Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, Einrichtung, Konfiguration und der Betrieb einer projektbezogenen Kollaborations- und Baumanagementplattform als Common Data Environment (CDE) für das Projekt Technikcampus Handwerk Aachen (TCHA).
Die Plattform soll als zentrale digitale Projektumgebung für die Zusammenarbeit zwischen der Handwerkskammer Aachen, den beauftragten Planungsbeteiligten, Fachplanern, ausführenden Unternehmen sowie weiteren am Projekt beteiligten Dritten dienen.
Die CDE ist so bereitzustellen, dass sie die im Projekt definierten BIM-Prozesse und insbesondere die in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen ("TCHA_AIA.pdf") beschriebenen Anwendungsfälle unterstützt.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Lösung, die als zentrale Daten-, Dokumentations-, Kommunikations- und Nachverfolgungsplattform für das Projekt TCHA eingesetzt werden kann.
Die Plattform soll insbesondere folgende Ziele unterstützen:
- einheitliche und nachvollziehbare Projektkommunikation
- zentrale Verwaltung von Dokumenten, Modellen und projektrelevanten Informationen
- modellbasierte Zusammenarbeit
- Unterstützung von Koordinations-, Prüf- und Freigabeprozessen
- Unterstützung modellbasierter Abstimmungen
- digitale Unterstützung des Abnahme- und Mängelmanagements
- strukturierte Fortschreibung und Übergabe der digitalen Projektdokumentation
Diese Leistungsbeschreibung dient dem besseren Verständnis der im Kriterienkatalog formulierten systemtechnischen, organisatorischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen an die auszuschreibende CDE.
Entscheidend und bindend sind die im Kriterienkatalog definierten Anforderungen. Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die projektbezogene Nutzung der CDE im BIM-Kontext.
Die Bieter werden ausdrücklich aufgefordert, erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder technisch relevante Annahmen im Rahmen von Bieterfragen mitzuteilen.
Sofern aus Sicht des Bieters zusätzliche Leistungen, Konfigurationen, Module, Schnittstellen oder projektspezifische Anpassungen für die Erfüllung einzelner Anforderungen erforderlich sind, sind diese transparent zu benennen und im Angebot eindeutig kenntlich zu machen.
Eine Kalkulation auf Grundlage nicht offengelegter Annahmen oder zwingend später nachzuschiebender Anpassungen soll vermieden werden. Ziel ist eine für beide Vertragsparteien belastbare und nachvollziehbare Angebotsgrundlage.
Die im Kriterienkatalog als K.O gekennzeichneten Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Die Nichterfüllung eines K.O-Kriteriums kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Die im Kriterienkatalog als Bewertung gekennzeichneten Anforderungen sind optional und können in die Bewertung des Angebots einfließen.