Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6a VOB/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.