Verfahrensangaben

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Lückenschluss im Anlage...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.09.2026
14.09.2026 10:00 Uhr
30.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Offenbach am Main
06413000
Berliner Str. 100, Poststelle EG, Zi. 17
63065
Offenbach am Main
Deutschland
DE713
vergabestelle@offenbach.de
+49 6980652972
+49 6980652549

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hessen
1
Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 0611327648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach §§ 69 ff., 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Auswahlverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern ausgelobt.
Es sind keine Teilnehmer:innen zur Teilnahme gesetzt. Es werden bis zu 20 Teilnehmer:innen anhand der bekanntgemachten Auswahlkriterien zur Teilnahme ausgewählt.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 10/2026 RPW 2013 mit Datum vom 11.08.2026 registriert.

Alle Preisträger werden zur Teilnahme an den anschließenden Verhandlungen aufgefordert, soweit sie die in dieser Wettbewerbsbekanntmachung bekanntgemachten Eignungsanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe entgegenstehen. Der Auslober beabsichtigt, einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens gemäß VgV mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 der Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI, insbesondere § 39 HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Art und Umfang der Beauftragung sollen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Anlass und Ziel:

Der gründerzeitliche Anlagenring in Offenbach am Main ist eine historische Ringstraße mit begleitenden baumbestandenen Promenaden, Grünflächen und Parkanlagen. Der Anlagenring entstand ab dem späten 19. Jahrhundert in mehreren Abschnitten und verläuft bogenförmig um die südliche Innenstadt. Dabei verbindet er unterschiedliche Stadträume vom westlichen Stadtbereich über den Isenburgring und den Starkenburgring bis in Richtung Offenbach Ost. Heute ist der Anlagenring in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Wettbewerbs umfasst einen Abschnitt des Anlagenrings am südlichen Rand der Innenstadt im Übergangsbereich von Isenburgring, Starkenburgring und Sprendlinger Landstraße. Südlich des Bearbeitungsgebiets schließt das Sana Klinikum Offenbach an. Das ehemals städtische Klinikum hat sich im Laufe seiner Entwicklung baulich in den Anlagenring hinein erweitert und damit an dieser Stelle die Durchgängigkeit der historischen Freiraumstruktur unterbrochen. Im Zuge der Neuordnung der inzwischen privatisierten Klinikflächen wurden die in der Achse des Anlagenrings gelegenen Grundstücksflächen durch die Stadt Offenbach zurückerworben. Damit eröffnet sich die Chance, diese Flächen als öffentliche Freianlage neu zu gestalten und so die unterbrochene Verbindung zwischen Isenburgring und Starkenburgring wiederherzustellen.

Das Bearbeitungsgebiet gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasst den inselartigen Grünraum zwischen Isenburgring und Sprendlinger Landstraße mit dem dort befindlichen Spielplatz sowie die Grünflächen am Starkenburgring nördlich des Klinikums; eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist in diesen Bereichen zeitnah vorgesehen. Eine Umgestaltung der an den Realisierungsteil angrenzenden Grünräume und Straßenflächen ist voraussichtlich erst mittelfristig möglich. Diese werden daher innerhalb des Wettbewerbs als Ideenteil betrachtet.

Gesucht werden im vorliegenden Wettbewerb überzeugende Konzepte für den Lückenschluss und die freiräumliche Aufwertung des Anlagenrings. Die Beiträge sollen Klimaschutz, Klimaanpassung, Arten- und Biotopschutz sowie die Biotopvernetzung gleichermaßen berücksichtigen und zugleich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen.

Wettbewerbsteilnehmer:innen:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind.

Ist in dem Heimatstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigte Vertreter:innen sowie der bzw. die Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer:innen gestellt werden.

Beurteilungskriterien:

Die der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten zugrunde liegenden Kriterien entsprechen dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit den drei Säulen soziokulturelle und funktionale Qualität (hier freiraumplanerische und funktionale Qualität), ökonomische Qualität und ökologische Qualität. In ihrer Summe stehen die Kriterien damit für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts.

