a) Vertrauliche Unterlagen
Vertrauliche Unterlagen werden ausschließlich Interessenten zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung (Anlage R) abgegeben haben. Die vollständig ausgefüllte Anlage R Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") eingereicht werden. Sobald die Vertraulichkeitserklärung (Anlage R) vollständig ausgefüllt auf der Vergabeplattform eingegangen ist, werden folgende "vertraulichen Unterlagen" zusätzlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt:
- Anlage I Leistungsbeschreibung
- Anlage J Leistungsverzeichnis
- Anlage N: Trassenlagepläne und Schnitte (dwg-Dateien)
- Anlage O: Ausführungsplanung für Steilhang "Oberlimberg"
- Anlage S: Spezifikation Stahlrohre und im Induktionsverfahren gefertigte Rohrbögen
- Anlage 01.1: Konstruktionshandbuch für Gashochdruckleitungen (>16 bar)
- der Creos Deutschland GmbH (gültig ab 01.04.2023)
- Anlage 01.2: CAD-Standards Creos (Stand 21.06.2023 / 01.07.2023)
- Anlage 01.3: Zeichenvorschrift für Pläne der Creos Deutschland GmbH (gültig ab 01.02.2023)
- Anlage 01.4: Datenblatt Ultraschallmessung
- Anlage 01.5: Schlussdokumentation Rohrleitungsbau
- Anlage 01.6: Muster Rohrbuch
b) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB.
Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach VOB/A-EU" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben.
c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung der Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben einen berechtigten Vertreter zu benennen (Anlage C).
Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) sind die dafür vorgesehenen Kapazitäten sowie die Unternehmen einschl. gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten in Anlage D "Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" anzugeben. Der Bieter hat zudem mit Anlage E "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen (Eignungsleihe, § 6d EU VOB/A) in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (der Anlage B) vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei Eignungsleihe zu Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen müssen die eignungsverleihenden Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften (Haftungserklärung in Anlage E "Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher" ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage L)) vorzulegen.
d) Eignungsprüfung
Die sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
- Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt (Anlage F).
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Sofern das Angebot unvollständig ist oder von den Vorgaben der Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen abweicht, besteht das Risiko, dass das der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden muss. Fehlende Unterlagen und Angaben können nur nachgefordert werden, wenn dies nach § 16a Abs. 1, 2, 4 und 5 EU VOB/A zulässig ist. Die Vergabestelle macht nicht von § 16a Abs. 3 VOB/A Gebrauch. D.h., dass das Nachfordern nicht ausgeschlossen wird.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
e) Auswahlkriterien
Zum Angebotsabgabe werden maximal fünf Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur fünf oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formell ordnungsgemäßer und den Mindestbedingungen für den Auftrag entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an der Angebotsphase zugelassen.
Sollten die genannten Voraussetzungen bei mehr als fünf Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl gemäß den nachfolgenden und in der "Ausschreibungsleitfaden" im Detail beschriebenen Auswahlkriterien des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erzielen.
Für die Wertung der Auswahlkriterien (gemäß § 6a EU VOB/A in Verbindung mit § 6 EU VOB/A) sind durch jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft Angaben zur Anzahl und Berufserfahrung der in der Ausführung von Tief- und Rohrbauarbeiten vergleichbarer Projekte tätigen Mitarbeiter zu machen sowie bis zu drei Referenzprojekte in Anlage B "Eigenerklärung zur Eignung" anzugeben, bei denen Tief- und Rohrbauleistungen für den Neubau von Gashochdruckleitungen erbracht wurden. Insgesamt können hierbei bis zu 120 Punkte in dem Kriterium "Referenzprojekte" (40 Punkte je Referenzprojekt, insgesamt 120 Punkte für drei Referenzprojekte) erzielt werden.
Bei Punktegleichstand, zwischen dem auf dem 5. Rang liegenden Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft und den auf dem 6. Rang und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 5 liegenden Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl wie der bzw. die auf dem 5. Rang liegende Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft erzielt haben.