Keine Mindestanforderung:
Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Haftpflichtversicherungsschutz je Schadensereignis. Die Haftung wird der Höhe nach wie folgt begrenzt auf:
- Sach- und Vermögenschäden von mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert im Versicherungsjahr)
- Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR (2-fach maximiert im Versicherungsjahr)
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Die Eigenerklärung ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen
(siehe Anlage: Eigenerklärung Versicherung).