ÜBERNAHME UND VERWERTUNG VON ALTHOLZ DER KATEGORIEN A I, A III UND A IV
Der AN verpflichtet sich über die Laufzeit des vorliegenden Vertrages, die von dem AG am Übernahmeort bereitgestellten Holzabfälle von derzeit ca. 2.080 Mg der Kategorie A III, ca. 790 Mg Altholz der Kategorie A IV und ca. 80 Mg Altholz der Kategorie A I zu übernehmen und gemäß Leistungsbeschreibung zu verwerten. Während der Vertragslaufzeit können sich die angegebenen Mengen verändern.
siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung §56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
Siehe Eigenerklärungen, bitte entsprechend ausfüllen
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hat der AN spätesten bis zum 20.02.2026 eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (gem. Anlage 6) eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen zu stellen.
Die Höhe der Bürgschaft wird auf 10 % der jeweiligen Brutto-Auftragssumme (Verwer-tungspreis) bezogen auf die Vertragslaufzeit und somit von 10 Monaten festgesetzt. Für die Bemessung der Sicherheitsleistungen sind die in den Angebotsformblättern ge-nannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.