Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN).
Benötigt wird die Projektsteuerung sowie optional einzelne Projektleitungsleistungen zur Unterstützung der eigenen, im Aufbau befindlichen Projektleitung des Auftraggebers.Die Leistungen zur Projektsteuerung richten sich nach den Grundleistungen der AHO-Heft Nr. 9 - Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage 2025, und sind gemäß dortigem Anhang B stufengegliedert und nach Handlungsbereichen beschrieben. Teilweise sind Grundleistungen wegen der Besonderheiten des Projektabwicklungsmodells nicht oder nur eingeschränkt zu erbringen. Vereinzelt sind zusätzliche Leistungen ergänzt. Aufgrund der Besonderheiten des Projektabwicklungsmodells ist die Projektstufe II aufgeteilt in Projektstufe IIa und Projektstufe IIb (siehe Ziff. 2.3 des Anschreibens).Die Leistungen zur Projektleitung sind in diese Gliederung eingefügt.Aufgrund der benötigten Leistungen eines Projektmanagement, d.h. einer Projektsteuerung mit teilweiser Erweiterung um Leistungen der Projektleitung, setzt der Auftrag sehr erfahrene Projektmanager voraus, die ihre Kompetenz als Projektsteuerer und Projektmanager in verschiedenen Funktionen erworben haben. Das Projektmanagementteam sollte neben einer umfangreichen Grundlagenkompetenz (Management, Projektumfeld, Stakeholder, projektspezifische Resilienz, Normen/Richtlinien), Methodenkompetenz (Projektstrukturierung, Ablauf- und Terminmanagement, Kostenmanagement etc.), Organisationskompetenz (Unternehmens-/Projektorganisation, Qualitätsmanagement, Vertragsmanagement, Änderungs- und Entscheidungsmanagement etc.) auch über eine ausreichende Sozial- und Führungskompetenz verfügen.Mit dem Zuschlag sind zunächst nur Leistungen für die Projektsteuerung der Projektstufe I und IIa beauftragt. Die Leistungen der Projektstufe IIb sowie der weiteren Projektstufen werden im Sinne eines Stufenvertrags sukzessive abgerufen. Die Leistungen zur Projektleitung werden optional nach den Bedarfen des Projekts abgerufen (siehe Ziff. 2.5 des Anschreibens).
Das Bauvorhaben wird auf einem festgelegten Areal im Norden von Singen (Hohentwiel) realisiert.
Bewertet wird das Honorarangebot (Preisangebot) nach den geforderten Preisangaben.Für das Preisangebot ist das Formblatt 21 (Preisangebot) mitsamt den geforderten Anlagen einzureichen. Es sind alle Tabellenblätter vollständig auszufüllen. Maßgeblich für die Wertung ist der "Angebotsvergleichspreis". Das "rechnerische Gesamthonorar" wird informativ ermittelt.Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben und müssen alle für die Leistung anfallenden Kosten, Gebühren, Preise usw. beinhalten. Zusätzliche Positionen sind unzulässig.Das Vergütungsmodell differenziert nach der Projektleitung und der Projektsteuerung. Die in Ziff. 19.1.1 und Ziff. 19.1.2 des Anschreibens als wertungsrelevant ausgewiesenen Bestandteile bilden den Angebotsvergleichspreis (zusätzlich im Formblatt 21 (Preisangebot) farblich lila hervorgehoben). Die Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt nach Ziff. 19.1.3 des Anschreibens.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximale Wertungspunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Wertungspunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den Preis des Angebots).
