Für die Betreuung des Landespersonals an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt einschließlich deren Wohnheimen soweit diese in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind, sind gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 in der Fassung vom 29. November 2024 die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Gesamtbetreuung zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 sowie §§ 3 bis 6 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 in den jeweils geltenden Fassungen bezeichneten Aufgaben zu vergeben.
Gegenstand ist die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß folgenden Vorschriften:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- einschlägige Verordnungen (z. B. ArbMedVV, BetrSichV, GefStoffV)
Die zu vergebenden Leistungen werden in zwei Fachlose aufgeteilt:
- Los 1: Betriebsärztliche Betreuung einschließlich Arbeitspsychologie und Prävention des Landespersonals an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt.
- Los 2: Sicherheitstechnische Betreuung des Landespersonals an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt.
Für beide Lose gilt:
Gegenwärtig sind an den 769 öffentlichen Schulen des Landes 19.400 Beschäftigte beschäftigt. Es ist zu berücksichtigen, dass mit der Fortschreibung der Schulentwicklungs- und Personalplanung im Land Sachsen-Anhalt die Zahlen jährlich angepasst werden. Die Zahlen werden jährlich fortgeschrieben und den Auftragnehmern beider Lose jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr mitgeteilt.
Zum Landespersonal an öffentlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt zählen u. a. die Schulleitungen, Lehrkräfte, Lehramtsanwärter , Referendare, Pädagogische Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte, Schulverwaltungsassistenten und pädagogische Unterrichthilfen sowie Personal, welches im Zeitraum des Vertrages in den Landesdienst eingestellt wird und noch nicht zu den aufgeführten Kategorien zählt. Die Auftragnehmer werden vom Landesschulamt (im Folgenden "LSchA") informiert. Weitere Verwaltungsangestellte und technisches Personal an den Schulen sind Beschäftigte des Schulträgers.
Derzeit werden drei Gymnasien, sechs Förderschulen (Landesbildungszentren) und die Schule des zweiten Bildungsweges als Schulen in direkter Trägerschaft des Landes geführt. An diesen Schulen sind auch die weiteren Verwaltungsangestellten, Betreuer in Wohnheimen und das technische Personal Landesbedienstete.
Im Rahmen der Vorsorge Mutterschutz sind landesweit jährlich rund 170 schwangere oder stillende Beschäftigte und rund 175 schwangere oder stillende Schülerinnen zu betreuen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch in den kommenden Jahren der Fall ist.