Verfahrensangaben

Armaturengruppen (DN 600) inkl. Ausführungsplanung (mosaHYc)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2026
31.08.2026 16:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Creos Deutschland Wasserstoff GmbH
HRB 108554
Am Zunderbaum 9
66424
Homburg
Deutschland
DEC05
Encevo Deutschland GmbH (Kontaktstelle)
einkauf@encevo.de
+49 1751825-082

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
T:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-400

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42130000-9
42131000-6
71322200-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung, Herstellung und Lieferung von drei molchbaren Armaturengruppen (DN 600) für den Neubau einer Wasserstoffleitung im Abschnitt zwischen Leidingen und Dillingen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Herstellung und Lieferung von drei molchbaren Armaturengruppen (DN 600, durchgängig molchbar) für folgende Armaturenstationen:
- Armaturenstation km 0,0 Leidingen (Übernahmeanlage): Armaturengruppe mit Option für Nachrüstung einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA).
- Armaturenstation km 7,1 Kerlingen-Oberlimberg: Armaturengruppe
- Armaturenstation km 16,5 Dillingen (Übergabeanlage): Armaturengruppe + Abgang für mobile Molchschleuse

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) gehören insbesondere:
- Ausführungsplanung, u.a.: Auslegung und Berechnung der zu verwendenden Bauteile nach AD 2000 bzw. DVGW G463, Erstellung von CAD-Zeichnungen, Tragwerksplanung für die standsichere Gründung der Armaturengruppen und sonstigen Komponenten
- Beschaffung aller Komponenten und Vormontage der betriebsbereiten Armaturengruppen.
- Durchführung von Dichtheitsprüfungen und ISO-Tests vor Auslieferung
- Transport der vorgeprüften Armaturengruppen einschl. aller Komponenten zum jeweiligen Einbauort (Stationsflächen) - "Lieferung frei Baustelle einschließlich Entladen"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

Laufzeit:
Beginn: unmittelbar nach Zuschlagserteilung; Lieferung der Armaturengruppen zum Einbauort vsl. 06/2027-09/2027; Fertigstellung/Betriebsbereitschaft vsl. 03/2028
maximale Verlängerungen: 3
Der Leistungszeitraum kann sich verlängern, wenn sich das Projekt verzögert (bspw. Verzögerungen in Genehmigungsverfahren oder im Rechteerwerb). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der geplante Leistungszeitraum gem. o.g. Terminen eingehalten werden kann. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, dass die geplanten Leistungszeiträume erforderlichenfalls angepasst werden müssen und sich ändern können.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Landkreis Saarlouis (DEC04)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Vertrauliche Unterlagen
Die zu errichtende Wasserstoffleitung wird als systemrelevante kritische Infrastruktur eingeordnet, für die Maßgaben des BSI-Regelwerks (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu beachten sind.
Deshalb werden die nachfolgend aufgezählten Unterlagen ausschließlich Interessenten zur Verfügung gestellt, die die als Anlage R zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Die vollständig ausgefüllte Anlage R Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der in Ziff. 3.3 benannten Vergabeplattform (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") eingereicht werden.
Nachdem die Vertraulichkeitserklärung (Anlage R) vollständig ausgefüllt auf der Vergabeplattform eingegangen ist, werden folgende "vertraulichen Unterlagen" zusätzlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt:
- Anlage 01.1: Konstruktionshandbuch für Gashochdruckleitungen (>16 bar)
der Creos Deutschland GmbH - Kapitel Armaturengruppe
(gültig ab 01.01.2026)
- Anlage 01.2: CAD-Standards Creos (Stand 21.06.2023 / 01.07.2023)
- Anlage 01.3: Zeichenvorschrift für Pläne der Creos Deutschland GmbH
(gültig ab 01.02.2023)
- Anlage 01.4: Schlussdokumentation Armaturenstationen
- Anlage 01.5: Muster Rohrbuch
- Anlage 01.6: Spezifikation Druckmessung
- Anlage 01.7: Technische Bedingungen für Molchschleusen, GL 267-505
- Anlage 01.8: Technische Bedingungen für Molchschleusen, GL 267-502
- ZUR BEACHTUNG: Art der Einreichung
- Ausschließlich die vollständig ausgefüllte Anlage R Vertraulichkeitserklärung wird über die Nachrichtenfunktion (Funktionsfläche "KOMMUNIKATION") eingereicht. Diese Art der Einreichung gilt NICHT für das spätere Angebot.
- Es sind ausschließlich Angebote in Textform i.S.v. § 53 VgV i.V.m. § 126b BGB zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform DTVP http://www.dtvp.de eingehen. Eine Abgabe per Mail oder über die Funktionsfläche "KOMMUNIKATION" ist nicht zulässig.
- b) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB.
- Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Ausschreibungsleitfaden / Information zum offenen Verfahren nach VgV" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben.
- c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
- Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung der Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären (Anlage C).
- Bei Eignungsleihe (§47 VgV) sind die dafür vorgesehenen Kapazitäten sowie die Unternehmen einschließlich gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten in Anlage D "Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" anzugeben. Der Bieter hat zudem mit Anlage E "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen, soweit die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei Eignungsleihe zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die eignungsverleihenden Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung in Anlage E "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage L) vorzulegen.
- Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen und Unterauftragnehmer verbindlich im Angebotsschreiben (Anlage G, Seite 2) anzugeben.
- Für Unterauftragnehmer sind mit dem Angebot ferner die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Kapazitätszusicherung (Anlage E) und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt STFLG (Anlage L) vorzulegen.
- d) Eignungsprüfung
- Die Angebote einschließlich der vorzulegenden Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB).
- - Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- - Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
- - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- - Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
- - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt (Anlage F).
- Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen prüfen. Sofern ein Angebot unvollständig ist oder von den Vorgaben der Vergabeunterlagen einschließlich ihrer Anlagen abweicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
- Eine Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des § 56 VgV. Die Vergabestelle behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Vergabestelle behält sich vor, bei der Registerbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf Bieter vorliegen, deren Angebote für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Vergabestelle ist ferner gemäß § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der Auftrag vergeben werden soll.
- Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich sowie auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung, Herstellung und Lieferung von drei molchbaren Armaturengruppen (DN 600) für den Neubau einer Wasserstoffleitung im Abschnitt zwischen Leidingen und Dillingen.
Weitere Hinweise zum Ablauf des offenen Verfahrens sind dem Ausschreibungsleitfaden zu entnehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das webbasierte Portal Deutsches Vergabeportal (nachfolgend "DTVP" oder "Plattform" genannt) der DTVP GmbH (im Internet unter http://www.dtvp.de).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DY5M3AM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (§ 160 GWB) Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

75
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Siehe Erläuterungen in Ziff. 4.1 des Ausschreibungsleitfadens.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestbedingung)
- Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall abgeschlossen wird:
- je Schadensfall: mindestens 5.000.000 EUR
- Als Schadensfälle nach dieser Regelung verstehen sich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
- Die vorstehenden Deckungssummen müssen je Schadensfall und zweifach pro Jahr
(= zweifache Maximierung) zur Verfügung stehen. Eine zweifache Maximierung liegt vor, wenn die jeweilige Deckungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres dem Bieter mindestens für zwei voneinander unabhängige Versicherungsfälle vollständig zur Verfügung steht.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Vergabestelle das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit mindestens den vorstehend genannten Deckungssummen und der geforderten zweifachen Maximierung durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.
Alternativ kann zum Nachweis der Versicherungswürdigkeit die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt werden, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall unverzüglich nachzureichen.
Der Bieter verpflichtet sich, den o.g. Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat die Erklärungen und Nachweise zum geforderten Versicherungsschutz zu erbringen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzauftrag: Armaturengruppen (Mindestbedingung)
Beschreibung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein geeignetes Referenzprojekt zu benennen.
Als Referenzprojekt wird ein Projekt anerkannt, bei dem der Bieter mindestens eine komplette Armaturengruppe für eine Gashochdruckleitung (Erdgas oder Wasserstoff) gefertigt und geliefert hat und bei dem sämtliche nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt sind:
- Leistungsgegenstand:
Fertigung und Lieferung von kompletten Armaturengruppen für eine Gashochdruckleitung (Erdgas oder Wasserstoff).
- Anwendungsbereich:
Im Anwendungsbereich des DVGW-Regelwerks oder der Druckgeräterichtlinie
- Technische Mindestanforderung:
Mindestens eine Armaturengruppe mit einem Nenndruck ? PN 16 und einer Nennweite ? DN 300.
- Zeitliche Anforderung:
Abschluss des Referenzprojekts (maßgeblich ist das Datum der werkvertraglichen Abnahme) innerhalb des Zeitraums 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Zu dem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben einzureichen:
- Name des Referenzprojekts
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum und Datum der werkvertraglichen Abnahme
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
- Technische Kenndaten der Armaturengruppe (DN, PN, Medium)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung und auf die Mindestbedingungen bezogenen Angaben zum Referenzauftrag.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Mindestbedingung)
Beschreibung: Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, oder im Falle der Eignungsleihe von dem Unternehmen, bei dem die Eignung geliehen wird über für die Ausführung des Auftrags erforderliche Zertifizierungen gemäß der nachfolgenden Aufzählung verfügt.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorliegen der Zertifikate und deren Gültigkeit nachzuweisen. Die vorgelegten Nachweise und Zertifikate müssen mindestens bis zum Ablauf der Bindefrist des Angebots gültig sein.
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle einer Zuschlagserteilung sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Zertifizierungen und Anerkennungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und bei Ablauf rechtzeitig zu erneuern.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis der fortbestehenden Gültigkeit jederzeit zu verlangen. Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren und der Verlängerung der Bindefrist sind die Zertifizierungen vor Zuschlagserteilung zu erneuern, falls die Zertifizierungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig sein sollten.

Mindestens eine der folgenden Zertifizierungen ist als Mindestanforderung durch Eigenerklärung in
Anlage B nachzuweisen:
- gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Modul G1
oder
- gültige Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie (DGRL)
nach DIN EN ISO 3834 Teil 3 und AD 2000 - Merkblatt HP0

Finanzierung

Gemäß den Vergabeunterlagen

Gemäß den Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Künftige Arbeitsgemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Der Auftraggeber macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform im Auftragsfall. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt werden und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die vorbeschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage C) muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in Textform abgegeben werden.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung