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Verfahrensangaben

Erweiterung Servicevertrag

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NMS New Mobility Solutions Hamburg GmbH
DE318886503
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
vergaben@new-mobility-solutions.de
+49 (0)40 3288 2157

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
000-0000000000-00
1048
Brüssel
Belgien
BE100

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72262000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die NMS New Mobility Solutions Hamburg GmbH (NMS) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Appbase GmbH vorzunehmen: Es wurde eine Erweiterung des Vertrags für Change Request vorgenommen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die NMS New Mobility Solutions Hamburg GmbH beabsichtigt, folgende wesentliche Änderungen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit Appbase GmbH vorzunehmen. Bei der operativen Nutzung des relaunchten Portfoliomanagement-Tools hat sich gezeigt, dass zur Sicherstellung des laufenden Betriebs, der Funktionsfähigkeit und der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Systems zusätzliche Leistungen im Rahmen von Change Requests erforderlich sind.

Umfang der Auftragsvergabe

141.015,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
21
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Auftragsvergabe ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 GWB zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die NMS verbunden wäre.

Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen:

Ein Wechsel wäre mit erheblichem zusätzlichem Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Migrationsaufwand verbunden. Der derzeitige Auftragnehmer hat das relaunchte Portfoliomanagement-Tool erstellt, die zugrunde liegende Systemarchitektur konzipiert und die produktive Betriebs- und Serviceumgebung übernommen. Die nun erforderlichen zusätzlichen Leistungen betreffen Change Requests innerhalb des bestehenden System- und Betriebszusammenhangs. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde daher vermeidbare Reibungsverluste im laufenden Betrieb, erheblichen Koordinationsmehraufwand sowie beträchtliche Zusatzkosten für die Einarbeitung in die bestehende Individualentwicklung, die vorhandenen Betriebsprozesse und die bereits umgesetzten Anpassungen verursachen.

Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre auch mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden und daher nicht möglich:

Für die Umsetzung der zusätzlich erforderlichen Change Requests sind vertiefte Kenntnisse der bestehenden Systemlogik, der Schnittstellen, der Entwicklungsdokumentation, der Release-Strukturen sowie der bereits realisierten Individualanpassungen erforderlich. Diese Leistungen stehen in unmittelbarem technischen, funktionalen und betrieblichen Zusammenhang mit dem bereits vergebenen Relaunch des Portfoliomanagement-Tools und dem hierzu bestehenden Servicevertrag. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich diese Kenntnisse zunächst aufwendig erschließen. Zudem bestünden erhebliche Risiken für die Kompatibilität neuer Anpassungen mit der vorhandenen Systemlandschaft, für die Funktionsfähigkeit des Systems sowie für die Stabilität des laufenden Betriebs. Ein Wechsel wäre somit mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleibt durch die beabsichtigte Erweiterung unverändert, da sich die zusätzlichen Leistungen auf systembezogene Anpassungen beschränken.

Insofern ist die Auftragsvergabe ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 GWB zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann sowie mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Schlichtungsstelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb

Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg

Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NMS New Mobility Solutions Hamburg GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

A
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Appbase Hamburg GmbH
DE 295781011
Mittleres Unternehmen
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

A