Besonderen Vertragsbedingungen.