a) Vertrauliche Unterlagen
Die zu errichtende Wasserstoffleitung wird als systemrelevante kritische Infrastruktur eingeordnet, für die Maßgaben des BSI-Regelwerks (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu beachten sind.
Deshalb werden die nachfolgend aufgezählten Unterlagen ausschließlich Interessenten zur Verfügung gestellt, die die als Anlage R zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Die vollständig ausgefüllte Anlage R Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der in Ziff. 3.3 benannten Vergabeplattform (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") eingereicht werden.
Nachdem die Vertraulichkeitserklärung (Anlage R) vollständig ausgefüllt auf der Vergabeplattform eingegangen ist, werden folgende "vertraulichen Unterlagen" zusätzlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt:
- Anlage 01.1: Konstruktionshandbuch für Gashochdruckleitungen (>16 bar)
der Creos Deutschland GmbH - Kapitel Armaturengruppe
(gültig ab 01.01.2026)
- Anlage 01.2: CAD-Standards Creos (Stand 21.06.2023 / 01.07.2023)
- Anlage 01.3: Zeichenvorschrift für Pläne der Creos Deutschland GmbH
(gültig ab 01.02.2023)
- Anlage 01.4: Schlussdokumentation Armaturenstationen
- Anlage 01.5: Muster Rohrbuch
- Anlage 01.6: Spezifikation Druckmessung
- Anlage 01.7: Technische Bedingungen für Molchschleusen, GL 267-505
- Anlage 01.8: Technische Bedingungen für Molchschleusen, GL 267-502
- ZUR BEACHTUNG: Art der Einreichung
- Ausschließlich die vollständig ausgefüllte Anlage R Vertraulichkeitserklärung wird über die Nachrichtenfunktion (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") eingereicht. Diese Art der Einreichung gilt NICHT für das spätere Angebot.
- Es sind ausschließlich Angebote in Textform i.S.v. § 53 VgV i.V.m. § 126b BGB zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform DTVP http://www.dtvp.de eingehen. Eine Abgabe per Mail oder über die Funktionsfläche "KOMMUNIKATION" ist nicht zulässig.
- b) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB.
- Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Ausschreibungsleitfaden / Information zum offenen Verfahren nach VgV" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben.
- c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
- Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung der Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären (Anlage C).
- Bei Eignungsleihe (§47 VgV) sind die dafür vorgesehenen Kapazitäten sowie die Unternehmen einschließlich gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten in Anlage D "Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" anzugeben. Der Bieter hat zudem mit Anlage E "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen, soweit die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei Eignungsleihe zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die eignungsverleihenden Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung in Anlage E "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage L) vorzulegen.
- Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen und Unterauftragnehmer verbindlich im Angebotsschreiben (Anlage G, Seite 2) anzugeben.
- Für Unterauftragnehmer sind mit dem Angebot ferner die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Kapazitätszusicherung (Anlage E) und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage L) vorzulegen.
- d) Eignungsprüfung
- Die Angebote einschließlich der vorzulegenden Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB).
- - Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- - Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
- - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- - Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
- - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt (Anlage F).
- Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen prüfen. Sofern ein Angebot unvollständig ist oder von den Vorgaben der Vergabeunterlagen einschließlich ihrer Anlagen abweicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
- Eine Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des § 56 VgV. Die Vergabestelle behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Vergabestelle behält sich vor, bei der Registerbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf Bieter vorliegen, deren Angebote für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Vergabestelle ist ferner gemäß § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der Auftrag vergeben werden soll.
- Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.