- Städtebaulich-freiräumliche Qualität
z. B. städtebauliche Qualität, freiräumliche Qualität

- Funktionale Qualität
z. B. Umsetzung funktionaler Anforderungen

- Ökologische Qualität
z. B. globale und lokale Umweltwirkungen,
Ressourceninanspruchnahme

- Ökonomische Qualität
z. B. Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht unterzieht die Wettbewerbsbeiträge anhand der genannten Kriterien einer wertenden Gesamtbetrachtung.

Preise und Anerkennungen:

Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW 2013 sowie in Abstimmung mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt EUR 87.500 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:

- 1. Preis 30.000 EUR
- 2. Preis 22.500 EUR
- 3. Preis 16.000 EUR
- 4. Preis 11.000 EUR
- 5. Preis 8.000 EUR

Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.

Fachpreisrichter:innen (4):
- Rebecca Faller, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Rieke Hansen, Landschaftsarchitektin, Kassel
- Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
- Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel

Stv. Fachpreisrichter:innen:
- Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Kelberg
- Christian Wild, Landschaftsarchitekt, Bruchsal

Sachpreisrichter:innen (3):
- Andreas Bruszynski, Bürgermeister, Leiter Dezernat II,
Stadt Offenbach am Main
- Dr. Sabrina Engelmann, Stadtverordnete, Vorsitzende USV,
Stadt Offenbach am Main
- Ron Reck, Leiter Amt für Planen und Bauen,
Stadt Offenbach am Main

Stv. Sachpreisrichter:innen:
- Maria Böttcher, Stadtverordnete, stv. Vorsitzende USV,
Stadt Offenbach am Main
- Sigrid Pietzsch, Bereichsleiterin, stv. Amtsleiterin,
Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
63065
Offenbach am Main
Deutschland
DE713

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

5 Punkte - 1. Preis;
4 Punkte - 2. Preis;
3 Punkte - 3. Preis;
2 Punkte - 4. Preis;
1 Punkt - 5. Preis.

Das Wettbewerbsergebnis wird mit einem Wichtungsfaktor von 50 % berücksichtigt. Diese hohe Gewichtung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Planungswettbewerb der Ermittlung der besten planerischen Lösung diente und die prämierte Lösung Ausgangspunkt der weiteren Planung ist. Zugleich behalten die weiteren Zuschlagskriterien eigenständige Bedeutung für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.

Bei geteilten Preisen oder ranggleichen Preisgerichtsergebnissen erhalten die betroffenen Preisträger dieselbe Punktzahl. Werden weniger als fünf Preise vergeben, erhält der erstplatzierte Preisträger 5 Punkte, der zweitplatzierte Preisträger 4 Punkte und der drittplatzierte Preisträger 3 Punkte usw. Maßgeblich ist ausschließlich die im Preisgerichtsprotokoll dokumentierte Rangfolge. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt.
Berechnungsmodus für dieses Kriterium und die nachfolgend beschriebenen Kriterien: Die je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit dem jeweiligen Wichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtwertung. Maximal erreichbar sind 500 Wertungspunkte.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Vorstellung des Projektteams und der projektbezogenen Auftragsabwicklung

2.1 (Wichtungsfaktor 4)
Besetzung des Projektteams, projektrelevante Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Personen.
2.2 (Wichtungsfaktor 4)
Personaleinsatzkonzept, interne Organisation, Projektorganisation.
Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3. Qualitätsmanagement

3.1 (Wichtungsfaktor 4)
Erste Ansätze zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Preisgerichtsprotokoll.
3.2 (Wichtungsfaktor 4)
Terminplanung, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen - vorgesehene Arbeitsweisen und Methodik; Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und weiteren Planungsbeteiligten.
3.3 (Wichtungsfaktor 4)
Kostenmanagement, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen
3.4 (Wichtungsfaktor 5)
Nachhaltigkeit, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen.
Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung
17,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorare

4.
Honorare (Wichtungsfaktor 25)
Bewertet wird der wertbare Netto-Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller wertungsrelevanten Honorarbestandteile, Nebenkosten und Optionen gemäß Honorarformblatt. Das niedrigste wertbare Honorarangebot erhält 5,00 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster wertbarer Angebotspreis × 5 / Angebotspreis des zu wertenden Angebots. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Nur wertbare, vollständige und nach Aufklärung nicht auszuschließende Honorarangebote gehen in die Formel ein. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote gemäß § 60 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Das Datum 30.09.2026 für den voraussichtlichen Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe betrifft die Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Teilnahme am Planungswettbewerb und nicht die spätere Angebotsaufforderung im anschließenden Verhandlungsverfahren.

