Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Durchführung und Dokumentation der technischen Leistungen zum Grundwassermonitoring im Ökologischen Großprojekt (ÖGP) "SOW Böhlen" im Zeitraum 07/2026 bis 02/2027 sowie optionale jährl. Verlängerungen bis 12/2027, 12/2028 und 12/2029. Die Leistung gliedert sich in ein Frühjahrsmonitoring für das Gesamt-ÖGP (ÖGP-Monitoring) sowie ein quartalsweises HFB-Monitoring in einem kleineren Teilbereich (Horizontalfilterbrunnen-Trasse HFB 25 an der S71).
- quartalsweises Auslesen von Datenloggern in GWM (ÖGP=12 Stück, HFB=6 Stück);- Bestimmung Grund- und Oberflächenwasserstände, Messstellenendteufen und Phasenstände (ÖGP-Monitoring einmal jährlich im Frühjahr für ca. 500 Messstellen, HFB-Mon. quartalsweise für ca. 50 Messstellen)- Probenahme und Analytik zur Bestimmung der Grundwasserbeschaffenheit an ausgewählten Grundwasser- und Oberflächenwassermessstellen (ÖGP-Mon. einmal jährlich im Frühjahr an ca. 155 Messstellen, HFB-Mon. einmaljährlich im Frühjahr sowie halbjährlich an 35 Messstellen und quartalsweise an 23 Messstellen)- Berichte zur Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen für das ÖGP-Monitoring (1 Bericht jährl.) und das HFB-Monitoring (jährl. 2 Halbjahresberichte).Im Frühjahr sind das ÖGP- und das HFB-Monitoring zeitgleich durchzuführen.Der Umfang der vorgenannten Leistungen kann in Abhängigkeit von fachlichen Belangen und behördlichen Vorgaben variieren.
Option der dreimaligen Verlängerung für die Auftragszeiträume 01.03.2027 bis 31.12.2027, 01.01.2028 bis 31.12.2028 sowie 01.01.2029 bis 31.12.2029.Bei Abruf der Beauftragung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung verpflichtet. Wird die jeweilige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber nicht abgerufen, entstehen für den Auftraggeber hieraus keine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer.
ÖGP "SOW Böhlen"
niedrigster Angebotspreis
keine Zuständigkeit der Vergabekammer
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren u.s.w. werden jedoch nur für das Vergabeverfahren registrierte Unternehmen automatisch unterrichtet. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
online
keine Bieter zugelassen
Nachforderungen erfolgen gem. § 56 VgV
Ausschlussgründe gem. §§ 42 und 57 VgV; Erklärungen gem. Formblatt 124 Vergabehandbuch Bund;Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft gehört zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen
Es dürfen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keine Vertragsverhältnisse bestehen, welche Interessenskollisionen bzgl. des "Ökologisches Großprojekt SOW Böhlen" verursachen könnten. Im Fall einer Auftragserteilung dürfen zudem durch den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit keine Vertragsverhältnisse eingegangen werden, welche derartige Interessenskollisionen verursachen könnten. Dies betrifft insbesondere die gesondert auszuschreibenden Gutachterleistungen zum HFB- und ÖGP-Grundwassermonitoring (Monitoringgutachter).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie, nicht älter als 1 Jahr, mit Deckungssummen von - mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und- mind. 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschädenjeweils 2-fach maximiert oder Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit Deckungssummen in dieser Höhe abgeschlossen wird. (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen)
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124 VHB, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und bei wirtschaftlicher bzw. finanzieller Eignungsleihe vom Nachunternehmer vorzulegen). Der Mindestumsatz beträgt im Durchschnitt 200.000,00 Euro.
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister nicht älter als 12 Monate (Kopie) bzw. Eigenerklärung mit Begründung, weshalb keine Eintragung notwendig ist (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen).
Nachweis des Labors, welches die analytischen Leistungen erbringt, über die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Nachweis über einen Probenahmelehrgang Grund- und Oberflächenwasser für die zum Einsatz vorgesehenen Probenehmer undSachkundenachweis über Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) für mindestens ein Mitglied des Projektteams
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Nachweis einer ausreichenden Anzahl zur Umsetzung der Leistung)
Liste mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners, Inhalte der erbrachten Leistungen, Auftragszeitraum und Auftragswert über mindestens zwei erfolgreich ausgeführte vergleichbare Unternehmensreferenzen (Probenahme aus Grundwassermessstellen und Analytik von Grundwasserproben) innerhalb der letzten 5 Jahre mit folgenden Anforderungen:- Beprobung von mindestens 30 Grundwassermessstellen, - Altlastenstandort mit vergleichbaren Kontaminanten (mindestens BTEX, MKW, PAK, Phenol und MTBE). Die beiden vorgenannten Punkte können mit einer oder mehreren Referenzen erfüllt werden. Zudem kann der Nachweis über die Erfahrungen bezüglich der Kontaminanten ebenfalls in einer oder mehreren Referenzen erbracht werden
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend (Eigenerklärung gem Formblatt 234 Vergabehandbuch Bund)
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Bedingungen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Formblatt Russlandsanktionen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen)