Siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
§§ 160 ff. GWB
Siehe Vergabebedingungen
Gewertet wird der gemittelte jährliche Umsatz des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) mit vergleichbaren Leistungen. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen handelt, die dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI und Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI entsprechen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner.
Gewertet werden insgesamt drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus denen ein vergleichbarer Leistungsumfang zu den ausgeschriebenen Leistungen erkennbar werden soll. Der Umfang der durch den Bewerber erbrachten Leistungen ist dabei eindeutig zu beschreiben.