Der Auftraggeber beabsichtigt, bis zu 30 Sammelfahrzeuge mit Identsystemen zur Behälteridentifikation nach BDE-Norm auszurüsten.
Alle Fahrzeuge verfügen über eine mechanische und elektrische Vorrüstung sowie eine Clean-Open-Schnittstelle. Die vorhandene Verkabelung ist zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen.Die hauseigene Entsorgungssoftware "EIS" soll beibehalten werden und der Datentransfer via REST-API-Schnittstelle oder Webservice im BDE-Truck-XML-Format erfolgen. Eine SAP-Schnittstelle muss gegeben, aber noch nicht aktiviert sein.
Die Abfallbehälter im Stadtgebiet Wiesbaden sind bereits mit RFID Transponder Chip R134 FT read-only 134,2 kHz. FDX, DIN und BDE-konform ausgestattet.
Die Systeme müssen voll kompatibel sein mit:- Delta- und Rotary-Liftern sowie Aufbauten der Firma Zöller-Kipper- Hecklader-Fahrzeugen und deren spezifischen Montagepunkten (MAN, Scania und Daimler-Truck)- BDE-konformen Transpondern- REST-API / Webservice nach BDE Truck-XML-Interface
Die eingesetzten Monteure des Anbieters müssen aufgrund der zunehmenden Elektrisierung der Fahrzeuge eine Hochvoltschulung (S2) nachweisen um eigenständig an den Fahrzeugen der ELW arbeiten zu können. Derzeit sind sechs Fahrzeuge BEV-Müllfahrzeuge.
Rahmenvertrag zum Abruf von bis zu 30 Identsystemen.
Davon sollen 9 Stück in 2026 beschafft werden. Der Rest in 2027.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die kompletten 30 Stück!
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte das angefügte Formular "Eigenerklärungen - ELW" nutzen.
Der Bieter gibt Eigenerklärungen über folgende Eignung ab:Befähigung zur Berufsausübung- in welchem Berufsregister des Firmensitzes bzw. Wohnsitzes (oder gleichwertiger Nachweis), in dem wir ansässig sind, eingetragen ist.- dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozial-Versicherung nachgekommen wurde.- dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG).- Eigenerklärung zu russischen Sanktionen im Hinblick auf Beteiligungen russischer Unternehmen am Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit- er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und die Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nennt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit- Nachweis von drei Referenzen der letzten fünf Jahre über vergleichbare Lieferung und Leistung von Behälter-Identsystemen- Bestätigungen zur Leistungsfähigkeit.