Anlass und Ziel:
Der gründerzeitliche Anlagenring in Offenbach am Main ist eine historische Ringstraße mit begleitenden baumbestandenen Promenaden, Grünflächen und Parkanlagen. Der Anlagenring entstand ab dem späten 19. Jahrhundert in mehreren Abschnitten und verläuft bogenförmig um die südliche Innenstadt. Dabei verbindet er unterschiedliche Stadträume vom westlichen Stadtbereich über den Isenburgring und den Starkenburgring bis in Richtung Offenbach Ost. Heute ist der Anlagenring in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Wettbewerbs umfasst einen Abschnitt des Anlagenrings am südlichen Rand der Innenstadt im Übergangsbereich von Isenburgring, Starkenburgring und Sprendlinger Landstraße. Südlich des Bearbeitungsgebiets schließt das Sana Klinikum Offenbach an. Das ehemals städtische Klinikum hat sich im Laufe seiner Entwicklung baulich in den Anlagenring hinein erweitert und damit an dieser Stelle die Durchgängigkeit der historischen Freiraumstruktur unterbrochen. Im Zuge der Neuordnung der inzwischen privatisierten Klinikflächen wurden die in der Achse des Anlagenrings gelegenen Grundstücksflächen durch die Stadt Offenbach zurückerworben. Damit eröffnet sich die Chance, diese Flächen als öffentliche Freianlage neu zu gestalten und so die unterbrochene Verbindung zwischen Isenburgring und Starkenburgring wiederherzustellen.
Das Bearbeitungsgebiet gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasst den inselartigen Grünraum zwischen Isenburgring und Sprendlinger Landstraße mit dem dort befindlichen Spielplatz sowie die Grünflächen am Starkenburgring nördlich des Klinikums; eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist in diesen Bereichen zeitnah vorgesehen. Eine Umgestaltung der an den Realisierungsteil angrenzenden Grünräume und Straßenflächen ist voraussichtlich erst mittelfristig möglich. Diese werden daher innerhalb des Wettbewerbs als Ideenteil betrachtet.
Gesucht werden im vorliegenden Wettbewerb überzeugende Konzepte für den Lückenschluss und die freiräumliche Aufwertung des Anlagenrings. Die Beiträge sollen Klimaschutz, Klimaanpassung, Arten- und Biotopschutz sowie die Biotopvernetzung gleichermaßen berücksichtigen und zugleich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen.
Wettbewerbsteilnehmer:innen:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigte Vertreter:innen sowie der bzw. die Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer:innen gestellt werden.
Beurteilungskriterien:
Die der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten zugrunde liegenden Kriterien entsprechen dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit den drei Säulen soziokulturelle und funktionale Qualität (hier freiraumplanerische und funktionale Qualität), ökonomische Qualität und ökologische Qualität. In ihrer Summe stehen die Kriterien damit für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts.
- Städtebaulich-freiräumliche Qualität
z. B. städtebauliche Qualität, freiräumliche Qualität
- Funktionale Qualität
z. B. Umsetzung funktionaler Anforderungen
- Ökologische Qualität
z. B. globale und lokale Umweltwirkungen,
Ressourceninanspruchnahme
- Ökonomische Qualität
z. B. Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht unterzieht die Wettbewerbsbeiträge anhand der genannten Kriterien einer wertenden Gesamtbetrachtung.
Preise und Anerkennungen:
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW 2013 sowie in Abstimmung mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt EUR 87.500 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
- 1. Preis 30.000 EUR
- 2. Preis 22.500 EUR
- 3. Preis 16.000 EUR
- 4. Preis 11.000 EUR
- 5. Preis 8.000 EUR
Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Fachpreisrichter:innen (4):
- Rebecca Faller, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Rieke Hansen, Landschaftsarchitektin, Kassel
- Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
- Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel
Stv. Fachpreisrichter:innen:
- Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Kelberg
- Christian Wild, Landschaftsarchitekt, Bruchsal
Sachpreisrichter:innen (3):
- Andreas Bruszynski, Bürgermeister, Leiter Dezernat II,
Stadt Offenbach am Main
- Dr. Sabrina Engelmann, Stadtverordnete, Vorsitzende USV,
Stadt Offenbach am Main
- Ron Reck, Leiter Amt für Planen und Bauen,
Stadt Offenbach am Main
Stv. Sachpreisrichter:innen:
- Maria Böttcher, Stadtverordnete, stv. Vorsitzende USV,
Stadt Offenbach am Main
- Sigrid Pietzsch, Bereichsleiterin, stv. Amtsleiterin,
Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main