Die Unterhaltsreinigung bezieht sich auf das Gebäude der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Das Gebäude umfasst auf 5 Etagen eine Fläche von ca. 8.000 m². Die (Regel-)Betriebszeiten des Objekts sind Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr.Wünscht der Bieter eine Besichtigung der Räumlichkeiten, kann über das Vergabeportal ein Termin vereinbart werden.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von z. B. nicht textilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären Anlagen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen in den Verkehrs- und Bürobereichen im Gebäude sowie Griffspurenentfernung auf Glasflächen im Innenbereich sowie sonstigen Oberflächen (z.B. Trennwände, Treppengeländer, Aufzugstüren, Automatik-Türen etc.)Aufgabe des AN ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit, sowie des optischen Gesamteindrucks des Objekts des AG unter Berücksichtigung:- Der Aufrechterhaltung sämtlicher hygienischer Bestimmungen und Vorschriften- Der Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Materialien und Oberflächen- Einer kontinuierlich beratenden Unterstützung des AG bei der Optimierung sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung.Unter Berücksichtigung:- Der entsprechenden Reinigungshäufigkeit- Der Tätigkeitsanweisungen- Der Definitionen der Leistungsprofile- Der Massenangaben- Sonstiger herstellerspezifischen Vorgaben (z. B. Oberflächenbehandlung)
Hierfür ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag von zwei Jahren, voraussichtlich für die Zeit vom 01.05.2026 bis 30.04.2028, zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Betriebsübergang nach § 613a BGBIm Rahmen des Betriebsübergangs sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Eine Personalübernahmeverpflichtung gemäß § 613a BGB kann nicht ausgeschlossen werden.Der Auftragnehmer ist angehalten, in seinem Budget mit den üblichen Personalkostenansätzen zu kalkulieren. Sollten durch die Personalübernahme zusätzliche Personalkosten entstehen, übernimmt die HHVA das Risiko sowie die eventuell anfallenden Kosten.
Maximal erreichbar sind 600 Punkte. Maßgeblich für die Wertung ist der Gesamtwertungspreis. Dieser ermittelt sich aus der Summe des Wertungspreises (netto) der festen Laufzeit inklusive der Optionen.600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Bei der Wertung der Qualität/ Personalkonzept sind maximal 400 Punkte erreichbar. Mit dem Angebot ist ein Organisationsansatz bzw. ein Personalkonzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgabe gemäß Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen. Hier ist darzustellen, wie der Bieter aufgrund seiner Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen vorzugehen beabsichtigt bzw. welche Überlegungen zur Durchführung er bereits angestellt, welche Festlegungen er insoweit schon getroffen hat und wie er diese im Einzelnen umsetzen will. Dies umfasst u. a. Personalplanung, Zeitplan der Leistungserbringung, Beschaffung und Bevorratung der benötigten Verbrauchsmaterialien, geplantes Equipment zur Leistungserbringung etc.In Bezug auf die Methodik ist darzustellen, welche Methoden er zur Umsetzung der gestellten Aufgaben anzuwenden beabsichtigt.Die Bewertung der Darstellung erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die jeweils Maximalpunktzahl der einzelnen Kriterien.Die detaillierte Beschreibung ist der Anlage "11. Wertungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).