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das für den Zuschlagsfall zur Ausführung der Leistung angebotene Personal im Projektmanagementteam (wie im Formblatt 20 (Angebot) angegeben).Mindestanforderungen zur Zusammensetzung des Projektmanagementteams (Muss-Kriterien):- Für das Projektmanagementteam sind je eine Person als Teamleitung und Stellvertretung sowie mindestens drei weitere Positionen namentlich festzulegen (= mind. 5 Personen).- Das Team muss die Projektsteuerung und Projektleitung (Projektstufe I) abbilden können.- Die Teamleitung muss bereits ein Bauprojekt gesteuert oder geleitet haben (mind. stellvertretend).Im Übrigen ist die Gestaltung des Teams nach Größe, Zusammensetzung und interner Struktur Sache des Bieters. Das angebotene Team ist verbindlich, d.h. muss in dieser Form im Zuschlagsfall zur Auftragsausführung eingesetzt werden. Ein Personalwechsel ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig (Kündigung / längere Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters o.Ä.) und setzt stets die Zustimmung des Auftraggebers sowie den Nachweis mindestens gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung voraus.Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt:- UK 2.1: Qualifikation (CV) (10 %, max. 100 Punkte)- UK 2.2: Berufserfahrung (Persönliche Referenzen) (20 %, max. 200 Punkte)- UK 2.3: Kommunikationsfähigkeit (Präsentation) (10 %, max. 100 Punkte)Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.2.1 bis Ziff. 19.2.3 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte eines Angebots werden addiert.
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das Konzept für die Ausführung der Leistung.Für das Konzept ist das Formblatt 23 (Leistungskonzept) einzureichen, ergänzt um die darin genannten Anlagen, insbesondere ein Projektorganigramm.Dem Angebot soll ein schlüssiges Konzept zum Projektteam und zur Projektorganisation sowie der Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zugrunde liegen, dessen Grundlagen sich idealerweise bereits in vergleichbaren Projekten bewährt haben. Das Konzept muss die konkreten Anforderungen aus dem Projekt (zeitlich, organisatorisch, inhaltlich) und die vom Bieter zugrunde gelegten Rahmenbedingungen (insbesondere den Preis) berücksichtigen.Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt:- UK 3.1: Gliederung der Projektorganisation (10 %, max. 100 Punkte)- UK 3.2: Übersicht zur Zusammenarbeit mit Auftraggeber (10 %, max. 100 Punkte)- UK 3.3: Steuerungs- und Kontrollinstrumente (10 %, max. 100 Punkte)- UK 3.4: Kapazitäten und Verfügbarkeit (10 %, max. 100 Punkte)Die näheren Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.3.1 bis Ziff. 19.3.4 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden addiert.
Der ausgeschriebene Projektsteuerungs- und -managementvertrag (liegt den Vergabeunterlagen im Entwurf bei) enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zum Abruf von Leistungen weiterer Projektstufen sowie von weiteren optionalen Leistungen.Die Optionen sind nachfolgend erläutert.Art und Umfang:Der Projektsteuerungs- und -managementvertrag beschreibt die zu erbringenden Leistungen zur Projektsteuerung grundsätzlich nach der AHO-Heft Nr. 9 - Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage 2025, gemäß dortigem Anhang B nach Stufen sowie nach Handlungsbereichen gegliedert. Besondere oder zusätzliche Leistungen sowie die Projektleitung sind entsprechend in diese Gliederung eingefügt.Mit dem Zuschlag sind zunächst die Projektsteuerung mit den unter der Projektstufe I beschriebenen Leistungen sowie denjenigen Leistungsteilen der Projektstufe II beauftragt, die im Zusammenhang mit den Leistungen des Generalplaners bzw. den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 stehen (auch: "Projektstufe IIa"). Die übrigen Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe II, d.h. solche, die im Zusammenhang stehen mit der Umsetzung des Partnering-Modells, werden als eigene weitere Projektstufe behandelt ("Projektstufe IIb"). Diese Trennung innerhalb der Projektstufe II in IIa und IIb folgt aus dem Projektabwicklungsmodell, konkret der Aufteilung der wesentlichen Planungsleistungen zwischen dem Generalplaner / Planungsteam und dem Baupartner (siehe Ziff. 2.3 des Anschreibens).Die zur Projektstufe IIb sowie zu den weiteren (regulären) Projektstufen III bis V beschriebenen Leistungen der Projektsteuerung werden im Sinne eines Stufenvertrags grundsätzlich sukzessive abgerufen. Der Auftraggeber strebt insofern den Abruf jeweils vollständiger Stufen an, behält sich aber das Recht vor, Abrufe auf einzelne Leistungsteile zu beschränken.Unabhängig vom Abruf nach Stufen sind einzelne Leistungen für den Auftraggeber optional, d.h. durch den Auftragnehmer