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Verfahrensangaben

Leistungserbringung zur Unterhaltsreinigung

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
DE266828669
Am Neumarkt 44
22041
Hamburg
Deutschland
DE600
Einkauf
ausschreibungen@hhva.de
+49 4037023-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Finanzbehörden, Interner Service und Steuerung Abt. 14
keine Angabe
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690
+49 40427923080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Unterhaltsreinigung bezieht sich auf das Gebäude der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Das Gebäude umfasst auf 5 Etagen eine Fläche von ca. 8.000 m². Die (Regel-)Betriebszeiten des Objekts sind Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Wünscht der Bieter eine Besichtigung der Räumlichkeiten, kann über das Vergabeportal ein Termin vereinbart werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von z. B. nicht textilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären Anlagen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen in den Verkehrs- und Bürobereichen im Gebäude sowie Griffspurenentfernung auf Glasflächen im Innenbereich sowie sonstigen Oberflächen (z.B. Trennwände, Treppengeländer, Aufzugstüren, Automatik-Türen etc.)
Aufgabe des AN ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit, sowie des optischen Gesamteindrucks des Objekts des AG unter Berücksichtigung:
- Der Aufrechterhaltung sämtlicher hygienischer Bestimmungen und Vorschriften
- Der Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Materialien und Oberflächen
- Einer kontinuierlich beratenden Unterstützung des AG bei der Optimierung sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung.
Unter Berücksichtigung:
- Der entsprechenden Reinigungshäufigkeit
- Der Tätigkeitsanweisungen
- Der Definitionen der Leistungsprofile
- Der Massenangaben
- Sonstiger herstellerspezifischen Vorgaben (z. B. Oberflächenbehandlung)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Hierfür ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag von zwei Jahren, voraussichtlich für die Zeit vom 01.05.2026 bis 30.04.2028, zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Neumarkt 44
22041
Hamburg
Deutschland
DE600

Betriebsübergang nach § 613a BGB
Im Rahmen des Betriebsübergangs sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Eine Personalübernahmeverpflichtung gemäß § 613a BGB kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, in seinem Budget mit den üblichen Personalkostenansätzen zu kalkulieren. Sollten durch die Personalübernahme zusätzliche Personalkosten entstehen, übernimmt die HHVA das Risiko sowie die eventuell anfallenden Kosten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis der Ausschreibung

Maximal erreichbar sind 600 Punkte. Maßgeblich für die Wertung ist der Gesamtwertungspreis. Dieser ermittelt sich aus der Summe des Wertungspreises (netto) der festen Laufzeit inklusive der Optionen.
600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Fester Wert (insgesamt)
600,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität/ Personalkonzept

Bei der Wertung der Qualität/ Personalkonzept sind maximal 400 Punkte erreichbar. Mit dem Angebot ist ein Organisationsansatz bzw. ein Personalkonzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgabe gemäß Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen. Hier ist darzustellen, wie der Bieter aufgrund seiner Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen vorzugehen beabsichtigt bzw. welche Überlegungen zur Durchführung er bereits angestellt, welche Festlegungen er insoweit schon getroffen hat und wie er diese im Einzelnen umsetzen will. Dies umfasst u. a. Personalplanung, Zeitplan der Leistungserbringung, Beschaffung und Bevorratung der benötigten Verbrauchsmaterialien, geplantes Equipment zur Leistungserbringung etc.
In Bezug auf die Methodik ist darzustellen, welche Methoden er zur Umsetzung der gestellten Aufgaben anzuwenden beabsichtigt.
Die Bewertung der Darstellung erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die jeweils Maximalpunktzahl der einzelnen Kriterien.
Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Fester Wert (insgesamt)
400,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.