Ein Nachweis oder eine Eigenerklärung zur Höherversicherung in Bezug auf die angegebene Deckungssumme von 3 Mio. EUR ist zwingend beizubringen. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die diese Mindestdeckungssumme nicht nachweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über die angegebene Deckungssumme von 3 Mio. EUR vorzulegen.
Wenn nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, ist zu erklären und im Auftragsfall nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz dieses Bewerbergemeinschaftsmitglieds auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen Schadensverursachung durch andere Partner der Bewerber- oder Bietergemeinschaft umfasst. Entsprechendes gilt, wenn mehrere, aber nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine entsprechende Erklärung ist in diesem Fall als Anlage zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Alternativ ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, eine Erklärung über die Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall beizubringen. Eine entsprechende Erklärung ist in diesem Fall als Anlage zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Wenn kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, ist zu erklären und im Auftragsfall nachzuweisen, dass alle Mitglieder im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöhen oder dass mindestens ein Mitglied im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht und der Versicherungsschutz dieses Bewerbergemeinschaftsmitglieds auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen Schadensverursachung durch andere Partner der Bewerber- oder Bietergemeinschaft umfasst.
Unterauftragnehmer müssen keinen Versicherungsnachweis erbringen.