A. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6a Abs. 2 VOB/A
- Nachweis erfolgt durch Einreichung Anlage "Eigenerklärung zur Eignung"
B. Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Nachweis über Zulassung nach TRGS 519 (für Asbest)
2. Nachweis über Zulassung nach TRGS 521 (für Abbruch WHO-Fasern)
C. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu Jahresumsätze mit vergleichbaren Leistungen (Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 300.000,00 EUR. Nachweis durch Einreichung der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung"
D. Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zu Referenz zu vergleichbaren Leistungen. Die Referenzleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen bei einem Bauwerk betreffen, welches im Bestand saniert wurde. Die Referenzleistung muss in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht worden sein (2021-2025). Mindestauftragsvolumen der Referenzleistung: 100.000,00 EUR. Nachweis durch Einreichung der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung"
2. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Nachweis durch Einreichung der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung"