Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bewerber dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen für jeden Partner der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein, mit Ausnahme des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes und des Unternehmensumsatzes.
1. Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA haben.
2. Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.
3. Der Bewerber muss als Mitglied in der Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen sein oder eine gleichwertige Eintragung in einem EU-Mitgliedstaat vorweisen.
4. Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen.
Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu
findet sich in den Vergabeunterlagen.
5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einen Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes in einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 Euro EUR je Personenschaden und mindestens 1.500.000 Euro EUR je sonstigem Schaden,
jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, vorzuweisen.
Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden.
6. Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR pro Jahr vorweisen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt die Summe der Jahresumsätze aller Partner der Bewerbergemeinschaft.