Leerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen
Leerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen im Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden, sowie den Vororten Auringen, Biebrich, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Rambach, Schierstein, Sonnenberg und den jeweils zu-gehörigen Außengebieten.Leerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen in Amöne-burg, Kastel, Kostheim (AKK) und den dazugehörigen Außengebieten.
Optional 2 x je 1 Jahr Verlängerung möglich
Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis (brutto) erhält 100 Punkte. Bewertet wird die Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption. Die Punktzahl der anderen Angebote wird mittels eines umgekehrten Dreisatzes ermittelt.Die ermittelte Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die erreichte Punktzahl multipliziert mit der Kriterien-Gewichtung (85%) ergibt die Bewertung.
Da unter bestimmten Umständen auch außerplanmäßige Grubenentleerungen auftreten können, ist Flexibilität und Verfügbarkeit ein wichtiger Aspekt, welcher auch bei den Bewertungskriterien berücksichtigt wird. Insbesondere bei Notfällen ist ein schnelles Erscheinen vor Ort wichtig.Notfälle können zu jeder Zeit auftreten. Daher wird erwartet, dass auch jederzeit ein für die Leerung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen nutzbares Fahrzeug eingesetzt werden kann (u.a. Notdienst). Entscheidende Kenngrößen für die Schnelligkeit eines solchen Einsatzes, v.a. außerhalb der regulären Arbeitszeiten, sind die Reaktionszeit und die Anfahrzeit bis zum Einsatzort.Die entsprechenden Eintragungen der Reaktionszeit und der Entfernung sind im Anhang 4 vorzunehmen.Anschließend werden die Eintragungen der nachfolgenden Tabellen zugeordnet. Die erreichten Punkte mit der Gewichtung des Einzelkriteriums (15 %) multipliziert.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
ESWE Versorgungs AGEinkauf / MaterialwirtschaftKonradinerallee 25, 65189 Wiesbaden
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Einkaufsabteilung im Beisein der zuständigen Revision.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung §56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
1.Geeignete Referenzen: Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung (Tabelle) der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe je Projekt/Referenz eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes.2. Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Namen und berufliche Qualifikation, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.3.Beschreibung der technischen Ausrüstung der für die Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge-Art/Typ der eingesetzten Fahrzeuge, Abgasnorm usw.4. Erklärung, dass jederzeit, auch über einen Notdienst, eine mögliche Entleerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen stattfinden kann.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:1.Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz, soweit es Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar oder ihrer ähnlich sind, für den Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.2.Betriebshaftpflichtnachweis mit Angabe der Versicherungssummen (Mindestdeckungssumme: 5 000 000,00 EUR für Personen und Sachschäden und 3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr).3.Erklärung, dass auf Anforderung des Auftraggebers der Bieter eine Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbares) über sein Unternehmen vorlegen wird.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.Eine entsprechende Erklärung nach Maßgabe des beiliegenden Musters ist dem Angebot gegebenenfalls beizufügen.Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig.Ein Wechsel der Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber zuvor schriftlich anzuzeigen und nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich.
Im Falle eines Auftrags liegen folgende Bedingungen zugrunde:1. Die Bedingungen des Offenen Verfahrens mit Anlagen2. Angebot des Bieters 3. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B), (Ausgabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Verfahrens)