Im Wettbewerbsverfahren ist je Teilnehmer nur eine Wettbewerbsarbeit zulässig; im anschließenden Verhandlungsverfahren sind Nebenangebote/mehrere Angebote nicht zugelassen.

Das Preisgericht entscheidet verbindlich über Rangfolge und Preisträger des Wettbewerbs. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt jedoch erst nach dem anschließenden Verhandlungsverfahren anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Angabe der Verfahrensart im eForms-Formularfeld bezeichnet die nichtoffene Durchführung des Planungswettbewerbs. Gegenstand der Bekanntmachung ist eine Wettbewerbsbekanntmachung für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach §§ 69 ff., 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Auswahlverfahren. Im Anschluss ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern vorgesehen.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMTMQH9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nachgefordert werden

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Es sind keine Teilnehmer:innen zur Teilnahme gesetzt. Es werden bis zu 20 Teilneh-mer:innen anhand der bekanntgemachten Auswahlkriterien zur Teilnahme ausgewählt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren):

Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in gefordert. Es ist nachzuweisen, dass die für die Leistung verantwortliche Person berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem einschlägigen Landesrecht zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie eine hierfür verantwortliche Person benennen.

Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren):

Die nachfolgend genannten Eignungskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren werden bereits mit der Wettbewerbsbekanntmachung bekannt gemacht. Die entsprechenden Nachweise sind erst von den Preisträgern mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen vorzulegen.

Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Die für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung / Objektplanung Freianlagen benannten Personen müssen jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Freianlagen verfügen.
- Die für die Objektüberwachung Leistungsphase 8 benannte Person muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektüberwachung von Freianlagenprojekten verfügen, die nach Art und Schwierigkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind.

Die Benennung von Nachunternehmern oder Kapazitätsgebern für das anschließende Verhandlungsverfahren ist zulässig. Soweit deren Kapazitäten zum Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, sind die vergaberechtlichen Anforderungen an die Eignungsleihe einschließlich Verfügbarkeitsnachweis und tatsächlicher Leistungserbringung im relevanten Leistungsbereich zu erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren):

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt oder im Auftragsfall verfügen wird:
- Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr;
- Sach- und Vermögensschäden bzw. sonstige Schäden: mindestens 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Der Nachweis kann durch Versicherungsbestätigung oder durch verbindliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass der Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend angepasst wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied zu erbringen, soweit dieses Leistungen erbringt, für die ein entsprechendes Haftungsrisiko besteht; ausreichend ist auch der Nachweis einer projektbezogenen Versicherung der Bewerbergemeinschaft mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Eine Eignungsleihe bleibt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren):

Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung einer Freianlage vorzulegen. Die Referenz muss Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI oder vergleichbare Leistungen umfassen.
Die Referenz muss mindestens Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 abdecken. Eine Leistungsphase gilt als wesentlich erbracht, wenn der Bewerber die prägenden fachlichen Leistungen dieser Leistungsphase eigenverantwortlich oder in maßgeblicher Mitwirkung erbracht hat und dies aus dem Referenzblatt nachvollziehbar hervorgeht.
Die Referenz ist wertbar, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist wesentliche Leistungen der geforderten Leistungsphasen erbracht wurden; die Leistungsphase 8 muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen oder zumindest in einem Umfang erbracht worden sein, der tragfähige Rückschlüsse auf die Erfahrung in der Objektüberwachung vergleichbarer Freianlagen zulässt.

Auswahlkriterien:

Für die Auswahlwertung benennt der Bewerber genau eine wertungsrelevante Referenz. Nur diese Referenz wird bewertet. Die Referenz muss zugleich die Mindestanforderungen erfüllen. Weitere Referenzen werden für die Auswahlwertung nicht berücksichtigt.

Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung

3 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche mit Einbindung in eine vorhandene, übergeordnete Grünstruktur (Grünzüge, Parksysteme, Freiraumachsen oder vergleichbare städtebaulich-freiraumplanerische Zusammenhänge)
2 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche
1 Punkt: Sonstige begrünte Freiflächen
Öffentlich zugänglich sind Freianlagen, die bestimmungsgemäß einem nicht nur geschlossenen Nutzerkreis offenstehen. Innerstädtisch sind Freianlagen in einem baulich geprägten Siedlungszusammenhang. Gewertet wird nur die höchste erfüllte Kategorie.

Aufgabenbezogene freiraumplanerische Qualität der Referenz

Räumlich-strukturelle Gliederung
3 Punkte: klare, funktional überzeugende Zonierung; sehr gute Wege- und Raumbezüge; schlüssige Einbindung in das Umfeld.
2 Punkte: nachvollziehbare Gliederung; Wege- und Raumbezüge im Wesentlichen plausibel.
1 Punkt: nur einfache oder wenig differenzierte Gliederung; funktionale Zusammenhänge nur eingeschränkt nachvollziehbar.
0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar.

Klimaanpassung
3 Punkte: mehrere integrierte und nachvollziehbar zusammenwirkende Maßnahmen, z.B. Verschattung, Regenwasserrückhalt, hitzeresiliente Pflanzen, Entsiegelung oder Verdunstungskühlung.
2 Punkte: einzelne erkennbare Maßnahmen zur Klimaanpassung.
1 Punkt: nur untergeordnete, punktuelle oder wenig nachvollziehbare Maßnahmen.
0 Punkte: keine Darstellung oder nicht nachvollziehbar.

Grünelemente/Bepflanzung
3 Punkte: differenziertes, standortgerechtes und klimaresilientes Pflanzkonzept mit erkennbarer gestalterischer und funktionaler Einbindung.
2 Punkte: fachlich übliches, standortgerechtes Begrünungskonzept.
1 Punkt: geringe Differenzierung oder nur eingeschränkt erkennbare gestalterische/funktionale Qualität.
0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar.

Aufenthalts-/Nutzungsqualität
3 Punkte: vielfältige, gut eingebundene Nutzungsangebote für unterschiedliche Nutzergruppen; hohe Aufenthaltsqualität erkennbar.
2 Punkte: übliche Aufenthaltsangebote mit nachvollziehbarer Einbindung.
1 Punkt: geringe, einseitige oder nur eingeschränkt erkennbare Nutzungsqualität.
0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar.

Bewertet wird ausschließlich anhand der eingereichten Referenzunterlagen. Nicht nachvollziehbare Angaben bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab bekanntgemachten Bewertungsmaßstäbe. Die erreichten Punkte dienen anschließend der Rangbildung der geeigneten Bewerber.

Für Mindestkriterien gelten die bekanntgemachten Regelungen zur Nachforderung, Aufklärung und zum Ausschluss.
Für die Auswahlwertung werden nur die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausdrücklich als wertungsrelevant benannte Referenz und die hierzu fristgerecht eingereichten wertungsrelevanten Angaben berücksichtigt. Fehlende oder nicht nachvollziehbare Angaben zu Auswahlkriterien werden mit 0 Punkten bewertet. Eine nachträgliche inhaltliche Verbesserung oder der Austausch der wertungsrelevanten Referenz findet nicht statt; Zulässige Aufklärungen dürfen nur der Erläuterung, Konkretisierung oder Plausibilisierung bereits fristgerecht eingereichter Angaben dienen. Eine nachträgliche Ergänzung wertungsrelevanter Inhalte, die zu einer höheren Punktzahl führen könnte, ist ausgeschlossen.

Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl und würde dadurch die bekanntgemachte Höchstzahl der Teilnehmer überschritten, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern das Los.

Für die Referenz sind aussagekräftige Referenzblätter (Foto und/oder Plandarstellung) mit maximal 3 Seiten DIN A3 im PDF-Format beizufügen. Weitere Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, können bei der Auswertung unberücksichtigt bleiben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe