Das Amt Nord-Rügen beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Amtsverwaltung in Sagard im Rahmen einer Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen durch einen privaten Partner schlüsselfertig errichten zu lassen. Zum Leistungsumfang gehören Planung und Bau des Neubaus einschließlich des Herrichtens der Außenanlagen sowie die Erbringung der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer-/-übernehmer (in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt abweichend von der VOB/B während der Bauzeit über Abschlagszahlungen zu festgelegten Meilensteinen. Die Vergütung der Einregelungs- und Wartungsleistungen erfolgt ab Abnahme quartalsweise nach Leistungserbringung.
Das Verfahren wird zweistufig in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 3b EU Abs. 3 VOB/A durchgeführt. Dieses besteht in der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Eignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich als zweite Stufe anschließende Angebotserarbeitungs- und Verhandlungsphase. Die Angebotserarbeitungsphase beginnt mit der Aufforderung der ausgewählten Teilnehmer und der Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage erstellen die Teilnehmer in Phase 1 ein Erstangebot. Die Angebote bestehen aus einer Entwurfsplanung für die Realisierung der funktional beschriebenen Leistungen sowie Pauschalfestpreisen für die Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen. Die eingereichten Entwürfe werden auf Basis der Zuschlagskriterien durch eine Projektgruppe bewertet. Darauf folgt als Phase 2 die Verhandlungsphase, in der die vorgelegten Angebote optimiert und verhandelt werden können. Die Anzahl der in Phase 2 verbleibenden Bieter sowie Dauer und Intensität der Verhandlungen werden im Wesentlichen von der Qualität der Angebote und der sich daraus ergebenden Wettbewerbssituation bestimmt. Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt anhand der Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, in dieser 2. Phase - falls zur Einengung des Bieterkreises erforderlich - mehrere Bieterrunden durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert.
Details siehe Bewerberinformation
Details, Haupt- und Unterkriterien siehe Bewerberinformation.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der u.g. e-Vergabeplattform zu stellen und werden nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge beantwortet. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden.
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
1) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im xlsx- als auch im pdf-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der erklärenden/ bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Es sind nur Erklärungen und Nachweise einzureichen, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Das Ausstellungsdatum für Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 12 Monate" darf an dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 12 Monate sein. ------------------------------------------------------------------------------------------------------2) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern/ Bauunternehmen und Architekturbüros/ Entwurfsverfassern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden fehlende Erklärungen oder Nachweise gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Sollten weniger als 3 geeignete Bewerbungen vorliegen, so wird der Auftraggeber das Verfahren dennoch fortsetzen und nicht allein aus diesem Grund aufheben.
A1 - Handelsregisterauszug des Bewerbers/ Bauunternehmens: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen aktuellen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen).
A2 - Eigenerklärung des Bewerbers/Bauunternehmens:a) dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
b) dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
A3 - Erklärung zur Verordnung EU 2022-576, des Bewerbers/Bauunternehmens: Der Bewerber/Bieter erklärt, dass weder er noch das Unternehmen zu den in der Verordnung EU 2022/576 genannten Personengruppen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen.
A4 - Bescheinigung in Steuersachen des Bewerbers/Bauunternehmens: Bescheinigung der steuerlichen Unbedenklichkeit durch eine "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate
A5 - Aussage zur Kreditwürdigkeit/Bonität des Bewerbers/Bauunternehmens Aussage zur Kreditwürdigkeit/Bonität durch ein Kreditinstitut oder vergleichbare Institutionen (z.B. Kreditauskunfteien), Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate.
A6 - Angaben zu den Gesamtumsätzen des Bewerbers/Bauunternehmens:Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. ------------------------------------------------------------------------------Mindestanforderung: Der durchschnittliche, jährliche Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss insgesamt mindestens 4 Mio. Euro betragen. Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so muss der durchschnittliche, jährliche Umsatz (netto) jeweils mindestens 4 Mio. Euro betragen.
B1 - Bauvorlageberechtigung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers:Nachweis des Architekturbüros/ Entwurfsverfassers zur Bauvorlageberechtigung (z.B. Eintragung in die Liste einer Architektenkammer/ Ingenieurkammer)
B2 - Verpflichtungserklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers: Verpflichtungserklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers, dass alle erforderlichen Leistungen der Planung als Nachunternehmer erbracht werden und dem Bewerber hierfür die zur vertragsgerechten Erbringung der vorbenannten Leistungsinhalte erforderlichen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
B3 - Eigenerklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers: Eigenerklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers, a) dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
B4 - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Architekturbüros/ Entwurfsverfassers, Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate.
A7 - Referenzen Vertrag des Bewerbers/BauunternehmensNachweis von Erfahrungen mit der Vertragsgestaltung von vergleichbaren Projekten durch Angabe von Referenzen, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers als Totalunternehmer/ Totalübernehmer (TU/TÜ) oder als Generalunternehmer/ Generalübernehmer (GU/GÜ) agierte.-----------------------------------Insbesondere Angaben zu: Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, Zeitraum der Planungs- und Bauausführung, Nutzungsfläche, Gesamtprojektkosten (netto) KG 200 bis 700, Umfang der Leistung.Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.-----------------------------------------------------------------------------------------Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:- Bauleistungen als TU/TÜ oder als GU/GÜ- Referenzzeitraum ab 2016 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A. Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Planungs- und Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.- Gesamtprojektkosten (netto) KG 200 bis 700 nach DIN 276 größer/gleich 2 Mio. EUR
A8 - Referenzen Bau des Bewerbers/Bauunternehmens: Nachweis von Erfahrungen mit dem Bau von vergleichbaren Projekten durch Angabe von Referenzen zu fertiggestellten Büro- oder Verwaltungsgebäuden oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad.Insbesondere Angaben zu: Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Zeitraum der Planungs- und Bauausführung, Art der Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, Nutzungsfläche, Gesamtprojektkosten (netto) KG 200 bis 700. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.-----------------------------------------------------------------------------------------Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:- Büro- oder Verwaltungsgebäude und Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (mind. Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude)- mindestens mit einer Nutzungsfläche größer/gleich 200m² - Schlüsselfertigbau als GU/GÜ oder TU/TÜ- Referenzzeitraum ab 2016 (Zeitpunkt der Fertigstellung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A.
B5 - Referenzen Objektplanung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers:Nachweis von Erfahrungen mit der Objektplanung von vergleichbaren Projekten durch Angabe von Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/ Entwurfsverfassers zu neu errichteten Büro- oder Verwaltungsgebäuden oder vergleichbaren Gebäuden.Insbesondere Angaben zu: Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Zeitraum der Planungs- und Bauausführung, Art der Gebäudenutzung, Nutzungsfläche, Gesamtprojektkosten (netto) KG 200 bis 700, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI.Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.-----------------------------------------------------------------------------------------Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:- Neubau oder Erweiterungsbauten in vergleichbarer Größenordnung von Büro- oder Verwaltungsgebäuden- mindestens mit einer Nutzungsfläche größer/gleich 200m²- Leistungsphasen 3 bis 4 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI erbracht- Referenzzeitraum ab 2016 (Zeitpunkt Leistungsbeginn Leistungsphase 3). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.