Rahmenvereinbarung Beratungsleistung im Umfeld Zahlungsverkehr
Die Rentenbank benötigt Beratungsleistungen im Umfeld Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit der Einführung und laufenden Anpassungen der neuen Zahlungsverkehrssoftware (Travic Payment Hub) und Unterstützung in weiteren Zahlungsverkehrsprojekten. Für diese Tätigkeit benötigt die Rentenbank die Unterstützung durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Die Aufteilung erfolgt auf zwei Lose, deren Zuschnitt wie folgt ist: Los 1 beinhaltet alle Themen bezüglich Konzeption (Business Analyse), Testdurchführung und technische Unterstützung im Zahlungsverkehrsumfeld. Los 2 enthält die Unterstützungsleistungen in den Bereichen Projektmanagement und Test- und Qualitäts-Management für Zahlungsverkehr. Mit dieser Ausschreibung werden die dafür erforderlichen Beratungsleistungen für zukünftige Projekte in diesem Umfeld inklusive der Umsysteme vergeben.
Die Laufzeit kann durch die Rentenbank ein Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundes-kartellamt Informationen über die Überprüfungs-fristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungs-verfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oderzu entstehen droht. (3) Der Antrag ist un-zulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs-antrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich diesesGesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten, im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sach-verhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 zu den Bewerbungs-bedingungen und die Erklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen. Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen einschließlich der dort ggf. geforderten zusätzlichen Unterlagen (z. B. Unternehmensdarstellung) einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abgeben. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede ist, sind damit auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht etwas Gegenteiliges angegeben ist. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 4 zu den 602616 2025 Page 2/21 2.1.6.2.1.5. Bewerbungsbedingungen) einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Rentenbank zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nach-weis auf gesonderte Aufforderung der Rentenbank zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft (Eignungsleihe gemäß Abschnitt 2.9.1 der Bewerbungsbedingungen). Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen) ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EUvgv -
Die Auftraggeberin prüft die Angebote nach Maßgabe insbesondere von § 56 VgV. Sie behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenzund der Gleichbehandlungaufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,zu vervollständigen oder zu korrigieren. Auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs.1 VgV wird hingewiesen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Ausdrucks aus dem Handelsregister zu erbringen. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen.
Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters (höchstens zehn DIN-A-4-Seiten) hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und Tätigkeitsfeldern einzureichen.
Es ist der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises zu erbringen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:- jeweils 1.500.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden.Der Betrag muss jeweils mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.Alternativ kann der Bieter mit der Eigenerklärung über die Eignung erklären, dass im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Mindestanforderung:
Es muss eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen nachgewiesen oder eine entsprechende Eigenerklärung abgegeben werden.
Es sind Angaben über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Mindestanforderung:Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Umsatz von durchschnittlich jeweils 6.000.000 EUR erzielt haben. Die Verteilung des Mindestumsatzes auf die einzelnen Jahre ist unerheblich.
Es sind Angaben über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses zu machen.Mindestanforderung: Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Loses mindestens einen Umsatz von durchschnittlich jeweils Los 1: 4.000.000 EUR Los 2: 2.500.000 EUR erzielt haben.Die Verteilung des Mindestumsatzes auf die einzelnen Jahre ist unerheblich.
Es sind Angaben zu Unternehmensreferenzen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung im jeweiligen Los vergleichbar sind. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:- Bezeichnung des Referenzauftrages- Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags- Leistungszeitraum- Auftragsvolumen des Referenzauftrags insgesamt (Angabe in Projekttagen)- Rolle des Bieters im Referenzprojekt und Auftragsvolumen der Rolle im Referenzauftrag (Angabe in Projekttagen)- Beschreibung von Auftragsgegenstand/Inhalt des Referenzauftrags, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrages gemäß den festgelegten Kriterien zulässt.Mindestanforderungen:a) Der Bieter muss in dem genannten Zeitraum im jeweiligen Los mindestens drei Referenzprojekte bei Banken oder Finanzdienstleistern ausgeführt haben. Mehrfachnennungen sind im Falle einer Bewerbung für mehrere Lose zulässig.b) Bei jedem der unter a) genannten Referenzprojekte muss der Bieter mindestens eine der folgenden Rollen im Rahmen einer Umsetzung ausgeführt haben:im Los 1:- Fachberater/in- Senior Fachberater/in- Business Analyst- Senior Business Analyst/in- Senior IT-Consultant Zahlungsverkehr - Senior IT Consultant Infrastruktur im Los 2:- (Teil-)Projektleiter/-in- Profil Projektunterstützung (PMO)- Profil Test- und Qualitätsmanager/-inc) Bei jedem der unter a) genannten Referenzprojekte muss der Bieter die aus b) benannte Rolle über mindestens sechs Monate ausgeübt und eine Mindestverfügbarkeit von 60%, bezogen auf die Kapazitäten der jeweiligen Rolle in dem Referenzauftrag, gewährleistet haben.d) Über alle angegebenen Referenzen im jeweiligen Los hinweg müssen mindestens zwei unterschiedliche Rollen des Loses gemäß b) ausgeführt worden sein.