Offenes Verfahren für die Vergabe von Fachplanungsleistungen zur baulichen Erweiterung der Grundschule in 26345 Grabstede für einen ganztätigen Schulbetrieb
Los 1: Tragwerksplanung für ein Gebäude i.S.d. Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI
Los 2: Technische Ausrüstung: Fachplanung Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS), Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß Leistungsbild § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI, Anlagengruppen 1-3 + 7
Los 3: Technische Ausrüstung: Fachplanung Elektro (ELT), Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß Leistungsbild § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI, Anlagengruppen 4 + 5
Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbruttohonorar erteilt.
Über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal https://dtvp.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Vergabestelle zu rügen, vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mit dem Angebot abzugebende, aber fehlende Unterlagen i.S.d. § 56 Abs. 2 VgV wird die Vergabestelle nachfordern. Sie wird dem Bieter eine Frist zur Nachreichung dieser fehlenden Unterlagen von max. 3 bis 5 Werktagen setzen. Liegen nach Ablauf der gesetzten Frist diese Unterlagen der Vergabestelle unverändert nicht vor, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindestens drei Referenzprojekten in den zurückliegenden fünf Jahren.
Durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025).
Angaben zu den Jahresumsätzen aus den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025).
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und von mindestens EUR 1.000.000,00 für sonstige Schäden.