Die Kupferstadt Stolberg beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des Goethe-Gymnasiums, Lerchenweg 5 in Stolberg (Rhld.). Ziel ist es, den Bestandsbau baulich und energetisch zu ertüchtigen, das Raumprogramm zur Umstellung von einem vier- auf einen fünfzügigen Schulbetrieb anzupassen und dabei das pädagogische Konzept mit Cluster-Struktur umzusetzen . Dazu sind auf demselben Grundstück, vor Beginn der Bestandssanierung, ein Erweiterungsbau sowie ein ergänzendes Interimsgebäude zu errichten, um den Schulbetrieb während der Maßnahme sicherzustellen. Für den Neubau ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold anzustreben. Ergänzend sind die Kriterien QNG-Plus und KfW Effizienzhaus 40 einzuhalten. Der Generalplaner berät zur wirtschaftlichsten Energieeffizienzklasse und unterstützt bei der Fördermittelbeantragung. Für das Bestandsgebäude soll zunächst ermittelt werden welche Effizienzklasse wirtschaftlich erreicht werden kann und ob Fördermittel dazu beantragt werden sollen. Unabhängig von der Förderung soll auch das Bestandsgebäude die DGNB-Qualitätsstufe Silber erreichen. Die Tatsächliche Zertifizierung kommt für das Bestandsgebäude nur in Betracht sofern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Förderungen angestrebt wird, die entsprechende Anforderungen formuliert. Die Vergabe der wesentlichen Leistungsbilder (Objekt-, Tragwerks- und Freianlagenplanung, Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Ingenieurbauwerke, Brandschutz) erfolgt für alle drei Baukörper in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag soll an einen Generalplaner vergeben werden, welcher die Gesamtverantwortlich die gegenseitigen Einflüsse koordiniert um den Schulbetrieb auf demselben Grundstück über die ganze Bauzeit aufrecht erhalten zu können. Für das Interimsgebäude soll die Vergabe auf Basis eines funktionalen Leistungsverzeichnis an einen Totalunternehmer erfolgen.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. - Teilnahmewettbewerb: Die Bewerber reichen den ausgefüllten Antrag auf Teilnahme ein, in welchem sie Erklärungen abgeben über die Qualifikation der Projektleitung und dessen Stellvertretung, über max. 3 vorhandenen Referenzen und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Für Jedes der geforderten Leistungsbilder sind entsprechende Referenzen sowie Nachweise der Eignung zum vorgesehenen Personals einzureichen. Die geeignetsten Bewerber werden aufgefordert ein Angebot einzureichen: - Angebotsphase: Auf Grundlage der Teilnahmeanträge trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von max. 5 Bietern und fordert diese auf ein Angebot einzureichen. Die aufgeforderten Bieter reichen mit dem 1. Angebot, ein 4 seitiges Kurzkonzept zur Methodik und die geforderten Nachweise zur Eignung ein. Sofern erforderlich wird die Auftraggeberin zur einer Verhandlung einladen und alle Bieter erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebot auffordern.
Kupferstadt Stolberg und der Unternehmenssitz des zu beauftragenden Unternehmens
Einzelheiten zur Bewertung des Angebotspreises sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (Mit Unterkriterien). Dazu erläutert der Bieter im Rahmen des Erstangebots sein Angebot und geht auf die Aufgabenstellung ein (max. 4 DIN A4 Seiten oder 2 DIN A3). Kommt es zu einem Verhandlungsgespräch wird die Bewertung des Kurzkonzeptes mit dem des Verhandlungsgespräch gemittelt. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stufenweise Beauftragung
Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (siehe Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV) Die Teilnahme ist beschränkt auf Personen und Unternehmen, die nach LBO NRW berechtigt sind, entsprechende Planungs- und Überwachungsleistungen zu erbringen.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. - Teilnahmewettbewerb: Die Bewerber reichen den ausgefüllten Antrag auf Teilnahme ein, in welchem sie Erklärungen abgeben über die Qualifikation der Projektleitung unddessen Stellvertretung, über max. 3 vorhandenen Referenzen und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Für Jedes der geforderten Leistungsbilder sind entsprechende Referenzen sowie Nachweise der Eignung zum vorgesehenen Personals einzureichen. Die geeignetsten Bewerber werden aufgefordert ein Angebot einzureichen: - Angebotsphase: Auf Grundlage der Teilnahmeanträge trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von max. 5 Bietern und fordert diese auf ein Angebot einzureichen. Die aufgeforderten Bieter reichen mit dem 1. Angebot, ein 4 seitiges Kurzkonzept zur Methodik und die geforderten Nachweise zur Eignung ein. Sofern erforderlich wird die Auftraggeberin zur einer Verhandlung einladen und alle Bieter erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebot auffordern.
Die Planung umfasst die energetische Sanierung eines Bestandsgebäude (Schule) sowie einem Neubau (Erweiterung) der zertifiziert nachhaltig geplant und errichtet werden soll.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Generalplanung - Hauptauftragnehmer ist der Objektplaner. Die beauftragte Fachplanung ist im Wege der Untervergabe mit Eignungsleihe beauftragt.