erst dann verpflichtend auszuführen, wenn der Auftraggeber die betreffenden Leistungen vom Auftragnehmer abruft. Diese optionalen Leistungen sind im Leistungsbild als solche ausgewiesen und werden im Bedarfsfall separat vergütet ("auf Nachweis falls benötigt").Der Auftraggeber erhält außerdem das Recht, auch solche Leistungen nach AHO-Heft Nr. 9 aus dem Vertrag abzurufen, die nach aktuellem Stand aufgrund der Besonderheiten des Projektabwicklungsmodells nicht oder nur eingeschränkt zu erbringen sind, aber im Fall von Änderungen Projekts ganz oder teilweise benötigt werden.Der Auftraggeber kann schließlich auch Leistungen zur Projektleitung aus dem Vertrag abrufen (sämtlich optional). Der Umfang bestimmt sich vorläufig nach den im Leistungsbild aufgenommenen Leistungen, kann aber nach den Bedarfen variieren.Voraussetzungen:Der Abruf von Leistungen weiterer Leistungsstufen folgt im Wesentlichen dem Projektverlauf im Sinne eines Stufenvertrags. Die Erweiterung des Leistungsumfangs um die Leistungen weiterer Projektstufen oder einzelne Leistungen einer solchen Stufe setzt jeweils die fristgerechte und mangelfreie Ausführung der vorherigen Leistungsstufen voraus. Der Auftraggeber behält sich das uneingeschränkte Recht vor, auf den Abruf weiterer Leistungen ganz oder teilweise zu verzichten, insbesondere bei wesentlichen Änderungen am Projekt.Der Abruf der weiteren als optional beschriebenen Leistungen (z.B. "auf Nachweis falls benötigt") folgt den Bedarfen des Projekts, die zum aktuellen Stand noch nicht abschließend bestimmt werden können. Die Bedarfe für diese Leistungen sind im Projektfortschritt von den Vertragsparteien zu bewerten. Dies betrifft beispielsweise die Leistung "Mitwirken bei den Beschaffungen der Bauleistungen" (Projektstufe III, Handlungsbereich E, unter E4). Gemäß dem Projektabwicklungsmodell wird die Vergabe der Bauleistungen an einen Baupartner in den Projektstufen I und II umgesetzt. In der Projektstufe III könnte die Leistung daher beispielsweise anfallen, soweit einzelne Bauleistungen nicht durch den Baupartner erbracht werden können oder aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen separat vergeben werden.Die Leistungen zur Projektleitung werden nur benötigt, soweit die eigene, derzeit insbesondere personell im Aufbau befindliche Projektleitung des Auftraggebers die Leistungen nicht selbst erbringen kann.Alle nicht bereits mit Zuschlag abgerufenen Leistungen sind auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorlaufzeiten des Auftragnehmers auszuführen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen weiterer Stufen oder einzelner optionaler Leistungen. Der Auftragnehmer kann aus einem nicht erfolgten Abruf keine Vergütungs- oder Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber ableiten. Der Auftraggeber sichert keine Exklusivität zu.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17 VgV vergeben.Überblick zum Verfahrensablauf:Das Verfahren beginnt mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, in dem jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen kann. Auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Eignung der Bewerber anhand der für das Verfahren festgelegten Kriterien geprüft wird (siehe Ziff. 15 des Anschreibens). Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann, wird die Zahl nach festgelegten Kriterien zur Bieterauswahl reduziert (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).In der darauffolgenden Angebots- und Verhandlungsphase werden nur die geeigneten (und ggf. bei Überschreiten der Höchstzahl ausgewählten) Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Angebote von weiteren Unternehmen sind nicht zulässig. Die Erstangebote bilden die Grundlage für möglicherweise später folgende Verhandlungen. Die Angebotsfrist wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote festgesetzt. Nach Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt. Diese werden bewertet und dienen zugleich der Verifizierung der Angebote und der Aufklärung von Fragen des Auftraggebers.Im Zuge von Verhandlungen wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. aktualisieren. In diesem Fall erhalten alle an der Verhandlungsrunde beteiligten Bieter einheitlich die Gelegenheit, aktualisierte Angebote einzureichen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung der finalen Angebote und die Dauer fest, für die die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Besonderheiten:Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen von § 56 Abs. 2, 3 Vergabeverordnung (VgV) nachfordern. Diese lauten:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. 2Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder").Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.
Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert.§ 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).Mindestanforderung:5 Mio. EUR netto Gesamtumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.Hinweis:Die Angaben werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
Bewerber müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen oder erklären, dass sie für den Fall, dass ihr Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, rechtzeitig eine entsprechende Versicherung abschließen. In beiden Fällen ist dies verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Eine Versicherung oder Erklärung allein des federführenden Mitglieds genügt nicht.§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung:Versicherungsschutz zu jeweils folgende Mindestdeckungssummen:- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr)- 10,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Jahr)Bitte beachten Sie, dass sich der Auftraggeber im Vertrag das Recht vorbehält, den Projektanforderungen sowie dem Bauvolumen entsprechende, höhere Deckungssummen zu fordern, gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten. Das Versicherungskonzept wird idealerweise in Abstimmung mit dem Auftragnehmer erstellt. Die Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erstellung eines Versicherungskonzepts für das Gesamtprojekt ist im Leistungsbild vorgesehen (Stufe 1 - Projektvorbereitung, Leistung E4).
Bewerber müssen fünf geeignete Referenzen (Büro- / Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen, bei denen der Bewerber wesentliche Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) erbracht hat.Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzleistung die Mindestanforderungen erfüllt und der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Eine identische Nutzungsart des planungsgegenständlichen Projekts ist nicht erforderlich (vgl. § 75 Abs. 5 VgV).Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu jeder Referenz anhand folgender Informationen darzulegen:- Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon oder E-Mail)- Erbringungszeitraum- Projektmanagementaufgabe (mit Erläuterung der Vergleichbarkeit)- Erbrachte Handlungsbereiche (mit Erläuterung der Vergleichbarkeit)- Erbrachte Projektstufen (mit Erläuterung der Vergleichbarkeit)- Bauvolumen in EUR bruttoDie Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Eine Referenzbescheinigung des Referenzkunden ist nicht gefordert.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt. Die erforderliche Anzahl an Referenzen kann kumuliert durch die Referenzen der Mitglieder erreicht werden. Eine inhaltliche Teilung einer Referenz ist nicht zulässig (z.B. Referenz 1 mit 30 Mio. EUR Bauvolumen und Referenz 2 mit 70 Mio. EUR).§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung:- Bauvolumen: 100 Mio. EURHinweis:Die Referenzen werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
Bewerber müssen (1.) ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und (2.) die Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung erklären. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen.Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert.§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung:---
Bewerber müssen angeben, welche Teile des Auftrags sie im Zuschlagsfall als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.Die Erklärung hat auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt nur einmal durch das federführende Mitglied vorzulegen. Es muss Unteraufträge der gesamten Bewerbergemeinschaft erfassen.
Siehe Ziff. 22 des Anschreibens:Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt die Ausführung der Leistungen den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereitgestellten Muster voraus. Hierzu wird der Auftraggeber ggf. auf den Auftragnehmer zukommen.